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MASSNAHME

Zielgerichtete finanzielle Entschädigung für Opfer von Gewalttaten.

Zielgerichtete finanzielle Entschädigung für Opfer von Gewalttaten.

2024
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: entschädigte Verbrechensopfer und Heimopfer im Vergleich zum Vorjahr

Details zum Meilenstein

2024

Istzustand (2024)

Im Jahr 2024 wurden 7.530 Personen entschädigt, dies entspricht einer Steigerung von 10% gegenüber dem Jahr 2023.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Im Vergleich zum Vorjahr haben 7,2% mehr Personen eine Entschädigung nach dem VOG bzw. dem HOG erhalten. (Anmerkung: Opfer vorsätzlicher Gewalttaten und Heimopfer sind nach Maßgabe des Verbrechensopfergesetzes (VOG) bzw. des Heimopferrentengesetzes (HOG) anspruchsberechtigt. Geschädigte beider Opfergruppen sollen möglichst umfassend von den bestehenden finanziellen Unterstützungssystemen der Sozialentschädigung profitieren. Der Zugang betroffener Personen zu den gesetzlich eingerichteten Leistungen wie auch die Inanspruchnahme der staatlichen Entschädigungsmöglichkeiten bildet sich u.a. in der Anzahl und der Entwicklung der beziehenden Personen ab.)

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Im Vergleich zum Vorjahr haben um mindestens 5% mehr Personen eine Entschädigung nach dem VOG bzw. dem HOG erhalten.

Erläuterung der Entwicklung

Opfer vorsätzlicher Gewalttaten und Heimopfer sind nach Maßgabe des Verbrechensopfergesetzes (VOG) bzw. des Heimopferrentengesetzes (HOG) anspruchsberechtigt. Die im VOG sowie HOG normierten Ansprüche stellen sicher, dass die Opfer von Gewalttaten von den bestehenden finanziellen Unterstützungssystemen der Sozialentschädigung profitieren. Die Entwicklung zeigt, dass die Entschädigungsleistungen des Bundes für die Opfer vorsätzlicher Gewalttaten von den Betroffenen gut in Anspruch genommen werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überplanmäßig