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WIRKUNGSZIEL

Stärkung der Versorgungssicherheit und Entwicklung der Ressourceneffizienz bei Energie und mineralischen Rohstoffen

2015
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad
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Vorhaben

Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Der Verbrauch an mineralischen Rohstoffen folgt im Wesentlichen der konjunkturellen Entwicklung. Insbesondere seit 2007 ist eine Steigerung der Ressourceneffizienz in erster Linie durch Reduktion des Ressourcenverbrauches festzustellen. Durch einen tendenziellen Rückgang der Preise eines Großteils der international handelsfähigen Rohstoffe und infolge der Durchsetzung von handelspolitischen Interessen (z. B. WTO Fall „Seltene Erden, Wolfram und Molybdän“ gegen China) wurde der Kostendruck auf Importeure reduziert und die Versorgungssicherheit erhöht.

In Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes (EEffG) sowie der Richtlinien-Verordnung gemäß § 27 EEffG wurde die Energieeffizienzmonitoringstelle 2015 eingerichtet und hat insbesondere im Zusammenhang mit der Auswertung der Ergebnisse der Datenbank zur Überprüfung und Evaluierung der Zielsetzungen des EEffG ihre Arbeit aufgenommen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erreichung von Endenergieverbrauchszielen entscheidend von der Entwicklung des Bevölkerungswachstums sowie des BIP beeinflusst wird.

Die Stärkung der Versorgungssicherheit und die Entwicklung der Ressourceneffizienz bei Energie und mineralischen Rohstoffen ist ein Ziel,an dem kontinuierlich gearbeitet wird. Die gewählten Kennzahlen sind auch externen Einflüssen unterworfen, die nicht oder nur bedingt beeinflusst werden können z. B. Witterung, Wasserführung der Flüsse, inländische Energieproduktion, Entwicklung des Bevölkerungswachstums sowie des BIP. Zur Stärkung der Versorgungssicherheit bei mineralischen Rohstoffen wird die Umsetzung der Rohstoffstrategie betrieben.

Das Energieeffizienzgesetz (EEffG) wurde am 11.8.2014 kundgemacht und ist somit in einigen Teilen bereits am 12.8.2014 in Kraft getreten, in anderen Teilen – wie z. B. beim Verpflichtungssystem der Energielieferanten – aber erst mit 1.1.2015. Die erste
Verpflichtungsperiode zur Setzung und Meldung von Energieeffizienzmaßnahmen hat daher per 1.1.2015 begonnen. Dieses Bundesgesetz formuliert das Ziel der Republik Österreich, die Energieeffizienz derart zu steigern, dass der auf ein Regeljahr bezogene
Endenergieverbrauch in Österreich im Jahr 2020 die Höhe 1.050 PJ (Energieeffizienzrichtwert) nicht überschreitet. Im Mai 2015 hat die
Energieeffizienzmonitoringstelle ihre Tätigkeit aufgenommen. Die Meldung von Energieeinsparungen im Rahmen der Verpflichtung zur Setzung von Energieeffizienzmaßnahmen für die erste Verpflichtungsperiode (1.1.2015 bis 31.12.2015) wurde mit 14.2.2016 abgeschlossen, es liegen noch keine abschließenden Ergebnisse hinsichtlich der erreichten Einsparungen vor.

Das EEffG enthält ein Instrumentarium zur Förderung eines effizienteren Einsatzes von Energie. Es wird zu einer weiteren Steigerung der Energieeffizienz kommen, womit ein Beitrag zur Erhöhung der Versorgungssicherheit geleistet wird. Dies zeigt auch der an die Europäische Kommission übermittelte Fortschrittsbericht (siehe http://www.bmwfw.gv.at/EnergieUndBergbau/Energieeffizienz/Seiten/Energieeffizienz-
Richtlinie.aspx), der Einsparungen in Höhe von mehr als 29 PJ bereits für das Jahr 2014 ausweist. Zahlen für 2015 liegen noch nicht vor, es sind aber weitere Einsparungen in ähnlicher Höhe zu erwarten. Da das Ziel der Stabilisierung des Energieverbrauchs auf dem Niveau von 2005 bereits im Jahr 2013 festgelegt wurde, gilt es auch für das Jahr 2015. Der neue Richtwert gemäß Energieeffizienzgesetz wird bei der Erstellung und Evaluierung zukünftiger Budgets ab dem Jahr 2016 berücksichtigt. Die Daten der Statistik Austria liegen in ihrer endgültigen Form erst jeweils im Herbst des Folgejahres auf, zum Zeitpunkt der Evaluierung wurden daher die Daten aus der vorläufigen Energiebilanz 2015 für das Jahr 2015 zur Evaluierung des Endenergieverbrauchsstabilisierungsziels herangezogen.

Zudem wurde am weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energie gemäß Ökostromgesetz und der Fortführung der Thermischen Sanierung gearbeitet. Die Daten der Statistik Austria liegen in ihrer endgültigen Form erst jeweils im Herbst des Folgejahres auf. Zum Zeitpunkt der Evaluierung wurden daher die Daten aus der vorläufigen Energiebilanz 2015 für das Jahr 2015 zur Evaluierung herangezogen.