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Vorhaben

aws Garantien gemäß KMU-FG

2016
Vorhaben überplanmäßig erreicht

Finanzjahr: 2013

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: -8.890

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Der Zielgruppe (‚Betroffenen‘) dieses Vorhabens sind wirtschaftlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Basis ist das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) in der geltenden Fassung.

In §1 KMU-FG werden vom Gesetzgeber folgende Ziele gesetzt:
(1) Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch die unten umschriebenen Förderungsmaßnahmen durch den Bund
(2) Die Förderungsmaßnahmen haben – mit dem Ziel, durch eine verstärkte Förderung der KMU das Beschäftigungsvolumen, die Innovationskraft und die Dynamik der Wirtschaft zu erhöhen – der Sicherung oder Hebung der Ertragsfähigkeit (Strukturverbesserung) von bestehenden KMU durch Erleichterung von Marktanpassungsmaßnahmen und von Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie der Gründung von wettbewerbsfähigen KMU zu dienen.

In §2 KMU-FG wird definiert, dass eine Förderung gewährt werden kann durch:
1. Annuitäten-, Zinsen- und Kreditkostenzuschüsse;
2. sonstige Geldzuwendungen;
3. sonstige geldwerte Leistungen, wie Beratungen oder Serviceleistungen

Als weitere Förderungsmaßnahme stehen die Übernahme von Haftungen (Bürgschaften, Garantien) u.a. durch die im Bundeseigentum stehende Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung (aws) nach Maßgabe ihrer rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten zur Verfügung.

Die Gewährung einer Förderung durch mehr als eine der genannten Maßnahmen für dasselbe Vorhaben sowie durch gemeinsame, den Zielsetzungen des KMU-FGs entsprechende Förderungsmaßnahmen mit anderen Rechtsträgern ist zulässig.

Dieses Vorhaben steht im Einklang mit der strategischen Ausrichtung der Unternehmenspolitik der Europäischen Union und wurde mitgeteilt zur Freistellung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung; Amtsblatt der EK L 214). Weitere programmspezifische EU-rechtliche Grundlagen sind in den jeweiligen Programmdokumenten der Maßnahmen angeführt.

Verlängerung der Richtlinien:
Aufgrund des noch nicht beschlossenen Bundeshaushalts 2014 und der unverändert verlängerten wesentlichen beihilfenrechtlichen Grundlage (=Allgmeine Gruppenfreistellungsverordnung) soll zur Vermeidung eines Förderungsstopps eine Verlängerung der bestehenden Richtlinien und Programmdokumente bis zum 30. Juni 2014 vorgenommen werden.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Maßnahme „Jungunternehmer- und Innovationsförderung für KMU – Haftungsübernahmen“ unterstützt die Ziele des Regierungsprogramms 2008-2013 – Paket „Arbeitsplätze und Standortpolitik“. Darin bekennt sich die Bundesregierung während der gesamten Legislaturperiode zu einer effizienten Wachstumspolitik. Maßnahmen bei Förderungen und Haftungen sind weitere Eckpfeiler, die das Unternehmertum stützen sollen.

Das Ziel dieses Förderprogramms ist die Unterstützung von Jungunternehmern sowie die Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials sowie des Innovationspotenzials von wirtschaftlich selbständigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Dies beinhaltet vor allem die Förderung von Unternehmensgründungen und -nachfolgen und von Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Festigung der (Eigen)Kapitalbasis. Damit soll auch ein aktiver Beitrag zur Stabilisierung und Verbesserung der Beschäftigungssituation geleistet werden.

