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Vorhaben

Verlängerung der Geltungsdauer der Förderungsrichtlinie "Bonus für Meister- und Befähigungsprüfungen" bis 30. Juni 2015

Verlängerung der Geltungsdauer der Förderungsrichtlinie "Bonus für Meister- und Befähigungsprüfungen" bis 30. Juni 2015

2016
Vorhaben überplanmäßig erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: -294

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Ziel der ggstl. Förderungsrichtlinie ist es, mehr Personen zu motivieren, Meister- bzw. Befähigungsprüfungen in Handwerk und Gewerbe abzulegen und dadurch ihre persönliche berufliche Qualifikation zu steigern. Damit soll ein Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich, zur Bekämpfung des Fachkräftemangels geleistet und gleichzeitig ein Signal der Anerkennung der postsekundären Berufsausbildung gesetzt werden.
Aktuell können Förderungsansuchen im Rahmen der ggstl. Richtlinie bis 28. Februar 2015 für jene Meister- bzw. Befähigungsprüfungen eingebracht werden, welche im Zeitraum 1. November 2011 bis 31. Dezember 2014 positiv abgeschlossen worden sind. Für die von den Absolventen bezahlten Prüfgebühren (gemäß Verordnung des BMWA über die Durchführung der Prüfungen – Allgemeine Prüfungsordnung, BGBl II Nr. 110/2004) kann vom BMWFW ein Zuschuss in Höhe eines Drittels der bezahlten Prüfgebühren gewährt werden.
Die Förderungsaktion soll bis 30. Juni 2015 verlängert werden. Förderungsfähig sollen die Prüfungsgebühren auch jener Meister- und Befähigungsprüfungen sein, die während des Zeitraums 1. Jänner 2015 bis 30. Juni 2015 abgeschlossen worden sind, wobei das Datum des Bestehens des letzten für die Gesamtprüfung erforderlichen Moduls ausschlaggebend ist. Ansuchen könnten bis einschließlich 31. August 2015 beim BMWFW eingebracht werden.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Erhöhung der Zahl der absolvierten Meister- und Befähigungsprüfungen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Zahl der positiv absolvierten Meister- und Befähigungsprüfungen [Anzahl]

Istwert

4.568

Anzahl

Zielzustand

4.321

Anzahl

Datenquelle: Meisterprüfungsstellen der WKÖ (Prüfungsstatistik 2015)


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Gewährung eines Zuschusses in Höhe eines Drittels der bezahlten Prüfgebühren

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Förderungsansuchen sind unter Verwendung des vom BMWFW aufgelegten Formulars an das BMWFW, Abteilung I/6, per E-Mail, per Fax oder per Brief zu richten. Dem Förderungsansuchen sind Kopien des Meister- bzw. Befähigungsprüfungszeugnisses sowie eines Nachweises über die Bezahlung der Prüfgebühren anzuschließen.
Das BMWFW hat die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Förderungsfähigkeit zu prüfen und gegebenenfalls ein Drittel der anerkennbaren Prüfgebühren zur Auszahlung zu bringen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2016
2015
2016

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-294

Tsd. Euro

Plan

-275

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

9

Tsd. Euro

Plan

9

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

259

Tsd. Euro

Plan

240

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

26

Tsd. Euro

Plan

26

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

294

Tsd. Euro

Plan

275

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-69

Tsd. Euro

Plan

-275

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

2

Tsd. Euro

Plan

9

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

61

Tsd. Euro

Plan

240

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

6

Tsd. Euro

Plan

26

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

69

Tsd. Euro

Plan

275

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Bedingt durch unvollständige Antragsunterlagen sowie personelle Engpässe bei der Bearbeitung der Förderungsansuchen waren zu Jahresbeginn 2015 noch Ansuchen aus den Jahren 2012 – 2014 offen, weshalb es nicht möglich war, alle im Jahr 2015 eingebrachten Ansuchen noch im selben Jahr zu erledigen. Von den im Zeitraum Jänner bis August 2015 eingebrachten knapp 2.000 Ansuchen konnte im Jahr 2015 etwa ein Fünftel erledigt werden, der überwiegende Teil wurde erst im Jahr 2016 bearbeitet. Der Personalaufwand, der betriebliche Sachaufwand und der Transferaufwand haben sich daher in das Folgejahr verlagert. Mit den für Personalaufwand und betrieblichen Sachaufwand budgetierten Mitteln konnte das Auslangen gefunden werden. Von den knapp 2.000 eingebrachten Ansuchen haben 1.561 Ansuchen eine Zusage erhalten, wofür Förderungsmittel in Höhe von rund € 259.000 zur Auszahlung gebracht wurden. Die Höhe eines durchschnittlichen Förderungszuschusses betrug somit € 165,80. Die für den Transferaufwand vorgesehenen Mittel wurden um ca. € 19.000 überschritten.

Gesamtbeurteilung

Durch den „Meisterbonus“ sollten mehr Personen motiviert werden, eine Meister- bzw. Befähigungsprüfung in Handwerk und Gewerbe abzulegen und dadurch ihre persönliche berufliche Qualifikation zu steigern. Dies sollte den Wirtschaftsstandort Österreich stärken, dem Fachkräftemangel entgegenwirken und gleichzeitig auch ein Signal der Anerkennung der postsekundären Berufsausbildung sein. Der „Meisterbonus“ wurde in Form eines finanziellen Zuschusses in Höhe eines Drittels der von den Prüfungsabsolventen bezahlten Prüfungsgebühren gewährt. Förderbar waren ausschließlich die Gebühren für bestandene Modulprüfungen, wobei die Förderung nur dann gewährt wurde, wenn alle für die Meister- bzw. Befähigungsprüfung erforderlichen Module positiv absolviert bzw. auf Grund vorhandener Qualifikationen angerechnet wurden.
Im Jahr 2011, dem Jahr vor Einführung des „Meisterbonus“, wurden österreichweit 3.927 Meister- und Befähigungsprüfungen (Quelle: WKÖ) positiv absolviert, im Jahr 2012, in welchem der „Meisterbonus“ erstmals gewährt wurde, waren es bereits 4.320 Absolventen und in den Jahren 2013 und 2014 konnte die Zahl der Absolventen mit 4.321 bzw. 4.327 auf dem hohen Niveau (+ 10% gegenüber 2011) gehalten werden.
Ziel der (letztmaligen) Verlängerung der Geltungsdauer der Förderungsrichtlinie „Meisterbonus“ bis 30. Juni 2015 war, den hohen Stand an positiv absolvierten Prüfungen zumindest zu halten. Mit 4.568 positiv abgeschlossenen Meister- und Befähigungsprüfungen im Jahr 2015 (Quelle: Prüfungsstatistik der WKÖ 2015) konnte dieses Ziel sogar übertroffen werden (+ 5,6% gegenüber 2014 bzw. + 16,3% gegenüber 2011).
Insgesamt sind während der gesamten Geltungsdauer der Förderung mehr als 8.700 Förderungsansuchen gestellt worden, von denen mehr als 7.100 positiv entschieden wurden. An Förderungszuschüssen wurden rund € 1,1 Mio. ausgezahlt. Im Jahr 2015 wurden bis einschließlich 31. August (Ende der Einreichfrist) knapp 2.000 Förderungsansuchen gestellt, von denen 1.561 eine Förderungszusage erhielten. Die durchschnittliche Höhe der gewährten Förderungszuschüsse betrug € 165,80, die auf die Ansuchen des Jahres 2015 entfallenden Förderungszuschüsse beliefen sich auf insgesamt € 259.000 und gelangten in den Jahren 2015 und 2016 zur Auszahlung.
Im Lichte knapper Budgetmittel ist die Geltungsdauer der Förderungsrichtlinie „Meisterbonus“ nicht mehr verlängert worden.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.