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MASSNAHME

Neustrukturierung der Exportagenden

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Exportagenden

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Vor dem Hintergrund der 2022 noch anhaltenden COVID-19-Pandemie musste weiterhin mit Einschränkungen in der Kommunikation und verzögerter Bearbeitung österreichischer Anliegen durch die Behörden der Drittsaaten (China, Indonesien, Thailand) umgegangen werden. Trotzdem konnten weitere Betriebe für den Export von Fleisch- und Milchprodukten in verschiedene bestehende Drittlandmärkte zugelassen werden (Kanada, Hongkong, Japan, Korea, etc.). Drei virtuelle Audits (Kanada, 2x China) konnten auf Anfrage organisiert und durchgeführt werden. Umfangreiche Fragebögen verschiedener Drittsaaten wurden als Auditvorgabe (Kanada) sowie Grundvoraussetzungen für eine Zulassung zum Export (Saudiarabien) nach Anfrage durch manche Lebensmittelunternehmen ausgearbeitet. Im Hinblick auf die weitere Öffnung des chinesischen Marktes (Erweiterung der Produktpalette Schweinefleisch, Schaf und Ziegenmilch/-erzeugnisse sowie die Aufhebung einer COVID-19 bedingten Sperre eines Fleischbetriebes und die Zulassung zusätzlicher Betriebe) konnte trotz mehrfacher Urgenz keine Fortschritte erreicht werden. Hinzu kommt ein deutlich erhöhter Mehraufwand durch die verpflichtende Betriebsregistrierung im Chinesischen CIFER-System, welcher die Arbeitslast des Büros für veterinärbehördliche Zertifizierung nachhaltig prägt. Die Etablierung des Bundesamtes für Verbrauchergesundheit (BAVG) gemäß § 6 c Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz wurde erfolgreich mit 01.01.2022 vollzogen und die entsprechenden Agenden schrittweise implementiert. Im Rahmen der Digitalisierungsoffensive wurde darüber hinaus das 2021 begonnene Projekt zur digitalen Erfassung und Darstellung der Exportbetriebe und deren Produktions- wie auch Kontrolldaten im VIS (Verbrauchergesundheitsinformationssystem) fortgesetzt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

04.08.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Initiativen und Prozesse zur Marktöffnung des chinesischen Marktes für österr. Schweinefleischexporte wurden 2019 erfolgreich abgeschlossen. Bezüglich der Re-Zertifizierung (Verlängerung der befristeten Zulassung) für Exporte von Milchprodukten nach China kam es zu keinem Abschluss, da die Re-Zertifizierung einseitig von China auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wurde. Bis dahin sind Exporte von Milchprodukten weiter wie bisher möglich. Zur Etablierung des Bundesamtes (BAVG) gemäß § 6 c GESG sollen mit AGES-Experten und -Expertinnen diesbezügliche Aufgaben und Prozesse bis Ende 2021 festgelegt werden. Darüber hinaus wird im Jahr 2020 ein Projekt zur digitalen Erfassung von Daten der exportierenden Betriebe gestartet.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Der Arbeitsplan des Büros für veterinärbehördliche Zertifizierung wurde evaluiert und neue Prioritäten festgelegt. Als Hauptschwerpunkte gelten weiterhin die Exportmärkte Philippinen, China (Erweiterung der Produktpalette), Taiwan, Japan (Rindfleisch) und USA. Die Erweiterung der Produktpalette Schweinefleisch soll durch Vereinbarung eines neuen Protokolls ermöglicht werden.

Erläuterung der Entwicklung

Bereits angekündigte und geplante Audits durch Drittsaaten (Philippinen, Korea, etc.) mussten auch 2022 wegen der nach wie vor anhaltenden COVID-19-Pandemie und damit verbundener Reisebeschränkungen weiter verschoben werden, fanden bisher nicht statt und wurden auch bisher nicht angekündigt. Von Kanada und China wurden weiterhin virtuelle Video-Audits zur Aufrechterhaltung der Exportberechtigung bei Fleisch- und Fleischprodukten sowie Milch und Milchprodukten ersatzweise durchgeführt. Diese technische Möglichkeit bringt sehr viele Vorteile – insbesondere organisatorischer und logistischer Natur – mit sich. Auf internationaler Ebene sind daher auch viele Bemühungen zur Erarbeitung von Standards für virtuelle Audits zu beobachten.

Umfangreiche Fragebögen wurden ausgearbeitet und an die Drittstaaten übermittelt, u.a. für die angestrebte Exportzulassung für Milch/-erzeugnisse nach Saudi Arabien, sowie zur Vorbereitung der durchgeführten Audits. Durch die COVID-19-Pandemie waren generell deutliche Verzögerungen bei der Bearbeitung und Kommunikation durch die Behörden der Drittsaaten festzustellen und erwartete Rückmeldungen auf Anfragen und übermittelte Unterlagen (z.B. Fragebögen) lassen bei manchen Drittstaaten nach wie vor lange auf sich warten. Trotz dieser Umstände konnten die geplanten Vorhaben weitestgehend umgesetzt werden.

Im Kontext zum Themenfeld „Neustrukturierung der Exportagenden“ wurden detaillierte Anforderungsspezifikationen für die digitale VIS-Infoplattform mit den Expert:innen der Statistik Austria und betroffenen Behördenkreisen zur Abbildung der Betriebe mit Ausfuhrberechtigung sowie den Import von Kontrolldaten und der jeweiligen Betriebsprofile weiter ausgearbeitet und die finale Ausrollung bestimmt. Dieses Projekt kann auch sehr wohl als Pilotprojekt im Sinne der auf amtlicher Ebene fortschreitenden Digitalisierung aller Lebensmittelunternehmer und deren Aktivitäten gesehen werden.

Außerdem konnte die vergleichende Evaluierung der Aufgaben, Prozessabläufe und der Erstellung risikobasierter Kontrollpläne im Hinblick auf die Agenden des Bundesamts für Verbrauchergesundheit (BAVG) im Exportbereich unter ständiger Zusammenarbeit und Abgleich des Büros für veterinärbehördliche Zertifizierung gemeinsam mit den Mitarbeitern des BAVG aktiv konkretisiert werden. Diese erfolgreiche Zusammenarbeit hat für beide Institutionen einen deutlichen Nutzen und Mehrwert insbesondere im Hinblick auf die Erstellung von Leitlinien betr. die detaillierten Anforderungen zur Ausfuhr tierischer Erzeugnisse in einzelne Drittstaaten.

Das Interesse seitens Wirtschaftstreibender an „Neuen Exportmärkten“, die für eine (systemische) Ausfuhr noch nicht die notwendigen Voraussetzungen bieten, soll – zur Vorabevaluierung des mit diesem Prozess verbundenen Aufwands im Verhältnis zum möglichen Nutzen – zukünftig durch die Einholung von formellen Interessensbekundungen im Wege der Wirtschaftsverbände erhoben und bewertet werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend