Vorhaben
Sozialversicherungs-Organisationsgesetz - SV-OG
Sozialversicherungs- Organisationsgesetz – SV-OG
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2019
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019
Nettoergebnis in Tsd. €: 71.626
Vorhabensart: Bundesgesetz
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Strukturreform der Sozialversicherung
Beschreibung des Ziels
Umsetzung des Regierungsübereinkommens und des Ministerratsvortrags vom 23. Mai 2018 in Form von Einsparungen durch Strukturreformmaßnahmen im Bereich der Sozialversicherung ab 2020 auf Basis des Zielsteuerungssystems gemäß § 441f ASVG.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Einsparungen im Bereich des Personal- und Sachaufwandes 2020-2023 [Mio. €]
Istwert
-18Mio. €
Zielzustand
1.000Mio. €
Datenquelle: Erfolgsrechnungen der Sozialversicherungsträger und des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger
Ziel 2: Senkung der Lohnnebenkosten
Beschreibung des Ziels
Umsetzung der im Regierungsübereinkommens vorgesehenen Senkung der Lohnnebenkosten in Form der Reduktion des Unfallversicherungsbeitrages
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Beitragssatzsenkung für die Unfallversicherung [%]
Istwert
1,1%
Zielzustand
1,2%
Datenquelle: Erfolgsrechnungen der AUVA
Ziel 3: Verbesserung der Rahmenbedingungen für private Anbieter von Gesundheitsdiensten
Beschreibung des Ziels
Umsetzung der im Regierungsübereinkommen vorgesehenen Verbesserung der Rahmenbedingungen für private Anbieter von Gesundheitsdiensten in Form finanzieller Weiterentwicklung des PRIKRAF.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Weiterentwicklung des PRIKRAF
Ausgangszustand 2019:
Die Mittel für die Finanzierung der PRIKRAFKrankenanstalten werden jährlich valorisiert.
Zielzustand 2024:
Die Mittel für die Finanzierung der PRIKRAFKrankenanstalten werden erhöht und in Folge jährlich valorisiert.
Istzustand 2024:
Die im Regierungsübereinkommen vorgesehene Verbesserung der Rahmenbedingungen für private Anbieter von Gesundheitsdiensten wurde in Form der finanziellen Weiterentwicklung des PRIKRAF umgesetzt. Die Mittel für die Finanzierung der PRIKRAF-Krankenanstalten wurden 2019 einmalig erhöht und in Folge jährlich valorisiert. Für das Jahr 2019 wurden sie einmal um € 14,7 Mio. erhöht. Für die folgenden Jahre erfolgte die Valorisierung auf Basis dieses erhöhten Betrages. In der WFA wurde ab 2020 eine Valorisierung mit 2% p.a. angesetzt. Die tatsächliche Valorisierung betrug für 2020 2,4%, für 2021 4,3%, für 2022 5,8% und für 2023 7,7%. Die Aufwendungen der gesetzlichen Krankenversicherung lagen somit für den Zeitraum 2019 bis 2023 mit 79,96 Mio. Euro um 3,46 Mio. Euro über dem Schätzwert von 76,50 Mio. Euro.
Datenquelle:
Jahresberichte des PRIKRAF
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Zusammenführung der derzeit bestehenden Sozialversicherungsträger auf nur mehr fünf Sozialversicherungsträger und ein Dachverband anstelle des derzeitigen Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Zusammenführung der 21 derzeit bestehenden Sozialversicherungsträger auf nur mehr fünf Sozialversicherungsträger und ein Dachverband anstelle des derzeitigen Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Reduzierung der Verwaltungskörper und deren Mitgliederanzahl
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Verringerung der Verwaltungskörper der Versicherungsträger von drei (Vorstand, Generalversammlung, Kontrollversammlung) auf zwei (Verwaltungsrat und Hauptversammlung), Verringerung der Anzahl der Versicherungsvertreter (insbesondere bei der ÖGK) sowie Entfall der Beiräte.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Deutliche Effizienzsteigerungen durch Aufgabenbündelung und durch Zusammenführung der bis dato bestehenden Sozialversicherungsträger
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Deutliche Effizienzsteigerungen durch Aufgabenbündelung und durch Zusammenführung der bis dato bestehenden Sozialversicherungsträger.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Harmonisierung des Leistungsrechts innerhalb der einzelnen Sozialversicherungsträger
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Harmonisierung des Leistungsrechts innerhalb der einzelnen Sozialversicherungsträger auf einen gemeinsamen Standard.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Zielvereinbarungen im Personal- und Sachbereich (insbesondere in der EDV) unter Verwendung des Zielsteuerungssystems mit dem Ziel finanzieller Einsparungen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Das Zielsteuerungssystem hat jedenfalls strategische Ziele, operative Ziele sowie Maßnahmen und Kennzahlen zu enthalten, wobei gesondert für jeden Sozialversicherungsträger und den Dachverband Finanzziele und Verwaltungskostenziele vorzusehen sind.
