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Vorhaben

aws Zuschussprogramme gemäß KMU-FG

2016
Vorhaben überplanmäßig erreicht

Finanzjahr: 2013

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: -12.268

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Der Zielgruppe (‚Betroffenen‘) dieses Vorhabens sind wirtschaftlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Basis ist das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) in der geltenden Fassung.

In §1 KMU-FG werden vom Gesetzgeber folgende Ziele gesetzt:
(1) Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch die unten umschriebenen Förderungsmaßnahmen durch den Bund
(2) Die Förderungsmaßnahmen haben – mit dem Ziel, durch eine verstärkte Förderung der KMU das Beschäftigungsvolumen, die Innovationskraft und die Dynamik der Wirtschaft zu erhöhen – der Sicherung oder Hebung der Ertragsfähigkeit (Strukturverbesserung) von bestehenden KMU durch Erleichterung von Marktanpassungsmaßnahmen und von Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie der Gründung von wettbewerbsfähigen KMU zu dienen.

In §2 KMU-FG wird definiert, dass eine Förderung gewährt werden kann durch:
1. Annuitäten-, Zinsen- und Kreditkostenzuschüsse;
2. sonstige Geldzuwendungen;
3. sonstige geldwerte Leistungen, wie Beratungen oder Serviceleistungen

Als weitere Förderungsmaßnahme stehen die Übernahme von Haftungen (Bürgschaften, Garantien) u.a. durch die im Bundeseigentum stehende Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung (aws) nach Maßgabe ihrer rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten zur Verfügung.

Die Gewährung einer Förderung durch mehr als eine der genannten Maßnahmen für dasselbe Vorhaben sowie durch gemeinsame, den Zielsetzungen des KMU-FGs entsprechende Förderungsmaßnahmen mit anderen Rechtsträgern ist zulässig.

Dieses Vorhaben steht im Einklang mit der strategischen Ausrichtung der Unternehmenspolitik der Europäischen Union und wurde mitgeteilt zur Freistellung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem gemeinsamen Markt in Anwenung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung; Amtsblatt der EK L 214). Weitere programmspezifische EU-rechtliche Grundlagen sind in den jeweiligen Programmdokumenten der Maßnahmen angeführt.

Verlängerung der bestehenden Richtlinie:
Aufgrund des noch nicht beschlossenen Bundeshaushalts 2014 und der unverändert verlängerten wesentlichen beihilfenrechtlichen Grundlage (=Allgmeine Gruppenfreistellungsverordnung) soll zur Vermeidung eines Förderungsstopps eine Verlängerung der bestehenden Richtlinien und Programmdokumente bis zum 30. Juni 2014 vorgenommen werden.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Maßnahme „Jungunternehmer- und Innovationsförderung für KMU – Prämienförderung“ unterstützt die Ziele des Regierungsprogramms 2008-2013 – Paket „Arbeitsplätze und Standortpolitik“. Darin bekennt sich die Bundesregierung während der gesamten Legislaturperiode zu einer effizienten Wachstumspolitik.

Das Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung von Jungunternehmern sowie die Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials sowie des Innovationspotenzials von wirtschaftlich selbstständigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Dies beinhaltet vor allem die Förderung von Unternehmensgründungen und –nachfolgen und von Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Damit soll auch ein aktiver Beitrag zur Stabilisierung und Verbesserung der Beschäftigungssituation geleistet werden.

Die Zielsetzung dieser Förderung steht im Einklang mit der strategischen Ausrichtung der Unternehmenspolitik der Europäischen Union, durch die Förderung von KMU die Innovationskraft, die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstumspotenzial der Wirtschaft insgesamt zu erhöhen und einen Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu leisten.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Unterstützung von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Unterstützung von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer gemessen an den getroffenen Förderzusagen der aws [Anzahl]

Istwert

1.257

Anzahl

Zielzustand

870

Anzahl

Datenquelle: aws - 2. Quartalsförderleistungsbericht 2014

Ziel 2: Stärkung und Festigung des Wachstums- und Innovationspotenzials von wirtschaftlich selbständigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Stärkung und Festigung des Wachstums- und Innovationspotenzials von wirtschaftlich selbständigen KMU gemessen an der Gesamtförderleistung [€]

Istwert

11.626.021

Zielzustand

6.145.492

Datenquelle: aws - 2. Quartalsförderleistungsbericht 2014


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Programmdokument Jungunternehmerförderung - Zuschuss

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Diese Maßnahme fördert die Neugrundung bzw. Übernahme von wirtschaftlich selbständigen, gewerblichen kleinen Unternehmen aller Branche (Ausnahme: Tourismus- und Freizeitwirtschaft) durch Jungunternehmer. Die Prämienförderung unterstützt finanziell die schwierige Anlaufphase.

