Vorhaben
Verordnung zur Verlängerung der SARS-CoV-2 Impfungen im niedergelassenen Bereich
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung betreffend die Durchführung der Impfung gegen SARS-CoV-2 im niedergelassenen Bereich geändert wird
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2022
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022
Nettoergebnis in Tsd. €: -16.001
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Durchführung von SARS-CoV-2 Impfungen im niedergelassen Bereich
Beschreibung des Ziels
Durchführung von SARS-CoV-2 Impfungen im niedergelassen Bereich im 3. und 4. Quartal 2022.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Verlängerung der Durchführung von SARS-CoV-2 Impfungen im niedergelassenen Bereich bis 31.12.2022
Ausgangszustand 2022:
Die Durchführung von SARS-CoV-2 Impfungen im niedergelassen Bereich endet mit 30. Juni 2022
Zielzustand 2024:
Die Durchführung von SARS-CoV-2 Impfungen im niedergelassen Bereich wird bis 31. Dezember 2022 verlängert
Istzustand 2024:
Im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 wurden 798.011 Impfungen im niedergelassenen Bereich bei den Sozialversicherungsträgern abgerechnet. Es entstanden Kosten im Ausmaß von 16 Mio. €.
Datenquelle:
Statistiken und Abrechnungsformulare der SV-Träger (im Bereich der Impfungen im niedergelassenen Bereich; in Quartale aufgeschlüsselt)
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Verschiebung des Außerkrafttretens der nunmehr bestehenden Verordnung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Verschiebung des Außerkrafttretens der nunmehr bestehenden Verordnung um ein halbes Jahr auf 31. 12 2022
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Für das 2. Halbjahr 2022 wurde mit der Abrechnung von 2,7 Mio. Impfungen im niedergelassenen Bereich gerechnet, die Kosten im Ausmaß von 56,5 Mio. € verursacht hätten. Dies entsprach damals der Anzahl und den Kosten aus dem 2. Halbjahr 2021.
Tatsächlich wurden im 2. Halbjahr 2022 798.011 Impfungen im niedergelassenen Bereich bzw. Kosten im Ausmaß von 16 Mio. € im entsprechenden Berichtszeitraum abgerechnet. Bei rund 1,12% der betreffenden Impfungen handelte es sich um Erstimpfungen.
Die finanziellen Auswirkungen für die Sozialversicherungsträger entsprechen denjenigen des Bundes.
Da nicht abschätzbar war, wie viele Impfungen im niedergelassenen Bereich im Zeitraum 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 durchgeführt werden (nicht bekannt waren der Verlauf der Pandemie, die Impfbereitschaft und insbesondere in welchem Umfang es Impfstraßen geben wird), wurden auf Basis der Quartalsabrechnungen 3. und 4. Quartal 2021 idente Ausgaben für 2022 angenommen. Auf Grund geänderter Rahmenbedingungen wurden weniger Impfungen im niedergelassenen Bereich durchgeführt.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.