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MASSNAHME

Steigerung Anzahl Aufsichtsrätinnen in Unternehmen, an denen Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist und die im Bereich des BMWFW liegen

2016
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Aufsichtsrätinnen in Unternehmen.

Details zur Kennzahl

2016

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

80

%

Zielzustand

90

%

Erläuterung der Entwicklung

Das BMWFW hat in seinen 10 Unternehmen im Durchschnitt die Quote von 35 % schon erreicht, liegt bereits bei 50,9 % (plus 4,5 %-Punkte ggü. 2015). In 8 von 10 Unternehmen (plus eins ggü. Vorjahr) wird auch die Vorgabe von 35 % schon erfüllt.
2 von 10 Unternehmen liegen zwischen 25 % und 35 %, kein einziges Unternehmen erfüllt die Vorgabe von 25 % nicht. Anzumerken ist, dass die entsprechenden Organsitzungen – wie die Hauptversammlungen – auf vier Jahre ausgerichtet sind und nicht alle genau in einem Jahr stattfinden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2014

Ausgangspunkt der Planung

70


Quelle

BMWFW

Berechnungsmethode

Quote der Unternehmen (an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist und die im Bereich des BMWFW liegen), welche den Frauenanteil an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien (35 %) erfüllen