Vorhaben
Verlängerung der Geltungsdauer der Förderungsrichtlinie "Bonus für Meister- und Befähigungsprüfungen" bis 30. Juni 2015
Verlängerung der Geltungsdauer der Förderungsrichtlinie "Bonus für Meister- und Befähigungsprüfungen" bis 30. Juni 2015
Vorhaben überplanmäßig erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015
Nettoergebnis in Tsd. €: -294
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Erhöhung der Zahl der absolvierten Meister- und Befähigungsprüfungen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Zahl der positiv absolvierten Meister- und Befähigungsprüfungen [Anzahl]
Istwert
4.568Anzahl
Zielzustand
4.321Anzahl
Datenquelle: Meisterprüfungsstellen der WKÖ (Prüfungsstatistik 2015)
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Gewährung eines Zuschusses in Höhe eines Drittels der bezahlten Prüfgebühren
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Förderungsansuchen sind unter Verwendung des vom BMWFW aufgelegten Formulars an das BMWFW, Abteilung I/6, per E-Mail, per Fax oder per Brief zu richten. Dem Förderungsansuchen sind Kopien des Meister- bzw. Befähigungsprüfungszeugnisses sowie eines Nachweises über die Bezahlung der Prüfgebühren anzuschließen.
Das BMWFW hat die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Förderungsfähigkeit zu prüfen und gegebenenfalls ein Drittel der anerkennbaren Prüfgebühren zur Auszahlung zu bringen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Bedingt durch unvollständige Antragsunterlagen sowie personelle Engpässe bei der Bearbeitung der Förderungsansuchen waren zu Jahresbeginn 2015 noch Ansuchen aus den Jahren 2012 – 2014 offen, weshalb es nicht möglich war, alle im Jahr 2015 eingebrachten Ansuchen noch im selben Jahr zu erledigen. Von den im Zeitraum Jänner bis August 2015 eingebrachten knapp 2.000 Ansuchen konnte im Jahr 2015 etwa ein Fünftel erledigt werden, der überwiegende Teil wurde erst im Jahr 2016 bearbeitet. Der Personalaufwand, der betriebliche Sachaufwand und der Transferaufwand haben sich daher in das Folgejahr verlagert. Mit den für Personalaufwand und betrieblichen Sachaufwand budgetierten Mitteln konnte das Auslangen gefunden werden. Von den knapp 2.000 eingebrachten Ansuchen haben 1.561 Ansuchen eine Zusage erhalten, wofür Förderungsmittel in Höhe von rund € 259.000 zur Auszahlung gebracht wurden. Die Höhe eines durchschnittlichen Förderungszuschusses betrug somit € 165,80. Die für den Transferaufwand vorgesehenen Mittel wurden um ca. € 19.000 überschritten.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.