Förderkriterien:
-) Erstmalige wirtschaftlich selbständige Tätigkeit
(Gründung max. 3 Jahre vor Einreichung des Förderansuchens; keine wirtschaftlich selbständige Tätigkeit in den letzten 5 Jahren)
-) Aufgabe jeder unselbständigen Tätigkeit
-) sonstige allgemeine Kriterien
(kleines Unternehmen – max. 50 MA / EUR 10 Mio. Umsatz bzw. Bilanzsumme; Förderung an keine Rechtsform gebunden; verflochtene Unternehmen sind als Einheit zu betrachten …)

Förderbare Projekte/Kosten
-) Investitionen / Übernahmekosten
-) Betriebsmittel

Förderbar sind fremd- und eigenfinanzierte Projekte

Nicht mit einer Prämie förderbare Kosten/Projekte (Auswahl!):
-) Projekte, mit denen vor Einreichung des Förderansuchens begonnen wurde
-) Ankauf von Grundstücken und bestehende Baulichkeiten
-) Ankauf gebrauchter Invetitionsgüter
-) Laufende Aufwendungen bzw. nicht aktivierungsfähige Kosten
-) Kosten aus Kleinstbetragsrechnungen unter EUR 100.-
-) Vorhaben mit einem Investitions-/Projektstandort außerhalb Österreichs

Fördermaßnahme – Jungunternehmerscheck:
-) Prämie in Höhe von EUR 1.000.- für Investitionen von EUR 5.000 bis max. EUR 20.000

Fördermaßnahme – Jungunternehmerprämie zum erp-Kleinkredit:
-) Prämienhöhe: 5% — max. EUR 5.000
-) Investitionen zwischen EUR 20.000 und max. EUR 100.000
-) Für Projekt/Investition wurde erp-Kleinkredit gewährt –> nur in Kombination möglich

Fördermaßnahme – Top-Jungunternehmerprämie:
-) Prämienhöhe: 10% — max. EUR 30.000
-) Investitionen zwischen EUR 100.000 und max. EUR 300.000

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Programmdokument Innovationsschutz und Innovationsvermarktung

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Diese Maßnahme ist auf eine effiziente Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Schaffung, Durchsetzung, Verwertung und Überwachung ihrer geistigen Eigentumsrechte bzw. zur Stärkung und Festigung ihres Wachstums-, Innovations- und Internationalisierungspotentials ausgerichtet. Das Ziel ist, diese Unternehmen vor allem bei der Internationalisierung ihrer Tätigkeiten (z.B. in Schwellenländern und/oder außereuropäischen Wachstumsmärkten wie China, Russland oder USA) im Sinne einer umfassenden Nutzung und Verwertung ihrer Forschungs- und Entwicklungsleistungen zu unterstützen.

Förderkriterien (Auswahl!):
-) Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
-) Unternehmen erfüllt KMU-Definition der EU; verbundene Unternehmen sind als Einheit zu betrachten
-) Kein Konkurs-, Zwangsvollstreckungs-, Sanierungs- oder ähnliches sonstiges Verfahren (genaue Definition siehe Programmdokument)

Förderbare Projekte/Kosten
-) Projekte, die dazu beitragen geistige Eigentumsrechte national und international zu schützen, zu vermarkten und zu verteidigen (z.B. Patentanmeldung) – Auswahl:
+ Kosten externer Berater und Behörden im Zusammenhang mit Vorbereitung, Einreichung und Durchführung der Anmeldung von Immaterialgüterrechten (z.B. Patente) entstehen
+ Überstetzungskosten im Zusammenhang mit der Anmeldung bzw. Verteidigung von Immaterialgüterrechten
+ Kosten zur Aufrechterhaltung eines Immaterialgüterrechts
+ Kosten geeigneter externer Berater im Zusammenhang mit der Identifikation von Immaterialgüterrechts-Verletzungen
+ Kosten im Zusammenhang mit Rechtsverfolgungsmaßnahmen zur Durchsetzung bestehender Immaterialgüterrechte
+ Kosten der durch aws durchgeführten operativen Unterstützung (Vermarktung, Einlizenzierung bzw. Durchsetzung)
-) Inhaltliche Bewertung der Projekteinreichtungen und Beurteilung der Förderwürdigkeit erfolgt durch die aws an Hand ausgewählter Beurteilungskriterien

