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WIRKUNGSZIEL

Förderung von Frauen in Unternehmen und Stärkung von deren Führungskompetenz

Förderung von Frauen in Unternehmen, insbesondere Erhöhung des Frauenanteils in staatsnahen Betrieben (in Aufsichtsratspositionen) und Stärkung ihrer Führungskompetenz.

2016
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Der Staat hat die Vorreiterrolle – dadurch ergibt sich eine beispielhafte Dynamik auch für den Privatbereich. Die Kulturänderung bewirkt, dass auch dort schon Rahmenbedingungen verändert wurden, etwa indem im Corporate Governance-Kodex die C-Regel (Comply or Explain-Regel) in eine L-Regel (Legal Requirement Regel) umgewandelt wurde und daher im Juli 2012 im Aktiengesetz verankert wurde. Die Entwicklungen der letzten Jahre in den Aufsichtsräten der staatsnahen Unternehmen zeigen, dass sich eine solche Maßnahme positiv auf den Frauenanteil auswirkt, indem eine beschleunigte Entwicklung feststellbar ist. Nach dem Vorbild des Bundes führen immer mehr private Unternehmen eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils ein. Für weitere Fortschritte soll gemäß Arbeitsprogramm der Bundesregierung für 2017/2018 ab 1.1.2018 eine Frauenquote von 30 % in börsennotierten Unternehmen und Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verpflichtend festgelegt werden.

Im Durchschnitt hat das BMWFW in seinen 10 Unternehmen die bis 2018 angestrebte Quote von 35 % schon erreicht, liegt bereits bei 50,9 %. Betrachtet pro Unternehmen erfüllen 8 von 10 Unternehmen die Vorgabe von 35 % schon jetzt. 2 von 10 Unternehmen liegen zwischen 25 % und 35 %. Die Nachfrage am Führungskräfteprogramm Zukunft.Frauen ist ungebrochen. Mit März 2017 gibt es 240 Absolventinnen, bis Ende Juni 2017 wird 1 weiterer Durchgang abschließen. Im Herbst 2017 startet Zukunft.Frauen 13. Die wachsende Zahl an Frauen an Absolventinnen von Zukunft. Frauen und qualifizierten Frauen in Aufsichtsratspositionen trägt auch zum weiteren Anstieg der Registrierungen in der Aufsichtsrätinnen-Datenbank bei. Das Potenzial an qualifizierten Frauen für Führungspositionen ist damit weiter steigend und trägt damit auch zur positiven Entwicklung des Wirkungszieles bei.