Das BMASGPK hat sich auf fachlicher Ebene weiter für die Verbesserung des Energieverbraucherrechts eingesetzt. Die EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren ist beschlossen und wird Verbrauchern Informationen zur Reparierbarkeit bringen. Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ist am 13.12.2024 in Kraft getretenen und unmittelbar anwendbar. Die Vorarbeiten für ein neues Produktsicherheitsgesetz mit Durchführungsbestimmungen wurden weitgehend abgeschlossen. Eingesetzte Onlinetools haben sich bei den EU-Produktalarmmeldungen („Safety Gate“) bewährt. Die Fachstelle für Normungsbeteiligung ist zur Vertretung von Verbraucherinteressen und Barrierefreiheit in der nationalen und internationalen Normung aktiv geworden. Dem Thema Prävention bei Online Betrug konnte auf europäischer Ebene Gehör verschafft werden, und das Wissen um Probleme bei der Nutzung von Online-Spielen durch Jugendliche verbessert werden. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt mit Unterstützung des BMASGPK weiterhin Musterprozesse und Verbandsklagen. Wie in den vergangenen Jahren wurde dabei wieder eine hohe Erfolgsquote erzielt und die Rechtsdurchsetzung gestärkt. Ein mehrjähriger Fördervertrag bis 2025 sichert die Arbeit des VKI.
Das Wirkungsziel liefert einen Beitrag zu den SDG-Unterzielen 1.5 Bis 2030 die Widerstandsfähigkeit der Armen und der Menschen in prekären Situationen erhöhen und ihre Exposition und Anfälligkeit gegenüber klimabedingten Extremereignissen und anderen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Schocks und Katastrophen verringern, 10.2 Bis 2030 alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, Ethnizität, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status zu Selbstbestimmung befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion fördern, 10.3 Chancengleichheit gewährleisten und Ungleichheit der Ergebnisse reduzieren, namentlich durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter gesetzgeberischer, politischer und sonstiger Maßnahmen in dieser Hinsicht sowie 16.3 Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene fördern und den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz gewährleisten.