Nicht mit einer Prämie förderbare Kosten/Projekte (Auswahl!):
-) Projekte, mit denen vor Einreichung des Förderansuchens begonnen wurde
-) Projekte ohne plausibler Erfolgschance und/oder einer erwarteten nachhaltig positiven Unternehmensentwicklung
-) Projekte ohne gesicherter Finanzierung
-) Kosten externer Berater bei fortlaufend routinemäßigen Beratungsfällen oder Marketing
-) Kosten von Gerichten bzw. allfälliger Kostenersatz an Verfahrensgegner im Zusammenhang mit Schutzrechtsverletzungen
-) Kosten aus Kleinstrechnungen unter EUR 100.-
-) sonstige laufende Aufwendungen ohne Projektcharakter

Fördermaßnahmen:
-) beihilferechtliche Höchstgrenzen:
+ Schutzrecht bei experimenteller Entwicklung: 35-45%
+ Schutzrecht bei industrieller Entwicklung: 60-70%
+ Schutzrecht bei Grundlagenforschung: 100%
-) Durchführbarkeitsstudien: 50% (experimenteller Entwicklung) bzw. 75% (industrieller Entwicklung)

Maßnahmen:
-) Bewusstseinsbildende Maßnahmen (awareness) zum Thema Schutz geistiger Eigentumsrechte
-) gezielte Unterstützung durch Gewährung von Zuschüssen
+ Erlangung von Immaterialgüterrechten (100% — max. EUR 18.000)
+ Vermarktung / Verwertung von Innovationen bzw. Immaterialgüterrechte (100%) — nur in Kombination mit der direkten operativen Unterstützung durch die aws
+ Einlizenzierung von Innovationen bzw. Immaterialgüterrechten öffentlicher Forschungseinrichtungen durch KMU — direkte operative Unterstützung durch die aws oder von der aws beauftragter Dritter
+ Durchsetzung bestehender Immaterialgüterrechte (50% — max. EUR 100.000) — nur in Kombination mit der direkten operativen Unterstützung durch die aws

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Programmdokument Gründungs-/Nachfolgebonus

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Diese Maßnahme fördert die Eigenkapitalausstattung von Neugründungen bzw. Übernahmen/Nachfolgen von wirtschaftliche selbständigen, gewerblichen, kleinen Unternehmen aller Branchen durch Jungunternehmer. Durch Stärkung der Eigenkapitalquote wird die schwierige Anlaufphase finanziell unterstützt.

Förderkriterien:
-) Anmeldung zum Gründungs-/Nachfolgebonus muss bestehen — letzmögliches Anmeldedatum: 31.12.2011 (Steiermark: 31.12.2010)
-) Erstmalige wirtschaftlich selbständige Tätigkeit
(Gründung max. 3 Jahre vor Einreichung des Förderansuchens; keine wirtschaftlich selbständige Tätigkeit in den letzten 5 Jahren …)
-) Aufgabe jeder unselbständigen Tätigkeit
-) sonstige allgemeine Kriterien
(kleines Unternehmen – max. 50 MA / EUR 10 Mio. Umsatz bzw. Bilanzsumme; Sitz in Österreich; verflochtene Unternehmen sind als Einheit zu betrachten …)

Förderbare Projekte/Kosten:
-) Materielle/immaterielle Investitionen
-) Übernahmekosten
-) Betriebsmittel
-) sonstige betriebliche Ausgaben

Nicht mit einer Prämie förderbare Kosten/Projekte (Auswahl!):
-) Projekte, mit denen vor Einreichung des Förderansuchens begonnen wurde
-) Kosten, die vor Einbringung des Eigenkapitals in das Unternehmen angefallen sind
-) Kosten, die bereits mit einem anderen Förderungsinstrument der aws/erp-Fonds gefördert wurden
-) Kosten, die den Unternehmer betreffen sowie Steuern und Abgaben
-) Kosten, die aus Kleinrechnungen unter EUR 100 resultieren
-) vorhaben mit einem Investitions-/Produktionsstandort außerhalb von Österreich

Fördermaßnahme:
-) 14%iger Gründungs-/Nachfolgebonus (max. EUR 8.400) –> max. förderbare Ansparleistung (Kapital + Zinsen): EUR 60.000 pro Unternehmen
-) Förderung des Einbringens von Eigenkapital in das neu gegründete oder übernommene Unternehmen, sofern das angesparte Kapital für betriebliche Ausgaben verwendet wird (z.B: Investitionen, Betriebsmittel, laufende Aufwendungen)

