Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
KENNZAHL

begünstigte Behinderte in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis Gesamt

begünstigte Behinderte in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis Gesamt

2024
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Begünstigte Behinderte in einem aufrechten Dienstverhältnis: 2021: 68.939, 2022: 69.621; 2023: 70.310, 2024: 72.173. Seitens des BMASGPK werden Maßnahmen, wie etwa die Ausdehnung der Lohnförderungen (z. B. Inklusionsförderung, Inklusionsförderung Plus, Inklusionsförderung zur Unterstützung von Frauen) gesetzt, um die Entwicklung positiv zu beeinflussen und Anreize und Impulse zu schaffen, welche es für Unternehmen attraktiv machen, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Zudem startete 2021 das NEBA-Betriebsservice mit seinem unternehmenszentrierten Fokus, um Betriebe bei der Gestaltung/Umgestaltung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen auf unterschiedlichen Ebenen (organisatorisch, strukturell) zu unterstützen. Durch diese Maßnahmen ist es gelungen, die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auch in Krisenzeiten zu sichern und von 2023 auf 2024 auf 63,7% zu erhöhen. Es darf jedoch nicht übersehen werden, dass die Beschäftigungssituation ebenso stark von der Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Situation abhängig ist. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die begünstigten Behinderten kontinuierlich älter und damit schwerer vermittelbar werden.


Quelle

Statistik des BMSGPK

Berechnungsmethode

Verhältnis zwischen der Anzahl der begünstigten Behinderten in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis (UB, SB, GF) und der Gesamtzahl der begünstigten Behinderten im erwerbsfähigen Alter; Definition begünstigte Behinderte gem. § 2 Behinderteneinstellungsgesetz