Vorhaben
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Handelsstatistikverordnung 2009 (HStatVO 2009) geändert wird
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Handelsstatistikverordnung 2009 (HStatVO 2009) geändert wird
Vorhaben überplanmäßig erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Entlastung der Wirtschaft unter Wahrung der statistischen Genauigkeit
Beschreibung des Ziels
Erhöhung der Assimilationsschwelle für die Statistik des Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten für den Eingang und die Versendung von 550.000 Euro auf 750.000 Euro pro Jahr
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meldepflichtige Unternehmen [Anzahl]
Istwert
11.700Anzahl
Zielzustand
11.900Anzahl
Datenquelle: Statistik Austria
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Erhöhung der Assimilationsschwelle für die Statistik des Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten für den Eingang und die Versendung von 550 000 Euro auf 750 000 Euro pro Jahr.
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Gemäß Artikel 10 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 638/2004 haben die Mitgliedstaaten bei der Festlegung der Schwellenwerte, unter denen eine gesonderte handelsstatistische Anmeldung nicht erforderlich ist, sicher zu stellen, dass der Wert von mindestens 97% aller Versendungen und mindestens 93% aller Eingänge in Bezug auf den Handel abgedeckt sind.
Nach Berechnungen der Statistik Austria wird für die Erreichung des „Mindestabdeckungsgrades für Eingänge“ eine Erhöhung der Assimilationsschwelle von 550.000 Euro auf 750.000 Euro als zulässig angesehen. Daraus ergibt sich eine künftige Entlastung von voraussichtlich 2000 Unternehmen. Die Berechnung erfolgt durch die Bundesanstalt Statistik Österreich entsprechend der „Guidelines for the Implementation of the Intrastat and Extrastat Legislation“ von Eurostat. Damit kann eine wesentliche Befreiung von der statistischen Meldepflicht erreicht werden. Es werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen entlastet.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die geplanten Auswirkungen entsprechen den tatsächlichen Aufwendungen.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Im Zuge der Planung wurde damit gerechnet, dass durch die Anpassung der Assimilationsschwelle an die wirtschaftliche Entwicklung rd. 2000 INTRASTAT-Meldepflichtige entlastet werden können.
Tatsächlich kam es zu einer Entlastung von 2200 meldepflichtige Unternehmen, die in erster Linie kleine und mittlere Unternehmen sind.
Im Zuge der Planung wurde von einer Fallzahl von 2000 meldpflichtigen Unternehmen ausgegangen. Tatsächlich kam es jedoch auf Grund der wirtschaftlichen Entwicklung zu einer Entlastung von 2200 meldepflichtigen Unternehmen, die sich wiederum in einer Entlastung von ca. 555.000 Euro pro Jahr widerspiegelt.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.