MASSNAHME
Optimierung der strategischen Steuerung der Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen
Effektive und effiziente strategische Steuerung der zentralen Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen durch Optimierung der organisatorischen und rechtlichen Grundlagen (Governance), Maßnahmen zur Erhöhung der Planungssicherheit sowie Vereinfachung und Transparenz des FTI-Förderangebotes
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Abschluss einer 3-jährigen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung jeweils mit AIT, SAL, AWS und FFG
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
Mit 31.12.2023 waren die 3-jährigen Leistungsvereinbarungen mit AIT und SAL final abgeschlossen. Die 3-jährigen Finanzierungsvereinbarungen mit FFG und AWS waren mit 31.12.2023 weitgehend zwischen BMK, BMF und den Forschungsförderungseinrichtungen abgestimmt. Die Einvernehmensherstellung erfolgte Anfang 2024.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
13.07.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die 2-jährigen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen mit AIT, AWS und FFG sind abgeschlossen und werden erstmals umgesetzt sowie laufend evaluiert. Der Prozess für die Erarbeitung der 3-jährigen Vereinbarungen ist in Planung.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Die 3-jährigen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen mit AIT, SAL, AWS und FFG sind abgeschlossen.
Erläuterung der Entwicklung
Der Abschluss von 3-jährigen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen gem. FoFinaG stellt eine Neuerung dar: 3-jährige Vereinbarungen ersetzen die bisherigen jährlichen (bzw. in einer Übergangsperiode 2-jährigen) Vereinbarungen. Damit wurde ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Ziele des FoFinaG gesetzt: der langfristigen, wachstumsorientierte Planungs- und Finanzierungssicherheit von Forschung, Technologie und Innovation (FTI), der strategischen Ausrichtung und Steuerung von FTI, der Verwaltungsvereinfachung bei der Bereitstellung von Bundesmitteln zur Ausführung und Förderung von FTI sowie die Erhöhung der Effizienz in den Umsetzungsstrukturen sowie die Verbesserung von FTI-Leistungen und Analyse der erzielten Wirkungen.
Die Umsetzung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen unterliegt einem kontinuierlichen Monitoring und wird anhand festgelegter Zielindikatoren evaluiert.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze