Vorhaben
Umsetzung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)
Umsetzung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015
Nettoergebnis in Tsd. €: 11.391
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: ASYL: Qualitätssicherung bzw. -entwicklung in den Asylverfahren und verbesserte Struktur in der Asylverwaltung
Beschreibung des Ziels
Durch Überprüfung von Abläufen, Strukturen und Entscheidungen soll eine Optimierung von Verfahrensprozessen herbeigeführt werden. Zudem soll durch Schulungen und vertiefende Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter der Asylverwaltung, der Asylbehörde und für im Asylbereich relevante Dolmetscher eine Qualitätssteigerung in den Verfahrensentscheidungen erzielt werden. Durch die erzielten Verbesserungen sollen Zurückweisungen durch die zweite Instanz niedrig gehalten und eine rasche Herbeiführung der Rechtssicherheit für die Zielgruppe sichergestellt werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Gesamtzahl der aus den erstellten Studien abgeleiteten Feststellungen und Empfehlungen zur Optimierung und Qualitätssicherung des Asylbereichs [Anzahl]
Istwert
7,75Anzahl
Zielzustand
11,00Anzahl
Datenquelle: BM.I: AMIF Berichtslegung
Personen die erfolgreich an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen haben [Anzahl]
Istwert
1.293Anzahl
Zielzustand
330Anzahl
Datenquelle: BM.I: AMIF Berichtslegung
Ziel 2: ASYL: Effektuierte Unterstützung zur Durchführung von Überstellungen nach der Dublin-Verordnung
Beschreibung des Ziels
Um eine effektive Durchführung von Überstellungen nach der Dublin-Verordnung sicherstellen zu können, ist aufgrund von vorherrschenden Informationsdefiziten zu den Gründen und der Vorgehensweise der Überstellungen in einen anderen Mitgliedsstaat eine verstärkte Aufklärung und Beratung der Zielgruppe notwendig. Damit soll einerseits die Durchführung von Überstellungen nach der Dublin-Verordnung unterstützt und andererseits den Asylwerbern unbegründete Ängste vor einer Überstellung im Sinne der Dublin-Verordnung genommen werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Gesamtzahl der beratenen Personen der Zielgruppe [Anzahl]
Istwert
11.830Anzahl
Zielzustand
7.500Anzahl
Datenquelle: BM.I: AMIF Berichtslegung
Geleistete Beratungsstunden [h]
Istwert
34.307h
Zielzustand
12.000h
Datenquelle: BM.I: AMIF Berichtslegung (Im 1.Zwischenbericht des Aufrufs 2017-19 werden die geleisteten Beratungsstunden nicht gesondert ausgewiesen. Es gibt nur eine Gesamtsumme für alle im Gesamtprojekt vorkommenden drei Maßnahmen)
Ziel 3: ASYL: Sichergestellte adäquate Abwicklung von Resettlement und humanitärer Hilfe
Beschreibung des Ziels
Durch den Aufbau eines zentralisierten und institutionalisierten Rahmens soll die adäquate Abwicklung jeglicher erforderlicher Maßnahmen, welche Resettlement Aktionen und humanitäre Hilfe voraussetzten, ermöglicht werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Erfolgreich neuangesiedelte Personen (lt. WFA 2016; hier: 2017) [Anzahl]
Istwert
1.004Anzahl
Zielzustand
600Anzahl
Datenquelle: BM.I: AMIF Berichtslegung
Ziel 4: ASYL: Sichergestellter Zugang zu objektiver und verlässlicher Herkunftsländerinformation
Beschreibung des Ziels
Der Zugang zu objektiver und verlässlicher Information über die Situation in den Herkunftsländern von Asylwebern ist eine unerlässliche Voraussetzung für die Fairness und die Effizienz von Asylverfahren. Grundlage einer aktiven elektronischen
Informationsvermittlung ist die kontinuierliche Analyse und detaillierte Bewertung von Ländermaterialien. Es ist daher erforderlich, dass eine nach asyl- und schutzrelevanten Gesichtspunkten leicht zu durchsuchende Materialsammlung zu wichtigen Herkunftsländern zur Verfügung steht.
Im Rahmen dieser Maßnahme soll die Erhebung aktueller, objektiver und gesicherter Informationen und die laufende Überprüfung der bereits bestehenden Informationen über die Situation in den Herkunftsländern von Asylwerbern erfolgen und deren öffentliche Verfügbarkeit bzw. Zugangsmöglichkeit sichergestellt werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Täglich verfügbare Dokumente mit aktuellen, gesicherten Informationen zu Herkunftsländern von Asylwerbern in den relevanten elektronischen Datenbanken [Anzahl]
Istwert
34.587Anzahl
Zielzustand
27.000Anzahl
Datenquelle: BM.I: AMIF Berichtslegung (Erg: 561.893 permantent verfügbare Dokumente)
Ziel 5: ASYL: Sichergestellte psychologische und psychotherapeutische Betreuung von Asylwerbern und Schutzberechtigten
Beschreibung des Ziels
Erläuterung des Ziels: Da bei Personen der Zielgruppe zunehmend Traumatisierungen festgestellt werden, deren Behandlungen nicht nur zeit- sondern auch sehr kostenintensiv sind und die Behandlungen aufgrund von Selbstbehalten nicht von der jeweiligen Person selbst finanziert werden können, besteht in Österreich nach wie vor ein erhöhter Bedarf der Unterstützung in der professionellen, flüchtlingsspezifischen Psychotherapie und durch klinische Psychologen, insbesondere dementsprechender Unterstützung der Asylbehörden. Die Krankenbehandlungen verfolgen das Ziel, die Gesundheit, die Arbeitsfähigkeit und die Fähigkeit für lebenswichtige persönliche Bedürfnisse zu sorgen, nach Möglichkeit herzustellen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Gesamtzahl der betreuten Personen der Zielgruppe [Anzahl]
Istwert
5.836Anzahl
Zielzustand
4.800Anzahl
Datenquelle: BM.I: AMIF Berichtslegung
Geleistete Betreuungsstunden [h]
Istwert
55.089h
Zielzustand
33.500h
Datenquelle: BM.I: AMIF Berichtslegung
Ziel 6: ASYL: Umfassende Beratung von Asylwerbern und Schutzberechtigten im asylrechtlichen Verfahren
Beschreibung des Ziels
Zur Sicherstellung des internationalen Schutzes ist eine entsprechende Information der Betroffenen zur Gewährung von Asyl oder subsidiären Schutz erforderlich. Durch die Bereitstellung der für die asylrechtlichen Verfahren notwendigen Information oder durch die Unterstützung bei administrativen und/oder gerichtlichen Formalitäten soll eine rasche Abwicklung der Verfahren gewährleistet und die Phase der Entscheidungsunsicherheit für die Betroffenen möglichst kurz gehalten werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Gesamtzahl der beratenen Personen der Zielgruppe [Anzahl]
Istwert
23.313Anzahl
Zielzustand
4.500Anzahl
Datenquelle: BM.I: AMIF Berichtslegung
Geleistete Beratungsstunden [h]
Istwert
33.756h
Zielzustand
22.500h
Datenquelle: BM.I: AMIF Berichtslegung
Ziel 7: INTEGRATION: Weiterentwickelte Integrationsstrategien durch ein effektuiertes Indikatoren- und Monitoringsystem
Beschreibung des Ziels
Die Evaluierung der Integrationspolitik stellt eine unabdingbare Grundlage für die Festlegung künftiger Integrationsstrategien und Entscheidungsgrundlagen für effizienten Mitteleinsatz dar. Im Sinne der Stärkung der Fähigkeit der Mitgliedstaaten, ihr Migrationsmanagement und ihre Integrationsstrategien weiter zu entwickeln, sollen im Rahmen dieses Ziels Projekte gefördert werden, die systematische Daten und Statistiken über Migrationsverfahren und Integrationsverläufe analysieren und verbreiten sowie Monitoring-Instrumente, Evaluierungskonzepte und Indikatoren und Vorgaben zur Messung der Erfolge entwickeln. Die Projekte zur Evaluierung und Bewertung der Integrationspolitik sollen den Wissensstand über den Integrationsprozess erhöhen und dadurch Integrationsstrategien – innerstaatlich und auf EU-Ebene – verbessern.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Gesamtzahl der aus den erstellten Studien abgeleiteten Feststellungen bzw. Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Integrationsstrategien [Anzahl]
Istwert
52Anzahl
Zielzustand
25Anzahl
Datenquelle: BMEIA: AMIF Berichtslegung
Ziel 8: INTEGRATION: Annäherung zwischen Zielgruppe und Aufnahmegesellschaft durch Vermittlung von Werten des Zusammenlebens, Stärkung des interkulturellen Dialogs sowie Unterstützung beim Start in ein selbstständiges Leben
Beschreibung des Ziels