Die Zielsetzung dieser Förderung steht im Einklang mit der strategischen Ausrichtung der Unternehmenspolitik der Europäischen Union, durch die Förderung von KMU die Innovationskraft, die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstumspotenzial der Wirtschaft insgesamt zu erhöhen und einen Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu leisten.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Unterstützung von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Unterstützung von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer gemessen an den getroffenen Förderzusagen der aws [Anzahl]

Istwert

427

Anzahl

Zielzustand

354

Anzahl

Datenquelle: aws - 2. Quartalsförderleistungsbericht 2014

Ziel 2: Stärkung und Festigung des Wachstums- und Innovationspotenzials von wirtschaftlich selbständigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Stärkung und Festigung des Wachstums- und Innovationspotenzials von wirtschaftlich selbständigen KMUs gemessen an der Gesamförderleistung [€]

Istwert

36.223.080

Zielzustand

32.142.560

Datenquelle: aws - 2. Quartalsförderleistungsbericht 2014

Ziel 3: Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU durch Gestaltung attraktiver Finanzierungsmöglichkeiten

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU durch Gestaltung attraktiver Finanzierungsmöglichkeiten gemessen an den ausgelösten Gesamprojektkosten [€]

Istwert

56.829.189

Zielzustand

56.553.167

Datenquelle: aws - 2. Quartalsförderleistungsbericht 2014


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Programmdokument Jungunternehmerförderung - Haftung

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Diese Maßnahme fördert die Neugrundung bzw. Übernahme von wirtschaftlich selbständigen, gewerblichen kleinen Unternehmen aller Branche (Ausnahme: Tourismus- und Freizeitwirtschaft) durch Jungunternehmer. Die Haftungsübernahme für Fremdfinanzierung ermöglicht bzw. erleichtert die Gründungs- und Übernahmefinanzierung

Förderkriterien:
-) Erstmalige wirtschaftlich selbständige Tätigkeit
(Gründung max. 3 Jahre vor Einreichung des Förderansuchens; keine wirtschaftlich selbständige Tätigkeit in den letzten 5 Jahren)
-) Aufgabe jeder unselbständigen Tätigkeit
-) sonstige allgemeine Kriterien
(kleines Unternehmen – max. 50 MA / EUR 10 Mio. Umsatz bzw. Bilanzsumme; Förderung an keine Rechtsform gebunden; verflochtene Unternehmen sind als Einheit zu betrachten …)

Förderbare Projekte/Kosten
-) Investitionen / Übernahmekosten
-) Betriebsmittel

Förderbar sind fremd- und eigenfinanzierte Projekte

Nicht förderbare Kosten/Projekte (Auswahl!):
-) Projekte, mit denen vor Einreichung des Förderansuchens begonnen wurde
-) Projekte ohne plausibler Erfolgschance bze. nachhaltig positiver Unternehmensentwicklung (Eigenmittelausstattung + Marktchancen)
-) Projekte, die bereits im Rahmen eines anderen Haftungsprogrammes der aws gefördert wurden
-) Kosten ohne Zusammenhang mit einem unternemerischen Projekt
-) reine Auftragsfinanzierung (d.h. kurzfristige Kredite/Rahmenerhöhungen zur (Zwischen-) Finanzierung)
-) Kosten aus Kleinstbetragsrechnungen unter EUR 100.-
-) Vorhaben mit einem Investitions-/Projektstandort außerhalb Österreichs

Fördermaßnahme:
-) Haftungsübernahme für Investitionskredite bzw. Kredite zur Finanzierung von Unternehmensübernahmen — Kreditbetrag: max. EUR 600.000 / Haftungsquote: bis zu 80% / Laufzeit: max. 20 Jahre
-) Haftungsübernahme für Betriebsmittelkredite — Kreditbetrag: max. EUR 600.000 / Haftungsquote bis zu 80% / Laufzeit: max. 5 Jahre
-) Projekte mit Kreditbetrag bis zu EUR 75.000 — Verzicht auf Sicherheiten möglich (Nicht: persönliche Haftung)
-) Grundsatz: Ausgewogene Risikoteilung zwischen aws – finanzierendes Institut – Kreditnehmer

Entgelte
-) Haftungsentgelt: 0,6% – 4% p.a. (Investitionskredit) / 2% – 6% p.a. (Betriebsmittelkredit)
-) Bearbeitungsentgelt: mind. 0,5%
-) Zinssatzobergrenze: aws-Verfahrenszinssatz

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Programmdokument KMU-Innovationsförderung "Unternehmensdynamik" - Haftung

Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Diese Maßnahme stärkt das Wachstumspotenzial und das Innovationspotenzial von bestehenden und neu gegründeten wirtschaftlcih selbständigen, gewerblichen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aller Branchen (Ausnahme: Tourismus- und Freizeitwirtschaft). Mit der Haftungsübernahme für Fremdfinanzierungen werden Inovations- und Wachstumsfinanzierungen ermöglicht bzw. erleichtert und somit ein Beitrag zur Wettbewerbsstärkung der KMU und Stabilisierung der Beschäftigungssituation des Wirtschaftsstandortes Österreich geleistet.

Förderkriterien:
-) Ausschließlich KMU – d.h. Unternehmen mit weniger als 250 MA und max. EUR 50 Mio. Umsatz/max. EUR 43 Mio. Bilanzsumme
-) verflochtene Unternehmen sind als Einheit zu betrachten
-) Unternehmen muss Sitz oder Betriebsstätte in Österreich haben

Förderbare Projekte/Kosten:
-) Investitionen sowie damit im Zusammenhang stehende Betriebsmittelfinanzierungen
-) Betriebsmittelfinanzierungen im Zusammenhang mit Wachstumsprojekten, die einen außergewöhnlichen Wachstumssprung im Unternehmen bewirken (z.B. Erschließung neuer Geschäftsfelder mit erheblicher Umsatzausweitung)
Förderbar sind fremd- und eigenkapitalfinanzierte Projekte

Nicht förderbare Kosten/Projekte (Auswahl!):
-) Projekte, mit denen vor Einreichung des Förderansuchens begonnen wurde
-) Projekte ohne plausibler Erfolgschance bze. nachhaltig positiver Unternehmensentwicklung (Eigenmittelausstattung + Marktchancen)
-) Projekte, die bereits im Rahmen eines anderen Haftungsprogrammes der aws gefördert wurden
-) Projekte mit förderbaren Kosten unter EUR 30.000
-) reine Auftragsfinanzierung (d.h. kurzfristige Kredite/Rahmenerhöhungen zur (Zwischen-) Finanzierung)
-) Projekte von Unternehmen, die im der Antragsstellung vorausgegangenen Wirtschaftsjahr die URG-Kriterien erfüllen (z.B. Eigenmittelquote <8%; fiktive Schuldentilgungsdauer >15 Jahre)

Fördermaßnahme:
-) Haftungsübernahme für Investitionskredite — Kreditbetrag: max. EUR 2,5 Mio. / Haftungsquote: bis zu 80% / Laufzeit: max. 20 Jahre
-) Haftungsübernahme für Betriebsmittelkredite im Zusammenhang mit Investtions oder Wachstumsprojekt — Kreditbetrag: max. EUR 1 Mio. / Haftungsquote bis zu 80% / Laufzeit: max. 5 Jahre
-) Projekte mit Kreditbetrag bis zu EUR 75.000 — Verzicht auf Sicherheiten möglich (Nicht: persönliche Haftung)
-) Grundsatz: Ausgewogene Risikoteilung zwischen aws – finanzierendes Institut – Kreditnehmer

Entgelte:
-) Haftungsentgelt: 0,6% – 4% p.a. (Investitionskredit) / 0,6% – 6% p.a. (Betriebsmittelkredit)
-) Bearbeitungsentgelt: mind. 0,5%
-) Zinssatzobergrenze: aws-Verfahrenszinssatz

Diese Maßnahme (insb. der Bereich Prämienförderung) wurde im August 2013 auf Basis des Konjunkturbelebungspakets 2013 adaptiert.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Programmdokument Double Equity

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Diese Maßnahme schafft einen Anreiz zur verstärkten Eigenkapitalfinanzierung von jungen besonders innovativen Unternehmen, um z.B. die Überlebenswahrscheinlichkeit und Finanzierung erheblich zu verbessern. Eine Verdoppelung von privatem Risikokapital erhöht die Eigenkapitalausstattung dieser Unternehmen nachhaltig und ermöglicht oftmals erst die Umsetzung von Innovations- und Wachstumsprojekten.