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Programmdokument KMU-Innovationsförderung "Unternehmensdynamik" - Zuschuss

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Diese Maßnahme stärkt das Wachstumspotenzial und das Innovationspotenzial von bestehenden und neu gegründeten wirtschaftlcih selbständigen, gewerblichen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aller Branchen (Ausnahme: Tourismus- und Freizeitwirtschaft). Mit der Prämienförderung wird die schwierige Anlaufphase von Innovationsprojekten finanziell unterstützt und somit ein Beitrag zur Wettbewerbsstärkung der KMU und Stabilisierung der Beschäftigungssituation des Wirtschaftsstandortes Österreich geleistet.

Förderkriterien:
-) Ausschließlich KMU – d.h. Unternehmen mit weniger als 250 MA und max. EUR 50 Mio. Umsatz/max. EUR 43 Mio. Bilanzsumme
-) verflochtene Unternehmen sind als Einheit zu betrachten
-) Unternehmen muss Sitz oder Betriebsstätte in Österreich haben

Förderbare Projekte/Kosten
-) Investitionen sowie damit im Zusammenhang stehende Betriebsmittelfinanzierungen
-) Betriebsmittelfinanzierungen im Zusammenhang mit Wachstumsprojekten, die einen außergewöhnlichen Wachstumssprung im Unternehmen bewirken (z.B. Erschließung neuer Geschäftsfelder mit erheblicher Umsatzausweitung)
-) Schwerpunktbereich:
+ Erzeugung/Erbringung neuer, innovativer bzw. qualitativ höherwertiger Produkte/Dienstleistungen
+ Anwendung/Einsatz neuer Technologien
+ Aufbau von Kooperationen, Cluster- und Netzwerkbildung
-) Entscheidung über Förderbarkeit mit Prämie orientiert sich an (gewichtete) Beurteilungskriterien
(Grundsatz: Je größer das bisherige reale Unternehmenswachstum, je positiver die künftige Beschäftigungsentwicklung, je beachtlicher die Investitionshöhe, je wesentlicher (nachhaltiger) der Beitrag der Investition zur Umsetzung der Schwerpunkte und je dezentraler der Investitionsstandort desto größer ist der Erfüllungsgrad der Kriterien und desto größer ist die Förderungswürdigkeit/Förderungswahrscheinlichkeit des Projektes.)

Förderbar sind fremd- und eigenkapitalfinanzierte Projekte

Nicht mit einer Prämie förderbare Kosten/Projekte (Auswahl!):
-) Projekte, mit denen vor Einreichung des Förderansuchens begonnen wurde
-) Ankauf von Grundstücken und bestehende Baulichkeiten
-) Ankauf gebrauchter Invetitionsgüter
-) Fahrzeuge
-) Ersatzinvestitionen
-) Laufende Aufwendungen bzw. nicht aktivierungsfähige Kosten
-) Kosten aus Kleinstbetragsrechnungen unter EUR 100.-

Fördermaßnahme – Innovationsprämie:
-) Höhe: 5% (im Zusammenhang mit EU-Strukturfonds-Programmen bis zu 10%)
-) max. förderbare Investitionen von EUR 750.000 pro Unternehmen und Jahr

Diese Maßnahme wurde im August 2013 auf Basis des Konjunkturbelebungspakets 2013 adaptiert.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2016
2014
2015
2016

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-12.268

Tsd. Euro

Plan

-7.365

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

615

Tsd. Euro

Plan

548

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

7

Tsd. Euro

Plan

7

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

11.626

Tsd. Euro

Plan

6.790

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

20

Tsd. Euro

Plan

20

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

12.268

Tsd. Euro

Plan

7.365

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-12.268

Tsd. Euro

Plan

-7.365

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

615

Tsd. Euro

Plan

548

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

7

Tsd. Euro

Plan

7

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

11.626

Tsd. Euro

Plan

6.790

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

20

Tsd. Euro

Plan

20

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

12.268

Tsd. Euro

Plan

7.365

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Werkleistungen:
Bezeichnet den finanziellen Aufwand für die Abwicklung dieser Fördermaßnahme und ist in der UG 40 budgetiert. Der finanzielle Aufwand wurde auf Grundlage des BVA 2013 für das 1. Halbjahr 2014 fortgeschrieben – d.h. EUR 3.096.000 (2013) / 2 = EUR 1.548.000 und davon EUR 548.000 für die Abwicklung der Zuschussprogramme gemäß KMU-FG. Im Jahr 2014 wurden insgesamt EUR 3.756.183,75 an Abwicklungskosten (inkl. Konjunkturpaket 2013) verrechnet — davon EUR 1.230.236,33 für Prämienförderungen. Für das 1. Halbjahr 2014 ergeben sich somit Abwicklungskosten iHv. EUR 615.118,17.

