MASSNAHME
Restrukturierung grundlegender Gesetze zum Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD),
Restrukturierung grundlegender Gesetze zum Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD),
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Novellierung ÄrzteG 1998, SMG und Verordnung über gesundheitliche Vorkehrungen für Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
10.08.2023
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Im Rahmen des Projekts ÖGD-NEU soll der amtsärztliche Dienst modernisiert werden. Dafür werden in einem ersten Schritt, dem Arbeitsprozess des Projekts ÖGD-NEU entsprechend, das ÄrzteG 1998 hinsichtlich der Ausbildungsvoraussetzungen an Amtsärzt:innen, das SMG hinsichtlich Vidierung und die Verordnung für Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen, hinsichtlich verpflichtender Untersuchung von Sexdienstleister:innen zu überarbeiten sein.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Es liegen Novellen zum Ärztegesetzes (ÄrzteG) 1998, Suchtmittelgesetz (SMG) und der Verordnung über gesundheitliche Vorkehrungen für Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen, vor.
Meilenstein: Aufhebung Reichssanitätsgesetz 1870 und Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesen
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
10.08.2023
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Im Rahmen des Projekts ÖGD-NEU wurde festgestellt, dass wesentliche Rechtsgrundlagen für den ÖGD dringend zu bereinigen sind. Derzeit wird davon ausgegangen, dass das RSG 1870 aufgrund der gegebenen Derogationsverhältnisse obsolet ist. Ähnliches gilt für das Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens samt Durchführungsverordnungen. Somit sollen diese im Rahmen einer Rechtsbereinigung aufgehoben werden.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Das Reichssanitätsgesetzes (RSG) 1870 und das Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesen samt Durchführungsverordnungen wurden aufgehoben.