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MASSNAHME

Optimierung der strategischen Steuerung der Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen

Effektive und effiziente strategische Steuerung der zentralen Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen durch Optimierung der organisatorischen und rechtlichen Grundlagen (Governance), Maßnahmen zur Erhöhung der Planungssicherheit sowie Vereinfachung und Transparenz des FTI-Förderangebotes

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Abschluss einer 3-jährigen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung jeweils mit AIT, SAL, AWS und FFG

Details zum Meilenstein

2023

Istzustand (2023)

Mit 31.12.2023 waren die 3-jährigen Leistungsvereinbarungen mit AIT und SAL final abgeschlossen. Die 3-jährigen Finanzierungsvereinbarungen mit FFG und AWS waren mit 31.12.2023 weitgehend zwischen BMK, BMF und den Forschungsförderungseinrichtungen abgestimmt. Die Einvernehmensherstellung erfolgte Anfang 2024.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

13.07.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die 2-jährigen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen mit AIT, AWS und FFG sind abgeschlossen und werden erstmals umgesetzt sowie laufend evaluiert. Der Prozess für die Erarbeitung der 3-jährigen Vereinbarungen ist in Planung.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Die 3-jährigen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen mit AIT, SAL, AWS und FFG sind abgeschlossen.

Erläuterung der Entwicklung

Der Abschluss von 3-jährigen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen gem. FoFinaG stellt eine Neuerung dar: 3-jährige Vereinbarungen ersetzen die bisherigen jährlichen (bzw. in einer Übergangsperiode 2-jährigen) Vereinbarungen. Damit wurde ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Ziele des FoFinaG gesetzt: der langfristigen, wachstumsorientierte Planungs- und Finanzierungssicherheit von Forschung, Technologie und Innovation (FTI), der strategischen Ausrichtung und Steuerung von FTI, der Verwaltungsvereinfachung bei der Bereitstellung von Bundesmitteln zur Ausführung und Förderung von FTI sowie die Erhöhung der Effizienz in den Umsetzungsstrukturen sowie die Verbesserung von FTI-Leistungen und Analyse der erzielten Wirkungen.
Die Umsetzung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen unterliegt einem kontinuierlichen Monitoring und wird anhand festgelegter Zielindikatoren evaluiert.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze