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MASSNAHME

Restrukturierung grundlegender Gesetze zum Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)

Restrukturierung grundlegender Gesetze zum Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)

2024
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Novellierung ÄrzteG 1998, SMG und Verordnung über gesundheitliche Vorkehrungen für Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen

Details zum Meilenstein

2024

Istzustand (2024)

Die Modernisierung des amtsärztlichen Berufsbildes ist Teil des derzeit in Erarbeitung befindlichen Entwurfes einer 15a-Vereinbarung über die Neuausrichtung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Die Arbeiten dazu befinden sich in der finalen Phase und ist davon ausgehen, dass dieser Entwurf im Laufe des Jahres 2025 den politischen Entscheidungsträger:innen vorgelegt werden kann. Im Anschluss an die Unterfertigung dieser Vereinbarung wäre die gegenständliche Rechtsbereinigung durchzuführen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

10.08.2023

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Im Rahmen des Projekts ÖGD-NEU soll der amtsärztliche Dienst modernisiert werden. Dafür werden in einem ersten Schritt, dem Arbeitsprozess des Projekts ÖGD-NEU entsprechend, das ÄrzteG 1998 hinsichtlich der Ausbildungsvoraussetzungen an Amtsärzt:innen, das SMG hinsichtlich Vidierung und die Verordnung für Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen, hinsichtlich verpflichtender Untersuchung von Sexdienstleister:innen zu überarbeiten sein.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Es liegen Novellen zum Ärztegesetzes (ÄrzteG) 1998, Suchtmittelgesetz (SMG) und der Verordnung über gesundheitliche Vorkehrungen für Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen, vor.

Erläuterung der Entwicklung

Die Modernisierung des amtsärztlichen Berufsbildes ist Bestandteil der Neuausrichtung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und steht daher in untrennbarem Zusammenhang mit der 15-Vereinbarung über die Neuausrichtung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Zunächst ist daher die genannte Vereinbarung abzuschließen, wodurch sich Bund und Länder zur Neuausrichtung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes bekennen. Im Anschluss daran können die genannten Gesetze im Sinne dieser Vereinbarung angepasst werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise

Meilenstein: Aufhebung Reichssanitätsgesetz 1870 und Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesen

Details zum Meilenstein

2024

Istzustand (2024)

Die Aufhebung des Reichssanitätsgesetzes 1870 und des Gesetzes über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens sind im derzeit in Erarbeitung befindlichen Entwurf einer 15a-Vereinbarung über die Neuausrichtung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) enthalten. Die Arbeiten dazu befinden sich in der finalen Phase und es ist davon ausgehen, dass dieser Entwurf im Laufe des Jahres 2025 den politischen Entscheidungsträger:innen vorgelegt werden kann. Im Anschluss an die Unterfertigung dieser Vereinbarung wäre die gegenständliche Rechtsbereinigung durchzuführen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

10.08.2023

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Im Rahmen des Projekts ÖGD-NEU wurde festgestellt, dass wesentliche Rechtsgrundlagen für den ÖGD dringend zu bereinigen sind. Derzeit wird davon ausgegangen, dass das RSG 1870 aufgrund der gegebenen Derogationsverhältnisse obsolet ist. Ähnliches gilt für das Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens samt Durchführungsverordnungen. Somit sollen diese im Rahmen einer Rechtsbereinigung aufgehoben werden.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Das Reichssanitätsgesetzes (RSG) 1870 und das Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesen samt Durchführungsverordnungen wurden aufgehoben.

Erläuterung der Entwicklung

Die Aufhebung des Reichssanitätsgesetzes 1870 und des Gesetzes über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens sind Bestandteil der Neuausrichtung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und stehen daher in untrennbarem Zusammenhang mit der 15-Vereinbarung über die Neuausrichtung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Zunächst ist daher die genannte Vereinbarung abzuschließen, wodurch sich Bund und Länder zur Neuausrichtung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes bekennen. Im Anschluss daran können die beiden Gesetze – auch formell – aus dem Rechtsbestand entfernt werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise