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WIRKUNGSZIEL

Stärkung der Versorgungssicherheit und Entwicklung der Ressourceneffizienz bei Energie und mineralischen Rohstoffen

2016
Wirkungsziel teilweise erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Der Verbrauch an mineralischen Rohstoffen folgt im Wesentlichen der konjunkturellen Entwicklung. Insbesondere seit 2007 ist eine Steigerung der Ressourceneffizienz in erster Linie durch Reduktion des Ressourcenverbrauches festzustellen. Durch einen tendenziellen Rückgang der Preise eines Großteils der international handelsfähigen Rohstoffe und infolge der Durchsetzung von handelspolitischen Interessen (z. B. WTO-Fall „Seltene Erden, Wolfram und Molybdän“ gegen China) wurde der Kostendruck auf Importeure reduziert und die Versorgungssicherheit erhöht.

In den Bereichen energetische Versorgungssicherheit und Energieeffizienz werden derzeit die europäischen Ziele und Vorgaben überarbeitet. Die Entwicklungen der Vergangenheit und neue Herausforderungen, wie z. B. das Klimaschutzabkommen von Paris, machen eine Neugestaltung des europäischen Rahmens erforderlich.

Neben den sich verändernden Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene stellen auch die vielfältigen Einflussfaktoren auf den Ressourcenverbrauch eine große Herausforderung für die Zielerreichung dar. Energieverbrauch und Energieträgermix hängen entscheidend von klimatischen, demographischen und wirtschaftlichen Entwicklungen ab und sind damit nur bedingt und tendenziell beeinflussbar.

Die Stärkung der Versorgungssicherheit und die Entwicklung der Ressourceneffizienz bei Energie und mineralischen Rohstoffen ist ein Ziel, an dem kontinuierlich gearbeitet wird. Zur Stärkung der Versorgungssicherheit bei mineralischen Rohstoffen wird die Umsetzung der Rohstoffstrategie betrieben.

Die effiziente Nutzung von Energie wird durch das am 11.8.2014 kundgemachte und in einigen Teilen bereits am 12.8.2014 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz (EEffG) angestrebt. Neben einer Energieeinsparverpflichtung für Energielieferanten und den Bund verpflichtet das Gesetz große Unternehmen zur Durchführung von Energieaudits, gibt die Einrichtung einer Monitoringstelle zur Evaluierung der Zielerreichung vor und formuliert das Ziel der Republik Österreich, die Energieeffizienz derart zu steigern, dass der auf ein Regeljahr bezogene Endenergieverbrauch in Österreich im Jahr 2020 die Höhe von 1.050 PJ (Energieeffizienzrichtwert) nicht überschreitet.

Zudem wurde am weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energie gemäß Ökostromgesetz und der Fortführung der Thermischen Sanierung gearbeitet. Die thermische Sanierung wird trotz ambitionierter Förderkriterien sehr gut angenommen, sodass allein im Jahr 2016 im Bereich der Betriebe und des privaten Wohnbaus ein Investitionsvolumen von rund 358 Millionen Euro ausgelöst werden konnte.

Im Sinne des Pariser Klimaübereinkommens und der EU-Klima- und Energieziele bleibt die gezielte Unterstützung des Ausbaus erneuerbarer Energien zentrales Element der österreichischen Energiepolitik. Neben der Senkung von CO2-Emmissionen wird damit die Versorgungssicherheit weiter gewährleistet, eine Reduktion von Energieimporten erreicht und den weltweit führenden heimischen Green Tech-Unternehmen ein starker Heimmarkt geboten.

Mit der „Kleinen Ökostromnovelle“ ist ein erster Schritt in Richtung Optimierung des bestehenden Systems gelungen: Für Anlagenbetreiber, insbesondere im Bereich Wind, Wasserkraft und Photovoltaik, werden bessere Rahmenbedingungen geschaffen, Ausgleichsenergiekosten gesenkt, Bürokratie abgebaut und die Effizienz erhöht.

Die großen und erfolgreichen Anstrengungen der Verwaltung zur Erreichung des „Energieverbrauchsziels gemäß EEffG“ sowie zum „Anteil erneuerbarer Energieträger“ werden oftmals von gegenläufigen Entwicklungen konterkariert.
Auf die Indikatoren wirken starke externe Einflüsse ein wie z. B. Witterung, Wasserführung der Flüsse, inländische Energieproduktion, Entwicklung des Bevölkerungswachstums sowie das Bruttoinlandsprodukts, sodass häufig schwer beinflussbare Schwankungen die Folge sind. So verursachten zum einen das Wirtschaftswachstum, das seit Längerem erfreulicherweise wieder stärker als in den Vorjahren ausgefallen ist und zum anderen die wesentlich niedrigeren Temperaturen in der Heizperiode, eine Abweichung vom Endenergieverbrauchsziel 2016 um weniger als 3%. Unabhängig davon wurde jedoch die Maßnahme „Weitere Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes“ im Rahmen des Globalbudgets zur Gänze erreicht. In diesem Zusammenhang wurde eine Anpassung des Qualifizierungsschemas für Energieauditoren und ein neues Qualifizierungsschema für Energieberater entwickelt.