MASSNAHME
(1) Sicherstellung eines konsumentenfreundlichen Rechts bei der Energiewende. (2) Stärkung der Verbraucher:innen für d. ökologischen Wandel.
(1) Sicherstellung eines konsumentenfreundlichen Rechts bei der Energiewende. (2) Stärkung der Verbraucher:innen für den ökologischen Wandel.
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: (1) Verbesserung der Transparenz für Energiekonsument:innen
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
10.08.2023
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Im Mai 2023 sind neue EU-Energierechtsdossiers mit Verbraucherbezug in Verhandlung (v.a. Richtlinie (RL) Erneuerbare Gase, Novelle EU-EnergieeffizienzRL, EU Marktdesign neu), die Umsetzung der StrombinnenmarktRL steht noch aus. In der Energiekrise hat sich mangelnde Vertragstranparenz als Problem für Konsumentinnen und Konsumenten gezeigt. Mit der Umsetzung diverser EU-Energierechtsdossiers wird eine Verbesserung der Transparenz für Energiekund:innen erreicht.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Das BMSGPK hat sich zu den Gesetzen und Verordnungen im Sinne der Konsument:innen eingebracht.
Meilenstein: (2) EU Richtlinien (RL)-Vorschlag COM (2023) 155 final über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
10.08.2023
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Der EU-RL-Vorschlag sieht gemeinsame Regelungen zur Förderung der Reparatur von Waren, die von Verbraucher:innen gekauft wurden, vor. Damit wird den beiden Zielen der Richtlinie Warenkauf (Funktionieren des Binnenmarktes, und hohes Verbraucherschutzniveau), der Umweltschutz als weiteres Ziel hinzugefügt. Vorgesehen wird ein neues „Recht auf Reparatur“ von Waren einerseits im Rahmen der Erfüllung der Gewährleistungspflicht des Verkäufers / der Verkäuferin und andererseits außerhalb des Gewährleistungsrechtes. An Maßnahmen sind vorgesehen: ein europäisches Formular für Reparaturinformationen; eine Verpflichtung der Hersteller zur Reparatur bestimmter Waren sowie zur Verfügungstellung von Ersatzteilen und reparaturbezogene Informationen; die Einrichtung einer Online-Plattform für Reparaturen und überholte Waren und der Vorrang der Reparatur vor dem Austausch der Waren im Rahmen der Gewährleistung, sofern die Kosten der Reparatur nicht höher als jene des Ersatzes sind.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Die Interessen der Konsument:innen wurden im Rahmen der interministeriellen Koordinierungssitzungen vertreten.
Meilenstein: (2) EU-VO-Vorschlag COM (2002) 142 final zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
10.08.2023
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Der Vorschlag sieht einen erweiterten Anwendungsbereich auf fast alle Produktkategorien (nicht aber z.B. auf Lebensmittel) gegenüber der noch bestehenden Ökodesignrichtlinie vor. Mit Hilfe delegierter Rechtsakte ist die EU-Kommission ermächtigt für die jeweilige Produktkategorie spezielle Ökodesignanforderungen festzulegen. Weiters ist die Einführung eines digitalen Produktpasses beabsichtigt, mit dem die Erfüllung dieser Anforderungen nachvollziehbar werden soll. Ein Vernichtungsverbot von Textilien und ggf. weiteren Produkten wird ebenso vorgesehen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Die Interessen der Konsument:innen wurden im Rahmen der interministeriellen Koordinierungssitzungen vertreten.
Meilenstein: (2) RL-Vorschlag COM (2023) 166 final über "Substantiation and Communication of explicit environmental claims (Green Claims Directive)"
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
10.08.2023
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Ziel des RL-Vorschlags ist die Reglementierung von ausdrücklichen und vergleichenden Umweltaussagen und deren Verifizierung. Weiters vorgesehen sind Rahmenbedingungen für neue als auch bestehende Öko-Labels. Die Mitgliedstaaten haben die entsprechenden Anforderungen zu vollziehen. Damit soll dem sog. "Green-Washing" Einhalt geboten werden.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Die Interessen der Konsument:innen wurden im Rahmen der interministeriellen Koordinierungssitzungen vertreten.