Förderkriterien:
-) kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der jeweils aktuellen Bestimmungen des EU-Wettbewerbsrechts (KMU-Definition) – Gründung/Übernahme (d.h. Wechsel von >50% des Gesellschaftskapitals) längstens vor 5 Jahren
-) Förderung ist an keine (Unternehmens-)Rechtsform gebunden
-) Verflochtene Unternehmen werden als Einheit betrachtet
-) Sitz in Österreich

Förderbare Projekte/Kosten:
-) Unterstützung von Innovations- und Wachstumsprojekten von jungen, innovativen Unternehmen, die Eigenkapital in Form von Barmittel in das Unternehmen einbringen — aber herkömmliche Projektfinanzierung ist trotzdem nicht sichergestellt
-) Beteiligung an Gesellschaftskapital erfolgt direkt oder indirekt (z.B. stille Beteiligung, paritätisches Darlehen — ABER: Beteiligung mind. 10 Jahre; gewinnabhängige Verzinsung; nachrangig im Insolvenzfall)
-) Kosten: materielle/immaterielle Investitionen + Betriebsmittel

Nicht förderbare Kosten/Projekte (Auswahl!):
-) Projekte, mit denen vor Einreichung des Förderansuchens begonnen wurde
-) Projekte ohne plausibler Erfolgschance bze. nachhaltig positiver Unternehmensentwicklung (Eigenmittelausstattung + Marktchancen)
-) Projekte ohne angemessenen Risikobeitrag der wesentlichen Gesellschafter — Höhe von finanzieller Leistungsfähigkeit/Abhängigkeitsgrad/Risikograd des Projektes abhängig
-) Kosten aus Kleinbetragsrechnungen unter EUR 100.-

Fördermaßnahme:
-) Übernahme einer 80%igen Bürgschaft für einen Kredit in Höhe des zugeführten Eigenkapitals — max. EUR 2,5 Mio.
-) Laufzeit: max. 20 Jahre
-) keine Sicherheiten — ABER: persönliche Haftung der Eigentümer des Unternehmens für den aushaftenden Kreditbetrag bei außerplanmäßigen Entnahmen durch Gesellschafter + Veräußerung einer Merheit der Geschäftsanteile ohne Rückzahlung des aushaftenden Kredits
-) bei Kombination mit anderen aws Haftungen darf gesamtes aws Finanzierungsrisiko 50% nicht überschreiten (technologieorientiertes Unternehmen: <75%) Entgelte: -) Zinssatz: aws-Verfahrenszinssatz -) fixes Bürgschaftsentgelt: 1 - 5% p.a. -) erfolgsabhängiges Bürgschaftsentgelt: 1 - 5% p.a. (d.h. gedeckt durch Jahresgewinn) -) Bearbeitungsentgelt: mind. 0,5% vom Kreditbetrag

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Programmdokument KMU-Stabilisierung

Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Diese Maßnahme unterstützt durch Haftungsübernahmen für Fremdfinanzierungen Unternehmen, die aufgrund von fehlenden oder unzureichenden bankmäßigen Sicherheiten eine kommerzielle Finanzierung nicht oder zu ungünstigen Konditionen erhalten würden. Damit wird die langfristige Fortführung, die langfritige Erfolgschance und die Erhaltung von Arbeitsplätzen von wirtchaftlich selbständigen KMU aller Branchen (Ausnahme: Tourismus- und Freizeitwirtschaft) sichergestellt.

