MASSNAHME
Stärkung pflegender Angehöriger durch Angehörigengespräche, Angehörigenbonus, Pflegekurse, etc.
Stärkung pflegender Angehöriger durch Angehörigengespräche, Angehörigenbonus, Pflegekurse und Entfall der Anrechnung erhöhter Familienbeihilfe beim Pflegegeld.
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Angehörigengespräche
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Es wurden 19.160 Gespräche mit 3.061 Angehörigen geführt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Das Angehörigengespräch verfolgt das Ziel, die Gesundheit pflegender Angehöriger bei psychischer Belastung zu erhalten bzw. zu verbessern. Durch Gespräche mit Psychologinnen und Psychologen werden ressourcenorientiert individuelle Handlungsmöglichkeiten identifiziert und verfügbare Unterstützungsangebote aufgezeigt. Dieses kostenlose Angebot ist seit 1.1.2017 auch auf Wunsch verfügbar. Seit 1.1.2021 sind dabei bis zu drei Gesprächseinheiten möglich. Im Jahr 2022 wurden 4.334 Angehörigenbespräche geführt. Als Maßnahme der Pflegereform sind ab 1.1.2023 bis zu fünf Gesprächseinheiten möglich. Im Rahmen der Pflegereform Teil 2 wurde vereinbart, dass nunmehr bis zu 10 Gesprächseinheiten möglich sind. Aus diesem Grund wird mit einer deutlichen Erhöhung der Gespräche gerechnet.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Es wurden 8.000 Angehörigengespräche geführt.
Erläuterung der Entwicklung
Das Angehörigengespräch verfolgt das Ziel, die Gesundheit pflegender Angehöriger bei psychischer Belastung zu erhalten bzw. zu verbessern. Durch Gespräche mit Psycholg:innen werden ressourcenorientiert individuelle Handlungsmöglichkeiten identifiziert und verfügbare Unterstützungsangebote aufgezeigt. Dieses kostenlose Angebot ist seit 1.1.2017 auch auf Wunsch verfügbar. Seit 1.6.2023 können bis zu 10 Gesprächseinheiten in Anspruch genommen werden, wodurch seit 2023 eine deutliche Steigerung der Inanspruchnahme zu verzeichnen ist. Aus der Statistik geht hervor, dass derzeit über rund 2 Drittel der Personen alle 10 Gesprächseinheiten in Anspruch nehmen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überplanmäßig
Meilenstein: Angehörigenbonus
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Es haben 15.453 Personen einen Angehörigenbonus (§ 21g und § 21h BPGG) bezogen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
10.08.2023
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Als Maßnahme der Pflegereform wird mit Wirkung vom 1. Juli 2023 die Gewährung eines Angehörigenbonus in Höhe von € 750 für das Jahr 2023 und € 1.500.- ab dem Jahr 2024 für Personen vorgesehen, die einen nahen Angehörigen oder eine nahe Angehörige mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 pflegen und bei denen eine begünstigte Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung besteht (§ 21g Bundespflegegeldgesetz (BPGG)). Darüber hinaus wurde der Personenkreis ausgeweitet. Nach § 21h BPGG können ab 1.7.2023 den Angehörigenbonus auch Personen bekommen, die eine pflegebedürftige Person ab der Stufe 4 pflegen und deren Einkommen 1.500 Euro nicht übersteigt. Durch eine Novelle des BPGG wurde vor dem in Kraft treten des Angehörigenbonus die Anspruchsvoraussetzung des gemeinsamen Haushalts bei § 21h BPGG aufgehoben. Im Jahr 2023 wird mit rund 75.700 anspruchsberechtigten Personen gerechnet.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
81.300 Personen wurde ein Angehörigenbonus gewährt.
Erläuterung der Entwicklung
Mit Wirkung vom 1. Juli 2023 wurde der Angehörigenbonus eingeführt. Dieser ist für Personen vorgesehen, die einen nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 pflegen und bei denen eine begünstigte Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung besteht (§ 21g BPGG). Nach § 21h BPGG können seit 1.7.2023 auch Personen den Angehörigenbonus erhalten, die eine pflegebedürftige Person ab der Pflegegeldstufe 4 pflegen und deren Einkommen 1.594,50 € (2025) nicht übersteigt. Der Angehörigenbonus wird jährlich valorisiert und beträgt im Jahr 2025 130,80 € monatlich. Der im Jahr 2024 angegebene Plan-Wert hat den max. möglichen Personenkreis betroffen. Jedoch erfüllten viele potenziell Anspruchsberechtigte aufgrund der strengen Anspruchsvoraussetzungen (u. a. niedrige Einkommensgrenze) die Voraussetzungen nicht. Zudem erschwerte die mangelnde Bekanntheit der Leistung die Inanspruchnahme.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
nicht erreicht
Meilenstein: Pflegekurse zur Wissensvermittlung
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
51 nahe Angehörige haben einen Pflegekurs in Anspruch genommen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
10.08.2023
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Als Maßnahme der Pflegereform ist eine Zuwendung für nahe Angehörige pflegebedürftiger Personen vorgesehen, die einen Kurs bzw. eine Schulung zur Wissensvermittlung im Bereich Pflege und Betreuung in Anspruch nehmen. Mit Hilfe dieser Schulungen sollen die praktischen und theoretischen Kenntnisse und Fähigkeiten pflegender Angehöriger gesteigert werden. Es sollen Kurs- bzw. Schulungskosten bis zu einem Höchstbetrag übernommen werden.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
1.000 nahe Angehörige pflegebedürftiger Personen haben einen Pflegekurs zur Wissensvermittlung im Bereich Pflege und Betreuung in Anspruch genommen.
Erläuterung der Entwicklung
Nahe Angehörige können bis zu 200 Euro pro Jahr und pro pflegebedürftiger Person für die Teilnahme an Pflegekursen erhalten. Die Inanspruchnahme der Pflegekurse stagniert auf niedrigem Niveau.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
nicht erreicht