Transferleistungen:
Bezeichnet die aus den Zuschusszusagen zu erwartenden Förderleistungen und ist in der UG 40 budgetiert. Der finanzielle Aufwand wurde auf Grundlage des Budgets von 2013 für das 1. Halbjahr 2014 fortgeschrieben – d.h. EUR 13.580.000 (2013) / 2 = EUR 6.790.000. Im ersten Halbjahr 2014 wurden im Rahmen der aws Zuschussprogramme gemäß KMU-FG Förderzusagen mit einer Gesamt-Förderleistung iHv. EUR 11.626.021 gemacht. Die hohe Abweichung von den Planwerten ist zurückzuführen auf zusätzliche Förderleistungen, die durch das Konjunkturpaket 2013 finanziert wurden.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen Verwaltungskosten für Unternehmen Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
  • Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus

Durch die Zuschussförderung wurden die finanziellen Aufwendungen für Gründungen und Innovationen reduziert und somit für die Unternehmen erleichtert (insgesamt 1.257 Förderzusagen mit einer Gesamt-Förderleistung von EUR 11.626.021 — inkl. Konjunkturpaket 2013). Damit erhöhte sich die Gründungsdynamik und Wettbewerbsstärke sowie die Innovationstätigkeit von KMU und Unternehmensgründungen.

Verwaltungskosten für Unternehmen

Die Verwaltungskosten für Unternehmen ergeben sich aus dem Ausfüllen des Förderantrags, der Zusammenstellung von entsprechenden Unterlagen und aus der finalen Abrechnung des Projekts anhand eines vorgegebenen Formulars. Die aws verbessert sukkzessive ihre digitale Informations- und Einreichplattform sowie sonstige Systeme, um die Kosten für Unternehmen weitere zu senken.

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt

Die Maßnahmen leisteten einen Beitrag zur Wettbewerbsstärkung der österreichischen KMU indem sie Gründungsprojekte und Innovationsprojekte unterstützten. Durch die Zuschüsse wurden Impulse für Unternehmensgründungen gesetzt und die Faktorkosten für Innovationsprojekte entlastet. Innovations- und Gründungsprojekte wurden damit jedenfalls qualitativ verbessert, d.h. innovativer, schneller und sicherer umgesetzt. Damit wurde ein wesentlicher Beitrag zur Beschäftigungssituation in Österreich geleistet.

Gesamtbeurteilung

Auf Grund spezieller Rahmenbedingungen im ersten Halbjahr 2014 (automatisches Budgetprovisorium ab 1. Jänner 2014, da der Nationalrat für das Finanzjahr 2014 noch kein Bundesfinanzgesetz beschlossen und keine vorläufige Vorsorge durch ein Bundesgesetz getroffen hatte) konnten – aus damaliger Sicht – weder das Budget 2014 noch die Höhe der Mittel 2014 für das gegenständliche Vorhaben abschließend festgelegt werden. Die Verlängerung der Förderrichtlinien und des Abwicklungsvertrages gemäß KMU-FG um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2014 stellte somit ein technisches Hilfskonstrukt dar, das aufgrund der Verlängerung der aktuellen beihilferechtlicher Regelungen und fehlender budgetärer Grundlagen notwendig geworden ist.

Um einerseits die geplante Richtlinienverlängerung befristet bis 30. Juni 2014 sicherzustellen, auf der anderen Seite aber dem BFG 2014 nicht vorzugreifen, wurde den voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen 2014 unter der Maßgabe zugestimmt, dass budgetäre Mittel für das gegenständliche Vorhaben bis maximal zur Hälfte des für dieses Vorhabens im BVA 2013 zur Verfügung gestellten Volumens geleistet werden – das sind 6,79 Mio. € operative Mittel und 1,584 Mio. € für die Abwicklung der Förderprogramme. Vor diesen Hintergrund wurden die Zielwerte für die gegenständliche Förderrichtlinie auf Basis der IST-Werte des ersten Halbjahres 2013 abhängig von den Vorgaben des Bundeshaushalts ebenfalls fortgeschrieben.

