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MASSNAHME

Know-how-Transfer im Bereich Armutsbekämpfung u. Gesundheitsprävention; Maßnahmen zur Armutsvermeidung und sozialpol. Wissenstransfer

2024
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Projekte und Vorhaben zum Know-how-Transfer im Bereich Armutsbekämpfung und Gesundheitsprävention im internationalen Kontext

Details zum Meilenstein

2024

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

10.08.2023

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

2015 haben die Vereinten Nationen die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung mit ihren 17 globalen Nachhaltigkeitszielen (Sunstainable Development Goals, SDGs) verabschiedet, die der Beseitigung von Armut und der Förderung der nachhaltigen Entwicklung dienen. Im Regierungsprogramm 2020 - 2024 hat sich die Bundesregierung im Bereich Entwicklungszusammenarbeit zur stärkeren Hilfe vor Ort verpflichtet.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Es wurden 8 Projekte und Vorhaben im internationalen Kontext zum Know-how-Transfer im Bereich Armutsbekämpfung und Gesundheitsprävention durchgeführt.

Meilenstein: unterstützte Personen i. Zhg. mit § 5b COVID 19-Gesetz-Armut bzw. § 2 LWA-G

Details zum Meilenstein

2024

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

10.08.2023

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Das Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID 19-Gesetz-Armut) sieht in § 5b Projekte zur COVID-19-bedingten Delogierungsprävention und Wohnungssicherung vor, mit dem Mieter:innen, die von Wohnungsverlust bedroht sind, unterstützt werden. Ebenso sieht das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz (LWA-G) Unterstützungsleistungen zur Wohnungssicherung sowie zur Energiesicherung vor. Im Jahr 2022 haben 2.200 Personen eine derartige Unterstützung erhalten.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

12.000 Personen haben eine Unterstützung gem. § 5b COVID 19-Gesetz-Armut bzw. § 2 LWA-G erhalten.

Meilenstein: Projekte zur Armutsbekämpfung

Details zum Meilenstein

2024

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

10.08.2023

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Das Bundesgesetz über einen Ausgleich inflationsbedingt hoher Lebenshaltungs- und Wohnkosten (Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz – LWA-G) sieht im § 1 einen finanziellen Beitrag des Bundes zur leichteren Bewältigung von teuerungsbedingten Mehraufwendungen des täglichen Lebens von akut unterstützungsbedürftigen Personen und Haushalten vor. Gemäß § 1 (2b) fokussieren die Projekte besonders vulnerable Personengruppen wie armuts- und ausgrenzungsgefährdete Kinder, Alleinerziehende oder wohnungslose Menschen.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Es wurden 10 Projekte zur Armutsbekämpfung durchgeführt.