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KENNZAHL

Begünstigte Behinderte in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis Gesamt

Begünstigte Behinderte in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis Gesamt

2023
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Seitens des BMSGPK werden Maßnahmen, wie etwa die Ausdehnung der Lohnförderungen (z.B. Inklusionsförderung, Inklusionsförderung Plus, Inklusionsförderung zur Unterstützung von Frauen) gesetzt, um die Entwicklung positiv zu beeinflussen und Anreize und Impulse zu schaffen, welche es für Unternehmen attraktiv machen, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Zudem startete 2021 das NEBA-Betriebsservice mit seinem unternehmenszentrierten Fokus, um Betriebe bei der Gestaltung/Umgestaltung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen auf unterschiedlichen Ebenen (organisatorisch, strukturell) zu unterstützen. Durch diese Maßnahmen ist es gelungen, die Berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auch in Krisenzeiten zu sichern (geringfügige Steigerung des prozentuellen Anteils der Beschäftigten von 59,6 % (2020) auf 60,0 % (2021) auf 61,5% (2022), mit einem leichten Rückgang auf 60,8% im Jahr 2023.


Quelle

Statistik des BMSGPK

Berechnungsmethode

Verhältnis zwischen der Anzahl der begünstigten Behinderten in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis (UB, SB, GF) und der Gesamtzahl der begünstigten Behinderten im erwerbsfähigen Alter; Definition begünstigte Behinderte gem. § 2 Behinderteneinstellungsgesetz