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MASSNAHME

Neugestaltung der Förderungsmaßnahmen in Richtung besonderer Förderung für Frauen mit Behinderung.

Neugestaltung der Förderungsmaßnahmen in Richtung besonderer Förderung für Frauen mit Behinderung.

2024
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil der Frauen an den Förderungsmaßnahmen für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Details zur Kennzahl

2024

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

44

%

Zielzustand

43,7

%

Erläuterung der Entwicklung

Im Sinne des Gender-Mainstreaming-Ansatzes wird auf eine ausgewogene Förderlandschaft geachtet und Frauen werden gezielt unterstützt. Der Frauenanteil ist im Vergleich zum Vorjahr 2023 leicht auf 44,0% angestiegen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2022

Ausgangspunkt der Planung

43,5


Quelle

Statistik BMSGPK

Berechnungsmethode

Verhältnis zwischen der Anzahl der weiblichen Teilnahmen und der Gesamtzahl der Teilnahmen (Individual- und Projektförderungen, Angebotsgruppen des SMS)