Die aws Zuschussprogramme entfalteten ihre beste Wirkung selektiv für Forschung, Entwicklung und Innovation in den Bereichen Umwelt, Nachhaltigkeit, Energieeffizienz oder als Prämie für besondere arbeitsplatzschaffende und -sichernde Investitionen. So wurde gezielt eine hohe Förderungsintensität erreicht, die eine substanzielle Beteiligung der öffentlichen Hand an den relevanten Ausgaben bedeutet und auch mit einer entsprechenden Förderungswirkung verbunden ist.

Die aws Förderdaten im 1. Halbjahr 2014 zeigen, dass trotz eines schwierigen Umfelds die aws eine hohe Nachfrage nach ihren Förderungs- und Finanzierungsprogrammen verzeichnen konnte. Auf Basis der Förderrichtlinie „Jungunternehmer- und Innovationsförderung für KMU – Prämienförderung“ gemäß KMU-Förderungsgesetz wurden Zuschüsse im Rahmen folgender Förderprogramme übernommen:
-) Programmdokument „Jungunternehmerförderung – Zuschuss“
-) Programmdokument „KMU-Innovationsförderung „Unternehmensdynamik“ – Zuschuss
-) Programmdokument „Innovationsschutz und Innovationsvermarktung“
-) Programmdokument „Gründungs-/Nachfolgebonus“

Ausgehend von den oben beschriebenen speziellen Rahmenbedingungen im ersten Halbjahr 2014 konnten die Förderprogramme „Jungunternehmenförderung-Zuschuss“ (Förderzusagen: +17% ggü. 1.HJ 2013 // ausgelöste Gesamtprojektkosten: +19% ggü. 1.HJ 2013) und „KMU-Innovationsförderung „Unternehmensdynamik“ – Zuschuss“ (Förderzusagen: +182% ggü. 1.HJ 2013 // ausgelöste Gesamtprojektkosten: +156% ggü. 1.HJ 2013) überplanmäßige Zielwerte verzeichnen. Das mit Ende 2011 ausgelaufene Förderprogramm „Gründungs-/Nachfolgebonus“ (Förderzusagen: -24% ggü. 1.HJ 2013 // ausgelöste Gesamtprojektkosten: +690% ggü. 1.HJ 2013) konnte aufgrund der erwartungsgemäßen Entwicklung der Förderdaten die Zielwerte zur Gänze erreichen. Die Abweichungen ggü. 1.HJ 2013 sind auf niedrige Förderzusagen bei gleichzeitig höheren ausgelösten Gesamtprojektkosten aufgrund von Einzelprojekten zurückzuführen. Die vorgegebenen Zielwerte konnte das Förderprogramm „Innovationsschutz und Innovationsvermarktung“ (Förderzusagen: -49% ggü. 1.HJ 2013 // ausgelöste Gesamtprojektkosten: -47% ggü. 1.HJ 2013) auf Basis der Planungsvorgaben zumindest teilweise erreichen. Die Abweichungen sind auf das kleine Volumen des Förderprogramms zurückzuführen.

Insgesamt wurden im Rahmen der aws Zuschussprogramme gemäß KMU-FG 1.257 Förderzusagen (+44% ggü. 1.HJ 2013) mit einer Gesamtförderleistung in Höhe von EUR 11,6 Mio. (+89% ggü. 1.HJ 2013) und ausgelösten Gesamtprojektkosten in Höhe von EUR 228,7 Mio. (+120% ggü. 1.HJ 2013) vergeben. Damit konnten insgesamt knapp 12.000 Arbeitsplätze (+218% ggü. 1.HJ 2013) gesichert bzw. neu geschaffen werden. Somit sind die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens auf Basis der anfangs getroffenen Annahme von fortgeschriebenen Zielwerten überplanmäßig eingetroffen.

Vor dem Hintergrund einer schwierigen, durch rückläufige Unternehmensinvestitionen geprägten, konjunkturellen Entwicklung im Jahr 2014 kamen aws Förderungen und Finanzierungen zunehmend bei tendenziell kleineren Projekte zum Einsatz. Darüber hinaus ist der Anstieg der aws Zuschussleistungen (insb. beim Förderprogramm „KMU Innovationsförderung „Unternehmensdynamik“) auf die gesetzten Impulse des im Juni 2013 im Ministerrat beschlossenen Konjunkturpakets 2013 zurückzuführen. Insgesamt setzten die aws Fördermaßnahmen wichtige Impulse für die österreichische Konjunktur, in dem sie den Unternehmen einfache und vielfältige Unterstützung und Finanzierungsmöglichkeiten bieten.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen