Vorhaben
Zusatzvereinbarung betr. versuchsweise Speicherung eines Erdgas-Wasserstoffgemischs ("Sun Storage Lehen")
Zusatzvereinbarung betr. versuchsweise Speicherung eines Erdgas-Wasserstoffgemischs ("Sun Storage Lehen")
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015
Nettoergebnis in Tsd. €: 1
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Kenntnis über die Eignung von ausgeförderten Erdgaslagerstätten zur Speicherung eines Erdgas-Wasserstoffgemischs
Beschreibung des Ziels
In einem in-situ-Versuch, bei dem ein Erdgas-Wasserstoffgemisch (90 Vol.-% Erdgas und 10 Vol.-% Wasserstoff) über die wegen derzeit mangelnder Abbauwürdigkeit der Lagerstätte „Lehen“ stillgelegte Sonde „Lehen-002“ in die durch die Gewinnungsfelder „Lehen I“ und „Lehen II“ abgedeckten kohlenwasserstoffführenden geologischen Strukturen eingebracht und mehrere Monate gespeichert werden soll, sollen weitere Erkenntnisse über die Eignung von ausgeförderten Erdgaslagerstätten für die Speicherung eines Erdgas-Wasserstoffgemischs gewonnen werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Durchführung des Feldversuchs "Sun Storage Lehen"
Ausgangszustand 2015:
Derzeit keine vollständige Kenntnis, ob sich eine ausgeförderte Erdgaslagerstätte tatsächlich zur Speicherung eines Erdgas-Wasserstoffgemischs eignet.
Zielzustand 2016:
Weitere Ergebnisse über die Eignung einer ausgeförderten Erdgaslagerstätte für die Speicherung eines Erdgas-Wasserstoffgemischs.
Istzustand 2016:
Der Endbericht über das Projekt "Sun Storage Lehen" liegt nicht vor. Eine endgültige Beurteilung der Eignung einer ausgeförderten Erdgaslagerstätte für die Speicherung eines Erdgas-Wasserstoffgemisches kann daher derzeit nicht getroffen werden. Einem Zwischenbericht der RAG vom 30.3.2017 ist jedoch zu entnehmen, dass es keine Anzeichen gab, dass die Integrität des Speichers durch die Injektion eines Erdgas-Wasserstoffgemisches gefährdet sein könnte und es keine auf die Wasserstoffbeimengung zurückführbare betriebliche Schwierigkeiten gab.
Datenquelle:
Berichte der RAG
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
teilweise erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum AGS-Vertrag "RAG - Oberösterreich/Niederösterreich"
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der zwischen dem Bund und der RAG bestehende ein Aufsuchungs-, Gewinnungs- und Speichervertrag für das Aufsuchungsgebiet „RAG – Oberösterreich/Niederösterreich“ (im Folgenden: AGS-Vertrag) berechtigt u .a. zum Speichern von Kohlenwasserstoffen, nicht jedoch zum Speichern eines Erdgas-Wasserstoffgemischs. Durch Abschluss einer Zusatzvereinbarung zwischen dem Bund und der RAG soll die RAG zur Durchführung eines befristeten Versuchs, bei dem ein Erdgas-Wasserstoffgemisch (90 Vol.-% Erdgas und 10 Vol.-% Wasserstoff) über die wegen derzeit mangelnder Abbauwürdigkeit der Lagerstätte „Lehen“ stillgelegte Sonde „Lehen-002“ in die durch die Gewinnungsfelder „Lehen I“ und „Lehen II“ abgedeckten kohlenwasserstoffführenden geologischen Strukturen eingebracht und mehrere Monate gespeichert werden, berechtigt werden.
In dieser Zusatzvereinbarung wird im Wesentlichen auf die das Speichern von Kohlenwasserstoffen betreffenden Bestimmungen des AGS-Vertrages verwiesen, insbesondere wird die RAG zur Zahlung eines Speicherzinses verpflichtet.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Im Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der ggstl. WFA wurde mit Einnahmen aus Speicherzins in den Jahren 2015 und 2016 von insgesamt 1.735 Euro gerechnet. Tatsächlich wurde im Jahr 2015 Speicherzins aus der Speicherung des Erdgas-Wasserstoffgemischs im „Sun Storage Lehen “ in Höhe von 19,93 Euro und im Jahr 2016 in Höhe von ca. 1.142,10 Euro eingenommen (die Werte von Dezember 2016 konnten dabei nur geschätzt werden). Die Differenz ergibt sich daraus, dass eine etwas geringere Menge des Erdgas-Wasserstoffgemischs als ursprünglich geplant gespeichert wurde.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.