Vorhaben
aws Zuschussprogramme gemäß KMU-FG
Jungunternehmer- und Innovationsförderung für KMU -- Prämienförderung
Vorhaben überplanmäßig erreicht
Finanzjahr: 2013
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: -12.268
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Unterstützung von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Unterstützung von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer gemessen an den getroffenen Förderzusagen der aws [Anzahl]
Istwert
1.257Anzahl
Zielzustand
870Anzahl
Datenquelle: aws - 2. Quartalsförderleistungsbericht 2014
Ziel 2: Stärkung und Festigung des Wachstums- und Innovationspotenzials von wirtschaftlich selbständigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Stärkung und Festigung des Wachstums- und Innovationspotenzials von wirtschaftlich selbständigen KMU gemessen an der Gesamtförderleistung [€]
Istwert
11.626.021€
Zielzustand
6.145.492€
Datenquelle: aws - 2. Quartalsförderleistungsbericht 2014
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Programmdokument Jungunternehmerförderung - Zuschuss
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Diese Maßnahme fördert die Neugrundung bzw. Übernahme von wirtschaftlich selbständigen, gewerblichen kleinen Unternehmen aller Branche (Ausnahme: Tourismus- und Freizeitwirtschaft) durch Jungunternehmer. Die Prämienförderung unterstützt finanziell die schwierige Anlaufphase.
Förderkriterien:
-) Erstmalige wirtschaftlich selbständige Tätigkeit
(Gründung max. 3 Jahre vor Einreichung des Förderansuchens; keine wirtschaftlich selbständige Tätigkeit in den letzten 5 Jahren)
-) Aufgabe jeder unselbständigen Tätigkeit
-) sonstige allgemeine Kriterien
(kleines Unternehmen – max. 50 MA / EUR 10 Mio. Umsatz bzw. Bilanzsumme; Förderung an keine Rechtsform gebunden; verflochtene Unternehmen sind als Einheit zu betrachten …)
Förderbare Projekte/Kosten
-) Investitionen / Übernahmekosten
-) Betriebsmittel
Förderbar sind fremd- und eigenfinanzierte Projekte
Nicht mit einer Prämie förderbare Kosten/Projekte (Auswahl!):
-) Projekte, mit denen vor Einreichung des Förderansuchens begonnen wurde
-) Ankauf von Grundstücken und bestehende Baulichkeiten
-) Ankauf gebrauchter Invetitionsgüter
-) Laufende Aufwendungen bzw. nicht aktivierungsfähige Kosten
-) Kosten aus Kleinstbetragsrechnungen unter EUR 100.-
-) Vorhaben mit einem Investitions-/Projektstandort außerhalb Österreichs
Fördermaßnahme – Jungunternehmerscheck:
-) Prämie in Höhe von EUR 1.000.- für Investitionen von EUR 5.000 bis max. EUR 20.000
Fördermaßnahme – Jungunternehmerprämie zum erp-Kleinkredit:
-) Prämienhöhe: 5% — max. EUR 5.000
-) Investitionen zwischen EUR 20.000 und max. EUR 100.000
-) Für Projekt/Investition wurde erp-Kleinkredit gewährt –> nur in Kombination möglich
Fördermaßnahme – Top-Jungunternehmerprämie:
-) Prämienhöhe: 10% — max. EUR 30.000
-) Investitionen zwischen EUR 100.000 und max. EUR 300.000
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Programmdokument Innovationsschutz und Innovationsvermarktung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Diese Maßnahme ist auf eine effiziente Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Schaffung, Durchsetzung, Verwertung und Überwachung ihrer geistigen Eigentumsrechte bzw. zur Stärkung und Festigung ihres Wachstums-, Innovations- und Internationalisierungspotentials ausgerichtet. Das Ziel ist, diese Unternehmen vor allem bei der Internationalisierung ihrer Tätigkeiten (z.B. in Schwellenländern und/oder außereuropäischen Wachstumsmärkten wie China, Russland oder USA) im Sinne einer umfassenden Nutzung und Verwertung ihrer Forschungs- und Entwicklungsleistungen zu unterstützen.
Förderkriterien (Auswahl!):
-) Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
-) Unternehmen erfüllt KMU-Definition der EU; verbundene Unternehmen sind als Einheit zu betrachten
-) Kein Konkurs-, Zwangsvollstreckungs-, Sanierungs- oder ähnliches sonstiges Verfahren (genaue Definition siehe Programmdokument)
Förderbare Projekte/Kosten
-) Projekte, die dazu beitragen geistige Eigentumsrechte national und international zu schützen, zu vermarkten und zu verteidigen (z.B. Patentanmeldung) – Auswahl:
+ Kosten externer Berater und Behörden im Zusammenhang mit Vorbereitung, Einreichung und Durchführung der Anmeldung von Immaterialgüterrechten (z.B. Patente) entstehen
+ Überstetzungskosten im Zusammenhang mit der Anmeldung bzw. Verteidigung von Immaterialgüterrechten
+ Kosten zur Aufrechterhaltung eines Immaterialgüterrechts
+ Kosten geeigneter externer Berater im Zusammenhang mit der Identifikation von Immaterialgüterrechts-Verletzungen
+ Kosten im Zusammenhang mit Rechtsverfolgungsmaßnahmen zur Durchsetzung bestehender Immaterialgüterrechte
+ Kosten der durch aws durchgeführten operativen Unterstützung (Vermarktung, Einlizenzierung bzw. Durchsetzung)
-) Inhaltliche Bewertung der Projekteinreichtungen und Beurteilung der Förderwürdigkeit erfolgt durch die aws an Hand ausgewählter Beurteilungskriterien
Nicht mit einer Prämie förderbare Kosten/Projekte (Auswahl!):
-) Projekte, mit denen vor Einreichung des Förderansuchens begonnen wurde
-) Projekte ohne plausibler Erfolgschance und/oder einer erwarteten nachhaltig positiven Unternehmensentwicklung
-) Projekte ohne gesicherter Finanzierung
-) Kosten externer Berater bei fortlaufend routinemäßigen Beratungsfällen oder Marketing
-) Kosten von Gerichten bzw. allfälliger Kostenersatz an Verfahrensgegner im Zusammenhang mit Schutzrechtsverletzungen
-) Kosten aus Kleinstrechnungen unter EUR 100.-
-) sonstige laufende Aufwendungen ohne Projektcharakter
Fördermaßnahmen:
-) beihilferechtliche Höchstgrenzen:
+ Schutzrecht bei experimenteller Entwicklung: 35-45%
+ Schutzrecht bei industrieller Entwicklung: 60-70%
+ Schutzrecht bei Grundlagenforschung: 100%
-) Durchführbarkeitsstudien: 50% (experimenteller Entwicklung) bzw. 75% (industrieller Entwicklung)
Maßnahmen:
-) Bewusstseinsbildende Maßnahmen (awareness) zum Thema Schutz geistiger Eigentumsrechte
-) gezielte Unterstützung durch Gewährung von Zuschüssen
+ Erlangung von Immaterialgüterrechten (100% — max. EUR 18.000)
+ Vermarktung / Verwertung von Innovationen bzw. Immaterialgüterrechte (100%) — nur in Kombination mit der direkten operativen Unterstützung durch die aws
+ Einlizenzierung von Innovationen bzw. Immaterialgüterrechten öffentlicher Forschungseinrichtungen durch KMU — direkte operative Unterstützung durch die aws oder von der aws beauftragter Dritter
+ Durchsetzung bestehender Immaterialgüterrechte (50% — max. EUR 100.000) — nur in Kombination mit der direkten operativen Unterstützung durch die aws
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Programmdokument Gründungs-/Nachfolgebonus
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Diese Maßnahme fördert die Eigenkapitalausstattung von Neugründungen bzw. Übernahmen/Nachfolgen von wirtschaftliche selbständigen, gewerblichen, kleinen Unternehmen aller Branchen durch Jungunternehmer. Durch Stärkung der Eigenkapitalquote wird die schwierige Anlaufphase finanziell unterstützt.
Förderkriterien:
-) Anmeldung zum Gründungs-/Nachfolgebonus muss bestehen — letzmögliches Anmeldedatum: 31.12.2011 (Steiermark: 31.12.2010)
-) Erstmalige wirtschaftlich selbständige Tätigkeit
(Gründung max. 3 Jahre vor Einreichung des Förderansuchens; keine wirtschaftlich selbständige Tätigkeit in den letzten 5 Jahren …)
-) Aufgabe jeder unselbständigen Tätigkeit
-) sonstige allgemeine Kriterien
(kleines Unternehmen – max. 50 MA / EUR 10 Mio. Umsatz bzw. Bilanzsumme; Sitz in Österreich; verflochtene Unternehmen sind als Einheit zu betrachten …)
Förderbare Projekte/Kosten:
-) Materielle/immaterielle Investitionen
-) Übernahmekosten
-) Betriebsmittel
-) sonstige betriebliche Ausgaben
Nicht mit einer Prämie förderbare Kosten/Projekte (Auswahl!):
-) Projekte, mit denen vor Einreichung des Förderansuchens begonnen wurde
-) Kosten, die vor Einbringung des Eigenkapitals in das Unternehmen angefallen sind
-) Kosten, die bereits mit einem anderen Förderungsinstrument der aws/erp-Fonds gefördert wurden
-) Kosten, die den Unternehmer betreffen sowie Steuern und Abgaben
-) Kosten, die aus Kleinrechnungen unter EUR 100 resultieren
-) vorhaben mit einem Investitions-/Produktionsstandort außerhalb von Österreich
Fördermaßnahme:
-) 14%iger Gründungs-/Nachfolgebonus (max. EUR 8.400) –> max. förderbare Ansparleistung (Kapital + Zinsen): EUR 60.000 pro Unternehmen
-) Förderung des Einbringens von Eigenkapital in das neu gegründete oder übernommene Unternehmen, sofern das angesparte Kapital für betriebliche Ausgaben verwendet wird (z.B: Investitionen, Betriebsmittel, laufende Aufwendungen)
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Programmdokument KMU-Innovationsförderung "Unternehmensdynamik" - Zuschuss
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Diese Maßnahme stärkt das Wachstumspotenzial und das Innovationspotenzial von bestehenden und neu gegründeten wirtschaftlcih selbständigen, gewerblichen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aller Branchen (Ausnahme: Tourismus- und Freizeitwirtschaft). Mit der Prämienförderung wird die schwierige Anlaufphase von Innovationsprojekten finanziell unterstützt und somit ein Beitrag zur Wettbewerbsstärkung der KMU und Stabilisierung der Beschäftigungssituation des Wirtschaftsstandortes Österreich geleistet.
Förderkriterien:
-) Ausschließlich KMU – d.h. Unternehmen mit weniger als 250 MA und max. EUR 50 Mio. Umsatz/max. EUR 43 Mio. Bilanzsumme
-) verflochtene Unternehmen sind als Einheit zu betrachten
-) Unternehmen muss Sitz oder Betriebsstätte in Österreich haben
Förderbare Projekte/Kosten
-) Investitionen sowie damit im Zusammenhang stehende Betriebsmittelfinanzierungen
-) Betriebsmittelfinanzierungen im Zusammenhang mit Wachstumsprojekten, die einen außergewöhnlichen Wachstumssprung im Unternehmen bewirken (z.B. Erschließung neuer Geschäftsfelder mit erheblicher Umsatzausweitung)
-) Schwerpunktbereich:
+ Erzeugung/Erbringung neuer, innovativer bzw. qualitativ höherwertiger Produkte/Dienstleistungen
+ Anwendung/Einsatz neuer Technologien
+ Aufbau von Kooperationen, Cluster- und Netzwerkbildung
-) Entscheidung über Förderbarkeit mit Prämie orientiert sich an (gewichtete) Beurteilungskriterien
(Grundsatz: Je größer das bisherige reale Unternehmenswachstum, je positiver die künftige Beschäftigungsentwicklung, je beachtlicher die Investitionshöhe, je wesentlicher (nachhaltiger) der Beitrag der Investition zur Umsetzung der Schwerpunkte und je dezentraler der Investitionsstandort desto größer ist der Erfüllungsgrad der Kriterien und desto größer ist die Förderungswürdigkeit/Förderungswahrscheinlichkeit des Projektes.)
Förderbar sind fremd- und eigenkapitalfinanzierte Projekte
Nicht mit einer Prämie förderbare Kosten/Projekte (Auswahl!):
-) Projekte, mit denen vor Einreichung des Förderansuchens begonnen wurde
-) Ankauf von Grundstücken und bestehende Baulichkeiten
-) Ankauf gebrauchter Invetitionsgüter
-) Fahrzeuge
-) Ersatzinvestitionen
-) Laufende Aufwendungen bzw. nicht aktivierungsfähige Kosten
-) Kosten aus Kleinstbetragsrechnungen unter EUR 100.-
Fördermaßnahme – Innovationsprämie:
-) Höhe: 5% (im Zusammenhang mit EU-Strukturfonds-Programmen bis zu 10%)
-) max. förderbare Investitionen von EUR 750.000 pro Unternehmen und Jahr
Diese Maßnahme wurde im August 2013 auf Basis des Konjunkturbelebungspakets 2013 adaptiert.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Werkleistungen:
Bezeichnet den finanziellen Aufwand für die Abwicklung dieser Fördermaßnahme und ist in der UG 40 budgetiert. Der finanzielle Aufwand wurde auf Grundlage des BVA 2013 für das 1. Halbjahr 2014 fortgeschrieben – d.h. EUR 3.096.000 (2013) / 2 = EUR 1.548.000 und davon EUR 548.000 für die Abwicklung der Zuschussprogramme gemäß KMU-FG. Im Jahr 2014 wurden insgesamt EUR 3.756.183,75 an Abwicklungskosten (inkl. Konjunkturpaket 2013) verrechnet — davon EUR 1.230.236,33 für Prämienförderungen. Für das 1. Halbjahr 2014 ergeben sich somit Abwicklungskosten iHv. EUR 615.118,17.
Transferleistungen:
Bezeichnet die aus den Zuschusszusagen zu erwartenden Förderleistungen und ist in der UG 40 budgetiert. Der finanzielle Aufwand wurde auf Grundlage des Budgets von 2013 für das 1. Halbjahr 2014 fortgeschrieben – d.h. EUR 13.580.000 (2013) / 2 = EUR 6.790.000. Im ersten Halbjahr 2014 wurden im Rahmen der aws Zuschussprogramme gemäß KMU-FG Förderzusagen mit einer Gesamt-Förderleistung iHv. EUR 11.626.021 gemacht. Die hohe Abweichung von den Planwerten ist zurückzuführen auf zusätzliche Förderleistungen, die durch das Konjunkturpaket 2013 finanziert wurden.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
- Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus
Durch die Zuschussförderung wurden die finanziellen Aufwendungen für Gründungen und Innovationen reduziert und somit für die Unternehmen erleichtert (insgesamt 1.257 Förderzusagen mit einer Gesamt-Förderleistung von EUR 11.626.021 — inkl. Konjunkturpaket 2013). Damit erhöhte sich die Gründungsdynamik und Wettbewerbsstärke sowie die Innovationstätigkeit von KMU und Unternehmensgründungen.
Die Verwaltungskosten für Unternehmen ergeben sich aus dem Ausfüllen des Förderantrags, der Zusammenstellung von entsprechenden Unterlagen und aus der finalen Abrechnung des Projekts anhand eines vorgegebenen Formulars. Die aws verbessert sukkzessive ihre digitale Informations- und Einreichplattform sowie sonstige Systeme, um die Kosten für Unternehmen weitere zu senken.
Subdimension(en)
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Die Maßnahmen leisteten einen Beitrag zur Wettbewerbsstärkung der österreichischen KMU indem sie Gründungsprojekte und Innovationsprojekte unterstützten. Durch die Zuschüsse wurden Impulse für Unternehmensgründungen gesetzt und die Faktorkosten für Innovationsprojekte entlastet. Innovations- und Gründungsprojekte wurden damit jedenfalls qualitativ verbessert, d.h. innovativer, schneller und sicherer umgesetzt. Damit wurde ein wesentlicher Beitrag zur Beschäftigungssituation in Österreich geleistet.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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