Förderkriterien:
-) potenziell gefährdetes KMU (nach EU-Definition), das noch keinen formellen Insolvenztatbestand erfüllt
-) verflochtene Unternehmen sind als Einheit zu betrachten
-) Sitz oder Betriebsstätte in Österreich

Förderbare Projekte/Kosten:
-) matierielle/immaterielle Kosten und Betriebsmittel
-) Projekte ab mind. EUR 300.000
-) Rückführung der geförderten Finanzierung muss aus den wirtschaftlichen Verhältnissen erwartbar sein –> plausible Darstellung anhand einer langfristigen Unternehmensplanung
-) Mitwirkung (durch finanziellen Beitrag zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur) des Unternehmens und der involvierten Kapitalgeber (Gläubiger)

Nicht förderbare Kosten/Projekte (Auswahl!):
-) Projekte, mit denen vor Einreichung des Förderungsansuchens begonnen wurde
-) Projekte ohne plausible Erfolgschance und/oder erwarteter nachhaltig positiver Unternehmensentwicklung
-) Projekte von Unternehmen mit < 20 Beschäftigte -) Projekte ohne Zusammenhang mit unternehmerischem Vorhaben Fördermaßnahme: -) Übernahme einer 80% Haftung für Fremdfinanzierung von Projekten, die der Unternehmensstabilisierung (inkl. Erstellung von Konzepten) dienen -- max. Kreditbetrag EUR 2 Mio. -) Laufzeit: max. 20 Jahre -) Ausgewogene Risikoteilung aws - Kreditnehmer - finanzierendes Institut Entgelte: -) Zinssatz: aws-Verfahrenszinssatz -) Haftungsentgelt: 2 - 6% p.a. -) Bearbeitungsentgelt: mind. 0,5% vom Finanzierungsbetrag

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Programmdokument Mikrokredite für kleine Unternehmen

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Diese Maßnahme fördert die Aufnahme von Kleinkrediten durch neu gegründete, übernommene und bestehende wirtschaftlich sebständige gewerbliche kleine Unternehmen aller Branchen (Ausnahme: Tourismus- und Freizeitwirtschaft). Ziel ist die Erleichterung der Kleinkreditfinanzierung durch Risikoabdeckung zu besonders günstigen Konditionen

Förderkriterien:
-) kleine Unternehmen gemäß EU-Definition — < 50 MA / max. EUR 10 Mio. Umsatz od. Bilanzsumme -) verflochtene Unternehmen sind als Einheit zu betrachten -) Unternehmen muss über einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen Förderbare Projekte/Kosten: -) materielle/immaterielle Investitionen sowie Betriebsmittel -) Wirtschaftliche Verhältnisse des Unternehmens müsen eine Rückführung der geförderten Finanzierung erwarten lassen Nicht förderbare Kosten/Projekte (Auswahl!): -) Projekte, mit denen vor Einreichung des Förderansuchens begonnen wurde -) Projekte ohne plausibler Erfolgschance bze. nachhaltig positiver Unternehmensentwicklung (Eigenmittelausstattung + Marktchancen) -) Projekte mit förderbaren Kosten über EUR 50.000 -) Projekte ohne Zusammenhang mit unternehmerischen Vorhaben -) reine Auftragsfinanzierung (d.h. kurzfristige Kredite/Rahmenerhöhungen zur (Zwischen-) Finanzierung) -) Projekte von Unternehmen, die im der Antragsstellung vorausgegangenen Wirtschaftsjahr die URG-Kriterien erfüllen (z.B. Eigenmittelquote <8%; fiktive Schuldentilgungsdauer >15 Jahre)
-) Kosten aus Kleinbetragsrechnungen unter EUR 100.-

Fördermaßnahme:
-) Übernahme einer 80% Haftung für die Aufnahme von Kleinkrediten zur Durchführung von betrieblichen Projekten
-) Laufzeit: Investitionskredite max. 20 Jahre / Betriebsmittelkredite max. 5 Jahre
-) Kreditbetrag: max. EUR 30.000 pro Unternehmen und Kalenderjahr
-) ausgewogene Risikoteilung zwischen aws – Kreditinstitut – Kreditnehmer
-) keine Sicherheiten (Ausnahme: persönlcihte Haftung der Unternehmer/Gesellschafter)

