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WIRKUNGSZIEL

Vorsorgender Schutz der Gesundheit der Verbraucher:innen sowie Sicherstellung der Tiergesundheit und des Tierschutzes.

Vorsorgender Schutz der Gesundheit der Verbraucher:innen insbesondere durch sichere Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel sowie durch ausreichende klare Informationen zur Lebensmittelqualität und Ernährung. Sicherstellung der Tiergesundheit und des Tierschutzes, um den Erwartungen der Verbraucher:innen gerecht zu werden und den Tier- und Warenverkehr zu gewährleisten.

2022
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Sicherheit von Lebensmitteln ist nicht ausschließlich durch hygienische Produktion zu gewährleisten, sondern bedarf auch des sorgfältigen Umgangs von Konsumentinnen und Konsumenten mit den Produkten. Die Hebung der Awareness der Verbraucherinnen und Verbraucher hinsichtlich der Gefahrenquellen ist daher für die Zielerreichung unabdingbar. Für eine erfolgreiche Zielerreichung sind, neben den bereits genannten Faktoren, die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Gesundheits-, Lebensmittel- und Veterinärbehörden sowie der AGES im Rahmen der Bundeskommission für Zoonosen sowie der Ausbau der Datenbanken (Elektronisches Meldesystem und Verbrauchergesundheitsinformationssystem) von Bedeutung. Bei der Bewertung der Zielerreichung ist zu berücksichtigen, dass die Ausbreitung von viralen Lebensmittelinfektionen häufig über einzelne infizierte Personen, die mit Lebensmittel hantieren erfolgt und nicht primär durch ein Inverkehrbringen von Lebensmitteln. Andererseits kann sich auf die Ausbruchsabklärung in Österreich negativ auswirken, dass die Ursache für ein Ausbruchsgeschehen nicht im Wirkungsbereich der heimischen Behörden liegt und somit die Identifizierung und Maßnahmensetzung nur in Zusammenarbeit mit anderen Europäischen Behörden gesetzt werden können, was wiederum zu einer Verlängerung der Reaktionszeit führt.

Im Jahr 2022 wurden insgesamt 28 (2021: 20; 2020: 21) lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche gemeldet. Bei 14 Ausbrüchen handelt es sich um allgemeine Ausbrüche, bei 10 um Haushaltsausbrüche, bei 4 weiteren konnte wegen der Anonymisierung der betroffenen Personen und Datenmangels keine Zuordnung getroffen werden. Insgesamt waren 132 Personen (2021: 95; 2020: 70) von den Ausbrüchen betroffen. 61 (2021: 30; 2020: 20) Personen mussten in Verbindung mit den Ausbrüchen hospitalisiert werden, es gab vier Todesfälle (2021: 4; 2020: 1). Als häufigstes Ausbruchsagens trat Salmonella in Erscheinung. An zweiter Stelle liegt Campylobacter, danach folgen fünf Ausbrüche durch Listeria monocytogenes, zwei Ausbrüche durch Norovirus und je einer durch STEC und Shigella sonnei. Die geringfügige Erhöhung ist unter anderem auch durch die Aufhebung der COVID-19-Maßnahmen und Widererstarkung des öffentlichen Lebens zu erklären. Die Kennzahl bewegt sich jedoch weiterhin auf einem konstant niedrigen Niveau. Bei der Kennzahl „Beanstandungsquote bei Probenziehungen“ ist ein geringfügiger Rückgang (2021: 16,6 2022: 15,1) zu verzeichnen. Die Kennzahl bewegt sich auf einem konstant niedrigen Niveau. Die geringfügige Erhöhung bei der Kennzahl „gesundheitsschädliche Proben“ ist im Vergleich zum Vorjahr als nicht relevant zu beurteilen. Es ist eine annähernd gleichbleibende Zahl an gesundheitsschädlichen Proben zu verzeichnen.

Die Kennzahl „Tiergesundheitsstatus Österreichs“ weist folgende Entwicklung auf: Im Rahmen des neuen Tiergesundheitsrechts wurden anerkannte Freiheiten zum Teil neu zusammengefasst, zum Teil wurden neue Freiheiten vergeben. Anstelle der Freiheit der Rinder von Abortus Bang und der kleinen Wiederkäuer von Brucella melitensis wird nur noch die Freiheit von Brucellose pauschal vergeben. Andererseits wurde die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) als neue Krankheit mit Freiheitsstatus beim Rind festgelegt. Österreich besitzt derzeit die Freiheit von IBR, Leukose, Brucellose, Tbc, BVD und Aujeszky (d. h. nach wie vor 6). Zusätzlich wurde die Freiheit von Tollwut und Blauzungenkrankheit (BTV) verliehen. Da das Auftreten von Krankheiten bei Wildtieren (Tollwut) und insektenübertragenen Krankheiten (BTV) kein Indikativ für die Funktion des Veterinärsystems sind, wurde die Freiheit von diesen Krankheiten nicht berücksichtigt. Zielzustand bleibt daher die Freiheit von 5 der 6 oben angeführten Krankheiten: IBR, Brucellose, Leukose, Tbc und BVD beim Rind bzw. bei Brucellose auch beim kleinen Wiederkäuer sowie Aujeszky beim Schwein. Der Nachweis eines offiziell anerkannten und international bekannten hervorragenden Tiergesundheitsstatuts spiegelt das gute Funktionieren des gesamten österreichischen Veterinärsystems wider. Zur Erreichung und Aufrechterhaltung dieses Status ist das Zusammenwirken aller Ebenen des österreichischen Veterinärsystems erforderlich. Dies beinhaltet:
– die entsprechende Normensetzung,
– die diesbezügliche fachliche Vertretung in EU- und internationalen Gremien durch die zentrale Veterinärbehörde im Ministerium,
– die Organisation der erforderlichen Maßnahmen zum Nachweis und zur Aufrechterhaltung des Tiergesundheitsstatus auf Länderebene sowie
– die korrekte Umsetzung der dafür erforderlichen Maßnahmen in den tierhaltenden Betrieben durch die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte.

Die Kennzahl „Tierschutz macht Schule“ weist eine sehr gute Entwicklung auf. Bis Ende 2022 wurden von „Tierschutz macht Schule“ rund 1.146.200 Bildungsmaterialien ausgegeben. Ausschlaggebend für die deutliche Überschreitung der Kennzahl waren die Landesprojekte, welche im Laufe des Jahres 2022 abgeschlossen werden konnten, was im Vorfeld nicht absehbar war: u.a. waren das für 2022 der Wiener „Tierprofi Heimtiere“, der „Tierprofi Wildtiere“ für das Land Salzburg und das Projekt „Seitenweise Hundewissen“ für Niederösterreich.

Im Jahr 2022 verzeichnete laut Matomo Analytics die Website von „Tierschutz macht Schule“ insgesamt 160.378 eindeutige Besucherinnen und Besucher. Zum verstärkten Zugriff führte hier einerseits das auch im Jahr 2022 noch praktizierte Online Learning bzw. Blended Learning durch Corona. Andererseits darf hier aber nicht vergessen werden, dass das Angebot im Online-Bereich 2022 mit eigens entwickelten Online-Produkten, die von Bundesländern beauftragt wurden, ausgebaut werden konnte: u.a. „Wuffzack Online“ (Land Niederösterreich) und „Ethik Online“ (Stadt Wien).