Die Konferenz (Verwaltungskörper des Dachverbandes) hat nach Anhörung der Versicherungsträger zur Koordinierung des Verwaltungshandelns der Versicherungsträger im Rahmen ihrer Zuständigkeit Ziele zu beschließen. Sie hat sich dabei eines Zielsteuerungssystems entsprechend der in den Rechnungsvorschriften (§444 ASVG) festgelegten Ausgestaltung zu bedienen.
Der/Die Vorsitzende der Konferenz hat dem/r Bundesminister/in für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz und dem/der Bundesminister/in für Finanzen laufend über die Erarbeitung der strategischen und operativen Ziele zu berichten. Vor Beschlussfassung sind die Ziele mit dem/der Bundesminister/in für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz und dem/der Bundesminister/in für Finanzen abzustimmen.
In der Folge haben die Versicherungsträger und der Dachverband die festgelegten Ziele jährlich zu evaluieren.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Neuzuordnung der Versichertengruppen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
In Hinkunft soll die Unfallversicherung der Selbstständigen von der AUVA in die SVS integriert werden. Die knappschaftliche Unfallversicherung soll von der AUVA in die BVAEB integriert werden.
Die Integration der Unfallversicherung der Selbstständigen von der AUVA in die SVS und der knappschaftlichen Unfallversicherung von der AUVA in die BVAEB führt im Zeitraum 2020 bis 2023 zu Umschichtungen zwischen den Unfallversicherungsträgern. Für die Unfallversicherung insgesamt hat die Neuzuordnung dieser Versichertengruppen keine finanziellen Auswirkungen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Neuregelung der Ersatzansprüche zwischen Kranken- und Unfallversicherung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der Pauschbetrag, den die AUVA an die in § 319a Abs. 2 ASVG angeführten Krankenversicherungsträger zu leisten hat, soll nur noch bis zum Ablauf des Jahres 2022 geleistet
werden. Für die Jahre 2019 bis einschließlich 2022 soll allerdings die jährliche Neufestsetzung entfallen und der Pauschbetrag mit einem Fixbetrag von EUR 209 Mio. festgelegt werden. Ab 2023 hat die Abrechnung auf Einzelfallbasis zu erfolgen. Der Pauschbetrag der AUVA an die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau ist letztmalig für das Jahr 2019 zu überweisen.
Die Abgeltung von Ersatzansprüchen zwischen Kranken- und Unfallversicherung mit einem Pauschbetrag von EUR 209 Mio. hat keine finanziellen Auswirkungen, da der Fixbetrag für die Jahre 2019 bis 2022 den in den Gebarungsvorschaurechnungen der AUVA angesetzten Beträgen entspricht.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Schaffung eines Innovations- und Zielsteuerungsfonds
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der Ausgleichsfonds der Gebietskrankenkassen, der unter anderem aus GSBG-Mitteln gespeist wird, entfällt mit 1.1.2020. Es wird ein Innovations- und Zielsteuerungsfonds zur Finanzierung von regionalen Gesundheitsreformprojekten eingerichtet. Die Mittel für diesen Fonds stammen aus Beitragseinnahmen und GSBG-Mitteln.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Senkung der Unfallversicherungsbeiträge
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Entsprechend dem Regierungsprogramm für die Jahre 2017 bis 2022 soll zur Reduktion der Lohnnebenkosten der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung für die bei der AUVA versicherten Unselbständigen ab 1. Jänner 2019 von 1,3 % auf 1,2 %, sohin um 0,1 Prozentpunkte, gesenkt werden.
Entsprechend dem Vorstandsbeschluss der AUVA vom 21. August 2018 wird der Beitragseinnahmenentfall durch entsprechende Struktur- und Organisationsreformmaßnahmen der AUVA – ohne Beeinträchtigung des hohen Versorgungsniveaus für die Versicherten – ausgeglichen, wobei diese Maßnahmen bereits ab dem Jahr 2019 zu greifen beginnen, deren volle Wirksamkeit jedoch erst nach dem Jahr 2023 eintritt.
So wird die AUVA ab 2020 ihre eigenen Einrichtungen in einer Betreibergesellschaft künftig effizienter führen, es werden weitere Kooperationen mit den Trägern der Landeskrankenanstalten bzw. anderen Sozialversicherungsträgern erfolgen, es wird eine Verschlankung und Reorganisation der Verwaltungsstrukturen der AUVA implementiert und eine Effizienzsteigerung umgesetzt.