Entgelte:
-) Zinssatz: aws-Verfahrenszinssatz
-) Haftungsentgelt: 0,6% p.a.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Programmdokument Haftungen für Überbrückungsfinanzierungen

Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Als Maßnahme zur Stützung der Konjunktur soll mit diesem Programm eine Verbesserung der Finanzierungssituation von wirtschaftlich selbständigen, gewerblichen KMU aller Branchen (mit Ausnahme von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft) erreicht werden. Hauptzielsetzung ist die Förderung von Betriebsmittelkreditfinanzierungen im Sinne einer Überbrückungsfinanzierung. Mit Haftungsübernahmen sollen Kreditfinanzierungen gefördert werden, die aufgrund von fehlenden oder unzureichenden bankmäßigen Sicherheiten nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen eingeräumt werden.

Durch die Risikoteilung zwischen dem finanzierenden Institut und der aws sollen zum einen
a) aus der gegenwärtigen Konjunkturlage resultierende Liquiditätsengpässe in grundsätzlich gesunden und strukturell gut ausgerichteten Unternehmen vermieden werden, zum anderen soll die
b) Betriebsmittelkreditfinanzierung im Zusammenhang mit einer strukturellen Anpassung und Neuausrichtung (z.B. im Hinblick auf neue Absatzmöglichkeiten oder die Umstellung der Angebotspalette) im Unternehmen gewährleistet werden.

Förderkriterien:
-) KMU gemäß EU-Definition
-) verflochtene Unternehmen sind als Einhzeit zu betrachten
-) Sitz oder Betriebsstätte in Österreich

Förderbare Projekte/Kosten:
-) Betriebsmittelkredite
-) Rückführung der geförderten Finanzierung aufgrund wirtschaftlicher Verhältnisse erwartbar –> langfristige Liquiditätsplanung

Nicht förderbare Kosten/Projekte (Auswahl!):
-) Finanzierung/Kosten, mit denen vor Einreichung des Förderansuchens begonnen wurde
-) Finanzierung/Kosten ohne plausible Erfolgschance und/oder erwartbare nachhaltig positive Entwicklung
-) Finanzierung/Kosten ohne Zusammenhang mit unternehmerischem Vorhaben
-) Nachbesicherung/Rückführung von bereits bestehenden Kreditlinien
-) Projekte von Unternehmen, die im der Antragsstellung vorausgegangenen Wirtschaftsjahr die URG-Kriterien erfüllen (z.B. Eigenmittelquote <8%; fiktive Schuldentilgungsdauer >15 Jahre)

Fördermaßnahme:
-) Übernahme einer 80% Haftung für Betriebsmittelkreditfinanzierung — max. Kreditbetrag EUR 2,5 Mio.
-) Laufzeit: max. 5 Jahre
-) Ausgewogene Risikoteilung aws – Finanzinstitut – Unternehmen

Entgelte:
-) Zinssatz: aws-Verfahrenszinssatz
-) Haftungsentgelt: mind. 0,6% p.a.
-) Bearbeitungsentgelt: 0,5% vom Finanzierungsbetrag

