KENNZAHL
Pflegende Angehörige, die eine Unterstützung gem. § 21a BPGG erhalten, weil sie an der Erbringung der Pflege verhindert sind Gesamt
pflegende Angehörige, die eine Unterstützung gem. § 21a Bundespflegegeldgesetz (BPGG) erhalten, weil sie an der Erbringung der Pflege einer pflegebedürftigen Person verhindert sind Gesamt
Kennzahl gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.
Zugeordnetes Wirkungsziel
Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Grafik
Tabelle