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KENNZAHL

Einigungen im Schlichtungsverfahren (Bund)

Einigungen im Schlichtungsverfahren (Bund)

2023
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Kennzahl ist jährlichen Schwankungen unterworfen, allerdings konnte seit dem Jahr 2015 der Zielzustand jährlich annähernd erreicht oder sogar übertroffen werden. Dies traf seit dem Beginn der COVID-19-Pandemie nicht mehr zu: Mit Beginn der COVID-Pandemie sank die Einigungsquote auf 33,0% und der Zielzustand konnte in den Jahren 2020, 2021 und 2022 jeweils nicht erreicht werden. Im Jahr 2023 wurde hingegen ein deutlicher Anstieg der Einigungsquote auf 43,1% verzeichnet, womit der Zielzustand überplanmäßig erreicht werden konnte. Aus der Schlichtungsstatistik ist ersichtlich, dass die Einigungsquote im Bereich Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG – Diskriminierungsschutz im Alltag) höher als im Bereich Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG – Diskriminierungsschutz im Beruf) ist. Die Einigungsquote im Bereich des BGStG betrug im Jahr 2023 47,2% (2022 31,4%) und im Bereich des BEinstG 36,1% (2022: 25,8%), gesamt somit 43,1% (2022: 29,4%).


Quelle

Statistik des BMSGPK

Berechnungsmethode

Verhältnis zwischen der Anzahl der Einigungen im Schlichtungsverfahren zur Gesamtzahl der Schlichtungsverfahren