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Untergliederung 40

Wirtschaft

2016

Leitbild der Untergliederung

In den Jahren besonderer wirtschaftlicher Herausforderungen ist es wichtig, Wachstumsimpulse für die Zukunft zu setzen. Die Sicherung des Wirtschaftsstandorts Österreich angesichts der globalen Konkurrenz ist eine wesentliche Herausforderung der nächsten Jahre. Das Ziel des BMWFW ist es, den Wirtschaftsstandort Österreich weiter zu verbessern, Wachstum zu forcieren und einen stabilen Aufschwung sicherzustellen.

Wirkungsziele 2016

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad
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Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Erstellung und Weiterentwicklung von Berufsbildern und Entwicklung von Instrumentarien zur Unterstützung für die Unternehmen bei der Lehrlingsausbildung sowie Förderung der Aufhebung der geschlechtsspezifischen Segregation des Lehrstellenmarktes.

Hebung des Frauenanteils an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist und die im Bereich (Eigentümervertretung) des BMWFW liegen.

Fortführung und Weiterentwicklung der bestehenden Unterstützungsmaßnahmen zum Aufbau von Wettbewerbsfähigkeit mit Fokus auf KMU; Förderoffensive Thermische Sanierung: forciert Energiesparen, Klimaschutz, Wachstum und Arbeitsplätze. (Details siehe Detailbudget 40.02.01 – Wirtschaftsförderung)

Umsetzung der Tourismusstrategie als Leitfaden zur Internationalisierung und Stärkung des österreichischen Tourismus im internationalen Wettbewerb. (Details siehe Detailbudget 40.02.01 – Wirtschaftsförderung)

Stärkung und Sicherung des Wirtschaftsstandortes durch gezielten Einsatz von qualitäts- und quantitätsorientierten Instrumentarien der Betriebsansiedlung. (Details siehe Detailbudget 40.02.01 – Wirtschaftsförderung)

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Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Jungunternehmer- und Innovationsförderung für KMU - Haftungsübernahmen

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2013

Jungunternehmer- und Innovationsförderung für KMU -- Prämienförderung

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2013

Bundesgesetz über die Steigerung der Energieeffizienz bei Unternehmen und dem Bund (Bundes-Energieeffizienzgesetz - EEffG)

Bundesgesetz, Finanzjahr 2014

Lehrberufspaket 2014

Verordnung, Finanzjahr 2014

Bündelung: - Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der der Förderbeitrag für Ökostrom für das Kalenderjahr 2016 bestimmt wird (Ökostromförderbeitragsverordnung 2016) - Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Einspeisetarife für die Abnahme elektrischer Energie aus Ökostromanlagen auf Grund von Verträgen festgesetzt werden, zu deren Abschluss die Ökostromabwicklungsstelle ab 1. Jänner 2016 bis Ende des Jahres 2017 verpflichtet ist (Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2016 - ÖSET-VO 2016).

Verordnung, Finanzjahr 2015

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