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2016
2014
2015
2016

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-8.890

Tsd. Euro

Plan

-5.264

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.263

Tsd. Euro

Plan

1.000

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

7

Tsd. Euro

Plan

7

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

7.600

Tsd. Euro

Plan

4.237

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

20

Tsd. Euro

Plan

20

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

8.890

Tsd. Euro

Plan

5.264

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-8.890

Tsd. Euro

Plan

-5.264

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.263

Tsd. Euro

Plan

1.000

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

7

Tsd. Euro

Plan

7

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

7.600

Tsd. Euro

Plan

4.237

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

20

Tsd. Euro

Plan

20

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

8.890

Tsd. Euro

Plan

5.264

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Werkleistungen:
Bezeichnet den finanziellen Aufwand für die Abwicklung dieser Fördermaßnahme und ist in der UG 40 budgetiert. Der finanzielle Aufwand wurde auf Grundlage des BVA 2013 für das 1. Halbjahr 2014 fortgeschrieben – d.h. EUR 3.096.000 (2013) / 2 = EUR 1.548.000 und davon EUR 1.000.000 für die Abwicklung der Garantien. Im Jahr 2014 wurden insgesamt EUR 3.756.183,75 an Abwicklungskosten (inkl. Konjunkturpaket 2013) verrechnet — davon EUR 2.525.947,42 für Haftungen. Für das 1. Halbjahr 2014 ergeben sich somit Abwicklungskosten iHv. EUR 1.262.973,71

Transferleistungen:
Bezeichnet die aus den Garantieübernahmen zu erwartenden Garantieleistungen und ist über die UG 45 (Schadloshaltung) zu bedecken. Diese wird anteilsmäßig auf Basis von Vergleichswerten der Vorjahre indikativ von der aws berechnet. Gemäß aws Jahresabschluss 2014 betrug die Netto-Garantieleistung für Garantien gemäß KMU-FG für das Jahr 2014 insgesamt EUR 15.200.576,42 — d.h. EUR 7.600.288,21 für das 1. Halbjahr 2014.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen Verwaltungskosten für Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
  • Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus

Die über Garantien unterstützten Gründungen und KMU haben einen besseren Zugang zu Finanzierungsleistungen erhalten (insgesamt 427 Projekte mit einem Garantieobligo von EUR 36,2 Mio), weshalb Innovations- und Gründungsprojekte schneller, innovativer und sicherer umgesetzt werden konnten.

Verwaltungskosten für Unternehmen

Die Verwaltungskosten für Unternehmen ergeben sich aus dem Ausfüllen des Förderantrags, der Zusammenstellung von entsprechenden Unterlagen und aus der finalen Abrechnung des Projekts anhand eines vorgegebenen Formulars. Die aws verbessert sukkzessive ihre digitale Informations- und Einreichplattform sowie sonstige Systeme, um die Kosten für Unternehmen weitere zu senken.

Gesamtbeurteilung

Auf Grund spezieller Rahmenbedingungen im 1.Halbjahr 2014 (automatisches Budgetprovisorium ab 1. Jänner 2014, da der Nationalrat für das Finanzjahr 2014 noch kein Bundesfinanzgesetz beschlossen und keine vorläufige Vorsorge durch ein Bundesgesetz getroffen hatte) konnten – aus damaliger Sicht – weder das Budget 2014 noch die Höhe der Mittel 2014 für das gegenständliche Vorhaben abschließend festgelegt werden. Die Verlängerung der Förderrichtlinien und des Abwicklungsvertrages gemäß KMU-FG um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2014 stellte somit ein technisches Hilfskonstrukt dar, das aufgrund der Verlängerung der aktuellen beihilferechtlicher Regelungen und fehlender budgetärer Grundlagen notwendig geworden ist.

Um einerseits die geplante Richtlinienverlängerung befristet bis 30. Juni 2014 sicherzustellen, auf der anderen Seite aber dem BFG 2014 nicht vorzugreifen, wurde den voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen 2014 unter der Maßgabe zugestimmt, dass budgetäre Mittel für das gegenständliche Vorhaben bis maximal zur Hälfte des für dieses Vorhabens im BVA 2013 zur Verfügung gestellten Volumens geleistet werden – das sind EUR 6,79 Mio. operative Mittel und EUR 1,584 Mio. für die Abwicklung der Förderprogramme. Vor diesen Hintergrund wurden die Zielwerte für die gegenständliche Förderrichtlinie auf Basis der IST-Werte des ersten Halbjahres 2013 abhängig von den Vorgaben des Bundeshaushalts ebenfalls fortgeschrieben.