Es ist davon auszugehen, dass die Beitragssatzsenkung von 1,3 % auf 1,2 % positive Beschäftigungseffekte nach sich ziehen wird, die wiederum positive Auswirkungen auf die Beitragseinnahmensituation der Sozialversicherung haben werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Neuregelung der Finanzierung der PRIKRAF-Krankenanstalten
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Entsprechend dem Regierungsprogramm für die Jahre 2017 bis 2022 sollen zur finanziellen Weiterentwicklung des PRIKRAF ab dem Jahr 2019 die zur Verfügung stehenden Mittel erhöht werden. Dies bedeutet, dass der endgültig für das Jahr 2019 festgestellte valorisierte Betrag einmal um € 14,7 Mio. erhöht wird und die Valorisierung für die folgenden Jahre auf Basis des erhöhten Betrages erfolgt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Strukturreformmaßnahmen im Bereich der Sozialversicherung auf Basis des Zielsteuerungssystems gemäß § 441f ASVG sollten mittel- und langfristige Einsparungen im Nichtleistungsbereich der Sozialversicherung bringen.
Aus den Erfolgsrechnungen der Sozialversicherungsträger konnten für die Jahre 2020 bis 2023 für den Personal- und Sachaufwand Mehraufwendungen von rund 18 Mio. Euro im Vergleich zu den in der WFA prognostizierten Ausgaben ohne Einsparungen ausgewertet werden. Einsparungen konnten nicht realisiert werden. Einerseits ist der Personalstand der Sozialversicherungsträger im Jahresdurchschnitt 2020-2023 nahezu konstant geblieben, andererseits konnte auch der Sachaufwand in den letzten Jahren nicht reduziert werden.
Weitere finanzielle Auswirkungen zeigt der Entfall des Ausgleichsfonds der Gebietskrankenkassen, der unter anderem aus GSBG-Mitteln gespeist wurde. Es wurde ein Innovations- und Zielsteuerungsfonds zur Finanzierung von regionalen Gesundheitsreformprojekten eingerichtet, dessen Mittel aus Beitragseinnahmen und GSBG-Mitteln stammen. Die ÖGK erhält jährliche GSBG-Mittel in Höhe von 100 Mio. Euro, die SVS für den Rechnungskreis Landwirtschaft jährliche GSBG-Mittel in Höhe von 30 Mio. Euro. Die SVS-LW hat die Hälfte dieser GSBG-Mittel für die Beiträge der Träger der Sozialversicherung zur Spitalsfinanzierung zu widmen, wobei gleichzeitig eine Entlastung der ÖGK in gleicher Höhe zu erfolgen hat. Die Entlastung des Bundes (UG 16) wurde in Höhe von 61,3 Mio. Euro geschätzt. Auf Grund der tatsächlichen Aufwertungszahlen lag die Entlastung des Bundes (UG 16) 2020 bis 2023 bei 71,6 Mio. Euro.
Entsprechend dem Regierungsprogramm für die Jahre 2017 bis 2022 wurde zur Reduktion der Lohnnebenkosten der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung für die bei der AUVA versicherten Unselbständigen ab 1. Jänner 2019 von 1,3% auf 1,2%, sohin um 0,1 Prozentpunkte, gesenkt. Darüber hinaus wurde der Beitragssatz mit 1.1.2023 um einen weiteren 0,1%-Punkt auf 1,1 % gesenkt (BGBl. I Nr. 93/2022). Der geschätzte Beitragseinnahmenentfall in den Jahren 2019 bis 2023 in Höhe von 589,1 Mio. Euro wurde um 95,8 Mio. Euro übertroffen. Ursache für diese Abweichung war neben der erwähnten weiteren Beitragssatzsenkung auf 1,1% ab 1.1.2023 die geringere Zahl von Versicherten ab dem Jahr 2020 infolge der COVID-19-Pandemie, die bis 2023 nicht kompensiert werden konnte.
Entsprechend dem Regierungsprogramm für die Jahre 2017 bis 2022 wurden dem PRIKRAF ab 2019 zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2019 wurden sie einmal um 14,7 Mio. Euro erhöht. Für die folgenden Jahre erfolgte die Valorisierung auf Basis dieses erhöhten Betrages. In der WFA wurde ab 2020 eine Valorisierung mit 2% p.a. angesetzt. Die tatsächliche Erhöhung betrug für 2020 2,4%, für 2021 4,3%, für 2022 5,8% und für 2023 7,7%. Die Aufwendungen der gesetzlichen Krankenversicherung lagen somit für den Zeitraum 2019 bis 2023 mit 79,96 Mio. Euro um 3,46 Mio. € über dem Schätzwert von 76,50 Mio. Euro.
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