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Vorhaben

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Handelsstatistikverordnung 2009 (HStatVO 2009) geändert wird

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Handelsstatistikverordnung 2009 (HStatVO 2009) geändert wird

2016
Vorhaben überplanmäßig erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Mit der Novelle der Verordnung (EG) Nr. 638/2004 über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3330/91 des Rates, ABl. Nr. L 102 vom 07.04.2004 S. 1, durch die Verordnung (EG) Nr. 1093/2013, ABl. Nr. L 294 vom 06.11.2013 S. 28, wurde der „Mindestabdeckungsgrad für Eingänge“ von 95% auf 93% gesenkt. Der „Mindestabdeckungsgrad für Eingänge“ besagt, dass mindestens dieser Anteil in Prozent des Gesamtwertes der Einfuhren eines EU-Mitgliedstaats aus den anderen EU-Mitgliedstaaten durch Unternehmensbefragung (INTRASTAT-Meldungen der Unternehmen) zu erfassen ist. Der Mindestabdeckungsgrad wird in Prozent ausgedrückt und ist für alle EU-Mitgliedstaaten gleich hoch. Die Einfuhren aus den EU-Mitgliedstaaten werden Eingänge genannt. Die Ausfuhren in die EU-Mitgliedstaaten werden Versendungen genannt.

Darüber hinaus zeigte der Handel zwischen Österreich und den anderen EU-Mitgliedstaaten seit der letzten Novelle der HStatVO (Inkrafttreten 2013) eine expansive Entwicklung, was zu einem Anstieg der gemeldeten Handelstransaktionen und der Handelswerte führte sowie eine Steigerung der Anzahl der Meldepflichtigen und einen Anstieg des Abdeckungsgrads bewirkte.

Im Interesse der Entlastung der betroffenen Unternehmen ist daher eine Anhebung der „Assimilationsschwelle“ (bisher 550.000 Euro pro Jahr), unterhalb derer die Unternehmen von der handelsstatistischen Anmeldung befreit sind, geboten. Die „Assimilationsschwelle“ – in monetären Werten ausgedrückt – wird in den EU-Mitgliedstaaten so festgelegt, dass der Mindestabdeckungsgrad der Eingänge bzw. Versendungen lt. EU-Verordnung erfüllt ist. Für die Praxis zeigt die „Assimilationsschwelle“ (Meldeschwelle) den Unternehmen an, ab welcher Höhe ihrer Eingänge bzw. Versendungen sie in der jeweiligen Verkehrsrichtung INTRASTAT-Meldungen abgeben müssen. Bisher meldepflichtige Unternehmen, die die nunmehr erhöhte Assimilationsschwelle von 750.000 Euro pro Jahr unterschreiten, sind von der handelsstatistischen Anmeldung im Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten befreit. Es ist von einer Reduktion der meldepflichtigen Unternehmen von rd. 13.900 auf rd. 11.900 auszugehen. Voraussichtlich werden in erster Linie kleine und mittlere Unternehmen profitieren.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Entlastung der Wirtschaft unter Wahrung der statistischen Genauigkeit

Beschreibung des Ziels

Erhöhung der Assimilationsschwelle für die Statistik des Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten für den Eingang und die Versendung von 550.000 Euro auf 750.000 Euro pro Jahr

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meldepflichtige Unternehmen [Anzahl]

Istwert

11.700

Anzahl

Zielzustand

11.900

Anzahl

Datenquelle: Statistik Austria


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Erhöhung der Assimilationsschwelle für die Statistik des Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten für den Eingang und die Versendung von 550 000 Euro auf 750 000 Euro pro Jahr.

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Gemäß Artikel 10 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 638/2004 haben die Mitgliedstaaten bei der Festlegung der Schwellenwerte, unter denen eine gesonderte handelsstatistische Anmeldung nicht erforderlich ist, sicher zu stellen, dass der Wert von mindestens 97% aller Versendungen und mindestens 93% aller Eingänge in Bezug auf den Handel abgedeckt sind.

Nach Berechnungen der Statistik Austria wird für die Erreichung des „Mindestabdeckungsgrades für Eingänge“ eine Erhöhung der Assimilationsschwelle von 550.000 Euro auf 750.000 Euro als zulässig angesehen. Daraus ergibt sich eine künftige Entlastung von voraussichtlich 2000 Unternehmen. Die Berechnung erfolgt durch die Bundesanstalt Statistik Österreich entsprechend der „Guidelines for the Implementation of the Intrastat and Extrastat Legislation“ von Eurostat. Damit kann eine wesentliche Befreiung von der statistischen Meldepflicht erreicht werden. Es werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen entlastet.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2016
2015
2016

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die geplanten Auswirkungen entsprechen den tatsächlichen Aufwendungen.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen Verwaltungskosten für Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Im Zuge der Planung wurde damit gerechnet, dass durch die Anpassung der Assimilationsschwelle an die wirtschaftliche Entwicklung rd. 2000 INTRASTAT-Meldepflichtige entlastet werden können.
Tatsächlich kam es zu einer Entlastung von 2200 meldepflichtige Unternehmen, die in erster Linie kleine und mittlere Unternehmen sind.

Verwaltungskosten für Unternehmen

Im Zuge der Planung wurde von einer Fallzahl von 2000 meldpflichtigen Unternehmen ausgegangen. Tatsächlich kam es jedoch auf Grund der wirtschaftlichen Entwicklung zu einer Entlastung von 2200 meldepflichtigen Unternehmen, die sich wiederum in einer Entlastung von ca. 555.000 Euro pro Jahr widerspiegelt.

Gesamtbeurteilung

Mit der Novelle der Verordnung (EG) Nr. 638/2004 über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten, ABl. Nr. L 102 vom 7.4.2004 S. 1, durch die Verordnung (EG) Nr. 1093/2013, ABl. Nr. L 294 vom 6.11.2013 S. 28, wurde der Mindestabdeckungsgrad durch Primärdaten für Eingänge von 95% auf 93% gesenkt. Ziel der gegenständlichen Maßnahme war es, diese Möglichkeit der Entlastung betroffener Unternehmen unter Einhaltung der Europäischen Anforderungen zu nutzen und durch die Änderung der Handelsstatistikverordnung, BGBl. II 233/2014 die Assimilationsschwelle von 550.000 EUR auf 750.000 EUR zu erhöhen, wobei als Zielwert die Entlastung von rd. 2000 für Intrastat meldepflichtige Unternehmen (von ursprünglich 13.900 auf 11.900) angesetzt wurde. Die tatsächliche Zahl der Meldepflichtigen verringerte sich auf Grund der wirtschaftlichen Entwicklung, die zum Zeitpunkt der Verordnungserlassung nicht genauer eingeschätzt werden konnte, auf rd. 11.700 (Berichtsjahr 2016, Datenstand Jänner 2017), was bedeutet, dass erfreulicherweise um etwa 10% mehr Unternehmen aus der Meldepflicht entlassen werden konnten. Neben der Entlastung betroffener Unternehmen war auch die Beibehaltung der statistischen Qualität Ziel der Maßnahme, das ebenfalls eingehalten wurde. Die qualitativen Anforderungen der Statistik des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs, die auch einem regelmäßigen Compliance-Monitoring seitens der Kommission (Eurostat) unterliegen, wurden erfüllt.
Das Potential für weitere Entlastungen durch Anheben der Assimilationsschwellen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt und unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen nicht gegeben; ein solches wäre primär langfristig durch fundamentale Systemumstellungen infolge der gegenwärtig diskutierten Framework Regulation Integrating Business Statistics möglich.


Verbesserungspotentiale

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Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.