Mit öffentlichen Garantien wird es den Unternehmen ermöglicht, Projekte früher, qualitativ höherwertiger und größer durchzuführen. Dies ist insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein großer Vorteil. Trotz schwierigen Umfelds konnte die aws im 1. Halbjahr 2014 eine hohe Nachfrage nach ihren Förderungs- und Finanzierungsprogrammen verzeichnen.

Auf Basis der Förderrichtlinie „Jungunternehmer- und Innovationsförderung für KMU – Haftungsübernahmen“ gemäß KMU-Förderungsgesetz wurden Haftungen im Rahmen folgender Förderprogramme übernommen:
– Programmdokument „Jungunternehmerförderung – Haftung“
– Programmdokument „KMU-Innovationsförderung „Unternehmensdynamik“ – Haftung
– Programmdokument „Double Equity“
– Programmdokument „Mikrokredit für kleine Unternehmen“
– Programmdokument „KMU Stabilisierung“
– Programmdokument „Haftungen für Überbrückungsfinanzierungen“

Ausgehend von den oben beschriebenen speziellen Rahmenbedingungen im ersten Halbjahr 2014 konnten die Förderprogramme „Jungunternehmenförderung-Haftung“ (Förderzusagen: +15% ggü. 1. HJ 2013 // ausgelöste Gesamtprojektkosten: +25% ggü. 1. HJ 2013) und „KMU-Innovationsförderung „Unternehmensdynamik“ – Haftung“ (Förderzusagen: +39% ggü. 1. HJ 2013 // ausgelöste Gesamtprojektkosten: +9% ggü. 1. HJ 2013) überplanmäßige Zielwerte verzeichnen. Die Förderprogramme „Mikrokredite für kleine Unternehmen“ (Förderzusagen: +4% ggü. 1. HJ 2013 // ausgelöste Gesamtprojektkosten: -2% ggü. 1. HJ 2013) „Double Equity“ (Förderzusagen: +4% ggü. 1. HJ 2013 // ausgelöste Gesamtprojektkosten: -2% ggü. 1. HJ 2013) und „KMU Stabilisierung“ (Förderzusagen: +/-0% ggü. 1. HJ 2013 // ausgelöste Gesamtprojektkosten: +33% ggü. 1. HJ 2013) konnten aufgrund stabiler Förderdaten die Zielwerte zur Gänze erreichen. Die vorgegebenen Zielwerte konnte das Förderprogramm „Haftungen für Überbrückungsfinanzierungen“ (9 Förderzusagen // ausgelöste Gesamtprojektkosten von ca. 2,3 Mio. €) auf Basis der Planungsvorgaben zumindest teilweise erreichen. Insgesamt wurden im Rahmen der aws Garantieprogramme gemäß KMU-FG 427 Förderzusagen (+21% ggü. 1. HJ 2013) mit einer Gesamtförderleistung in Höhe von EUR 36,2 Mio. (+13% ggü. 1. HJ 2013) und ausgelösten Gesamtprojektkosten in Höhe von EUR 56,9 Mio. (+1% ggü. 1. HJ 2013) vergeben. Damit konnten insgesamt mehr als 2.500 Arbeitsplätze (+55% ggü. 1. HJ 2013) gesichert bzw. neu geschaffen werden. Somit sind die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens auf Basis der anfangs getroffenen Annahme von fortgeschriebenen Zielwerten überplanmäßig eingetroffen.

Vor dem Hintergrund einer schwierigen, durch rückläufige Unternehmensinvestitionen geprägten, konjunkturellen Entwicklung kamen im 1. Halbjahr 2014 aws Förderungen und Finanzierungen zunehmend bei tendenziell kleineren Projekten zum Einsatz. Diese Aussage wird bestätigt durch den stärkeren Anstieg von Förderzusagen im Vergleich zu den geförderten Gesamtprojektkosten. Insgesamt setzten die aws Fördermaßnahmen wichtige Impulse für die österreichische Konjunktur, in dem sie den Unternehmen einfache und vielfältige Unterstützung und Finanzierungsmöglichkeiten bieten.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen