MASSNAHME
Stärkung der Produktsicherheit durch legistische und faktische Maßnahmen, insbesondere im Online-Bereich.
Stärkung der Produktsicherheit durch legistische und faktische Maßnahmen, insbesondere im Online-Bereich.
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Novelle des Produktsicherheitsgesetzes (PSG)
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
10.08.2023
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Das PSG 2004 ist durch ein neues Produktsicherheitsgesetz mit begleitenden Bestimmungen zur allgemeinen Produktsicherheitsverordnung der EU (Bestimmungen zu Behördenorganisation, Vollziehung, Strafen etc.) zu ersetzen. Die Arbeiten zu diesem Gesetz wurden mit Fertigstellung der EU-Verordnung (Mai 2023) aufgenommen. Bis Ende 2023 sollen die Vorarbeiten abgeschlossen werden.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Per 30.6.2024 wurde das Begutachtungsverfahren eingeleitet. Die Beschlussfassung im Nationalrat/Verlautbarung ist bis Ende 2024 erfolgt.