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Vorhaben

Standardentgelte und Nutzungsbedingungen 2014 für Daten des Adressregisters

2016
Vorhaben nicht erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 59 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Daten des Adressregisters werden tagesaktuell geführt und können derzeit über den Online-Shop des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen bezogen werden. Die Aktualität der Daten bezieht sich auf den Zeitpunkt der Bestellung.
Die bisherigen Standardentgelte und Nutzungsbedingungen beinhalten nur den klassischen Downloadvorgang (die physische Lieferung der Daten auf Datenträger bzw. die Versendung eines Download – Links im Rahmen einer Bestellung) nicht aber die neuen Services mit direkten Anbindungen für Echtzeitzugriffe.
Da es den dringenden Kundenbedarf (vor allem von allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung und von privaten Unternehmen) gibt, einen direkten Zugriff auf die aktuellen Daten des Adressregisters zu erhalten, sollen nun auch Services (WEB-Services und Location Based Services – „LBS-Services“) angeboten werden, um den Kunden eine Online-Anbindung an die aktuellen Daten zu ermöglichen. Dadurch wird der Prozess der Datenbereitstellung seitens des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen sowie der Prozess der Datenintegration seitens der o. a. Kunden optimiert. Somit werden letztendlich die Aufwendungen auf beiden Seiten reduziert.
Der Erlass „Standardentgelte und Nutzungsbedingungen 2014 für Daten des Adressregisters“ liefert die rechtliche und wirtschaftliche Grundlage sowohl für die bisherige Abgabe der Daten, als auch für die Bereitstellung der Daten in Form von Services. Der Grund des Tätigwerdens ist somit die Festsetzung von Preisen für Services damit diese vertrieben werden können. Die bisherigen Preise für Daten des Adressregisters werden dabei nicht verändert.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Anbieten und Nutzung von Online-Anbindung für Echtzeitzugriff und -abfrage des Adressregisters

Beschreibung des Ziels

Mit der direkten Anbindung an das Adressregister wird ein vielfach vorhandener Kundenbedarf abgedeckt. Eine Erhöhung der Kundenanzahl wird dadurch erwartet.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Nutzer der Services [Anzahl]

Istwert

0

Anzahl

Zielzustand

310

Anzahl

Datenquelle: Auftragsreport aus SAP

Meilenstein 1: Datenabgabe über Services

Ausgangszustand 2014:

Derzeit ist die Datenabgabe nur physisch (auf Datenträger) oder per E-Mail, nicht jedoch über Services möglich.

Zielzustand 2016:

Kunden können neben dem bisherigen Angebot nun in Echtzeit über Services auf die aktuellen Daten des Adressregisters zugreifen.

Istzustand 2016:

Services noch nicht freigeschaltet.

Datenquelle:
Auftragsreport aus SAP

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

noch nicht ermittelt

Ziel 2: Erhöhung der Einnahmen

Beschreibung des Ziels

Durch das Anbieten der Services soll eine Erhöhung der Einnahmen erreicht werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Einnahmen durch Services [€]

Istwert

0

Zielzustand

9.108

Datenquelle: Einnahmenreport aus SAP


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Festlegung der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Form von Standardentgelten und Nutzungsbedingungen

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Gemäß § 48 Abs. 3 Vermessungsgesetz, BGBl. Nr. 306/1968 in der geltenden Fassung, ist für die Abgabe von Geobasisdaten, die Geobasisdienste und die Verwertung der Geobasisdaten eine angemessene Vergütung zu entrichten. Die Vergütung in Standardentgelten und die Nutzungsbedingungen sind vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen festzulegen. Vor der Festsetzung der Entgelte für Abfragen und Auszüge aus dem Adressregister sind der Gemeindebund und der Städtebund anzuhören. Die Standardentgelte haben grundsätzlich den zusätzlichen Aufwand für die Reproduktion und Verbreitung der Geobasisdaten abzudecken.

Da die Abstimmung sowohl mit dem Gemeindebund als auch mit dem Städtebund bereits erfolgte, können die Standardentgelte und Nutzungsbedingungen nun festgelegt werden.
Die Standardentgelte und Nutzungsbedingungen für Daten des Adressregisters werden im Amtsblatt für das Vermessungswesen auf der Homepage des BEV www.bev.gv.at veröffentlicht.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2016
2014
2015
2016

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

6

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

16

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

10

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

10

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

16

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-1

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

3

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

4

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

4

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

3

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

4

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

6

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

2

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

2

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

6

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

3

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

7

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

4

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

4

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

7

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Keine finanzielle Auswirkung, da die Services noch nicht freigeschalten sind.

Gesamtbeurteilung

Der Erlass vom 23. Oktober 2014 des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen “Standardentgelte und Nutzungsbedingungen 2014 für Daten des Adressregisters“, wurde im Amtsblatt für das Vermessungswesen vom 1. November 2014 kundgemacht.
Nach Freischaltung der Adress-Suchservices werden mehr Kunden und höhere Einnahmen erwartet. Aus technischen Gründen verzögert sich die Freischaltung der Adress-Suchservices. Es wird erwartet, dass die Steigerung der Kunden-Anzahl nach der geplanten Freischaltung 2017 eintreten wird. Seit 1.11.2016 kommen alle Einnahmen des Adressregisters jedoch ausschließlich den Städten und Gemeinden zugute, sodass für den Bund aufgrund dieser Gesetzes-Änderung (§ 48 VermG) nunmehr keinesfalls Einnahmen zu erwarten sind.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

2018