Wird eine Gesellschaft wie die österreichische immer vielfältiger, gilt es sich auf gemeinsame Werte des Zusammenlebens zu verständigen. In Österreich formen dabei die in der Rechtsordnung abgebildeten Werte den Grundstein des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Die österreichische Willkommenskultur soll es Zuwanderern erleichtern, ihre eigene Integration voranzutreiben. Des Weiteren wird Drittstaatsangehörigen – nach Zuerkennung des Schutzstatus – der Start in ein selbstständiges Leben erleichtert. Im Rahmen dieses Ziels soll eine aktive Service- und Willkommenskultur die neuzugewanderten Drittstaatsangehörigen unterstützen. Auch Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sollen, nach der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus und dem Ende der Grundversorgung, in diesem Sinne aktiv beim Start in ein selbstständiges Leben – welches Kenntnisse der deutschen Sprache, Selbsterhaltungsfähigkeit und gesicherte Wohnverhältnisse umfasst – unterstützt und damit in der neuen Gesellschaft willkommen geheißen werden. Weiters soll ein Zusammentreffen der Mehrheitsgesellschaft und der Zuwanderer ermöglicht und durch die Vermittlung der in Österreich geltenden Werte die Zuwanderer an die österreichische Gesellschaft herangeführt sowie ein Beitrag zur Stärkung des interkulturellen Dialogs geleistet werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Zielgruppenpersonen, welche beim Wissenserwerb über das österreichische Wertesystem unterstützt worden sind [Anzahl]
Istwert
20.131Anzahl
Zielzustand
5.500Anzahl
Datenquelle: BMEIA: AMIF Berichtslegung
Ziel 9: INTEGRATION: Erhöhung des Anteils der Zielgruppe an der Erwerbsbevölkerung durch Befähigung der Zielgruppe zur Arbeitsmarktintegration und verbesserte Anerkennung von im Ausland erworbener Qualifikationen
Beschreibung des Ziels
Erwerbstätigkeit erleichtert die gesellschaftliche Integration. Im Job treffen zugewanderte Personen auf „Einheimische“: hier werden die Sprachkenntnisse gefestigt und weiterentwickelt, hier werden zahlreiche Werte der österreichischen Gesellschaft sichtbar, hier findet interkultureller Dialog statt und es entwickelt sich ein Zugehörigkeitsgefühl zur österreichischen Gesellschaft. Die Erwerbstätigenquote von Drittstaatsangehörigen soll daher an die der Gesamtbevölkerung angeglichen und im Ausland erworbene Qualifikationen rasch anerkannt werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Teilnehmende Personen in den Bereichen Beratung bzw. Arbeitsmarktvorbereitungskurse [Anzahl]
Istwert
712Anzahl
Zielzustand
750Anzahl
Datenquelle: BMEIA: AMIF Berichtslegung
Ziel 10: INTEGRATION: Erhöhung der Chancen im Bildungsbereich und Stärkung der aktiven Teilhabe in der Gesellschaft durch Sprachvermittlung und Bildungsberatung für die Zielgruppe
Beschreibung des Ziels
Das Beherrschen der deutschen Sprache und die Auseinandersetzung mit der Aufnahmegesellschaft bilden die Grundlage für eine gelungene Integration. Frühe Investitionen in Sprache & Bildung haben einen hohen Multiplikatoreffekt, erhöhen Erwerbschancen und öffnen den Zugang zur Gesellschaft. Die Anzahl der Jugendlichen mit nichtdeutscher Muttersprache ohne Pflichtschulabschluss soll gesenkt werden und Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache sollen bei Schuleintritt ausreichende Deutschkenntnisse haben und häufiger berufsbildende und allgemeinbildende Höhere Schulen besuchen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
An den Sprachkursen bzw. Bildungsberatungen teilnehmende Personen [Anzahl]
Istwert
4.571Anzahl
Zielzustand
5.500Anzahl
Datenquelle: BMEIA: AMIF Berichtslegung
Personen mit positiver zertifizierter Abschlussprüfung [%]
Istwert
61,5%
Zielzustand
60,0%
Datenquelle: BMEIA: AMIF Berichtslegung
Ziel 11: INTEGRATION: Verbesserter Zugang der Zielgruppe zu öffentlichen Leistungen durch Förderung der Zusammenarbeit und Vernetzung öffentlicher Leistungsanbieter und relevanter Akteure
Beschreibung des Ziels
Integration als „Querschnittsmaterie“ erfordert intensive Kommunikation und aktiven Erfahrungsaustausch aller beteiligten Akteure. Die enge innerstaatliche Vernetzung ist unerlässlich für eine nachhaltige Integration. Durch die Schaffung von Vernetzungsebenen und Integrationsplattformen sowie den Austausch von best practice Beispielen sollen Kommunikation und Erfahrungsaustausch der relevanten Akteure verbessert werden. Im Rahmen dieses Ziels soll der interkulturelle Kapazitätenaufbau von öffentlichen, privaten und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen gefördert werden. Projekte zur Verbesserung der interkulturellen Kompetenz und Kommunikation (z.B.: durch interkulturelles Training) insbesondere für öffentliche Leistungsanbieter, sollen Migranten einen verbesserten Zugang zu öffentlichen Leistungen ermöglichen. Die Projekte zur Verbesserung der innerstaatlichen Vernetzung sollen den Aufbau nachhaltiger Organisationsstrukturen für das Integrationsmanagement fördern.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Relevante Akteure, denen interkulturelle Kompetenz vermittelt wurde [Anzahl]
Istwert
584Anzahl
Zielzustand
75Anzahl
Datenquelle: BMEIA: AMIF Berichtslegung
Ziel 12: RÜCKKEHR: Gesteigerte Anzahl an freiwilligen Rückkehrern
Beschreibung des Ziels
Im Rahmen der strategischen Rückkehrpolitik des BM.I wird der Freiwilligkeit der Rückkehr der absolute Vorzug gegenüber zwangsweisen Rückführungen eingeräumt, da dies insbesondere auch den Anforderungen der EU-Rückführungsrichtlinie entspricht. Daher werden im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds Projekte zur Forcierung der freiwilligen Rückkehr gefördert. Diese wird auch Angehaltenen in Schubhaft angeboten, sodass selbst der Prozess der Anhaltung die Priorisierung der freiwilligen vor der zwangsweisen Rückkehr nicht unterbricht.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Freiwillige Rückkehrer [Anzahl]
Istwert
9.490Anzahl
Zielzustand
6.000Anzahl
Datenquelle: BM.I: AMIF Berichtslegung
Ziel 13: RÜCKKEHR: Gesteigerte Nachhaltigkeit der freiwilligen Rückkehr
Beschreibung des Ziels
Neben dem umfassenden Angebot der Beratungsleistung zur freiwilligen Rückkehr soll deren Anreiz und die Effektivität gesteigert, die Nachhaltigkeit gewährleistet und der Bedarf an Re-Migration reduziert werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Personen, die Reintegrationsunterstützung im Herkunftsland erhalten haben [Anzahl]
Istwert
475Anzahl
Zielzustand
450Anzahl
Datenquelle: BM.I: AMIF Berichtslegung
Ziel 14: RÜCKKEHR: Garantierte qualitativ hochwertige Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter im Rückkehrbereich
Beschreibung des Ziels
Aufgrund der Sensibilität des Themas werden Fortbildungen für im Rückkehrbereich involvierte Mitarbeiter als essentiell angesehen. Entsprechende Schulungsmaßnahmen sollen reibungslose und wirksame Rückführungsverfahren gewährleisten und eine Qualitätssteigerung in Verfahrensentscheidungen erzielen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Gesamtzahl der Personen, die erfolgreich an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rückkehrbereich teilgenommen haben [Anzahl]
Istwert
3.391Anzahl
Zielzustand
30Anzahl
Datenquelle: BM.I: AMIF Berichtswesen
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Rechtsberatung sowie Bereitstellung von Informationen zu den administrativen und gerichtlichen Formalitäten für Asylwerber
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Im Rahmen dieser Maßnahme soll Asylwerbern die Bereitstellung von Informationen oder die Unterstützung bei den administrativen und/oder gerichtlichen Formalitäten und Bereitstellung von Informationen oder Beratung zum möglichen Ausgang des Asylverfahrens – einschließlich zu Aspekten wie freiwillige Rückkehr – geboten werden. Diese Beratungen sollen darauf ausgerichtet sein, schnelle und effiziente Verfahren zu fördern. Angestrebt wird weiterhin Rechtsberatung im Asylverfahren direkt bei der Behörde bzw. in enger Akkordierung mit dieser.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Beratungen von Asylwerbern im Zusammenhang mit der Dublinverordnung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Im Rahmen dieser Maßnahme sollen Projekte gefördert werden, die eine qualitativ hochwertige Beratung der Asylwerber über die praktischen Aspekte der Anwendung der Dublin-Verordnung gewährleisten und die Personen über die konkreten Auswirkungen informieren.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Studien und Evaluierungen in der Asylverwaltung sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Bedarfsträger
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
In diesem Bereich werden Projekte angestrebt, die zur Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung der Asylbehörde und des Verwaltungsgerichtshofs dienen, wie beispielsweise die Entwicklung von Indikatoren (Vergleichsgrößen) und Bewertungsmethoden für die Behörden. In diesem Zusammenhang soll auch der EU-weite Austausch mit Partnerbehörden forciert werden. Dazu sollen entsprechende Studien, Evaluierungen und Berichte erstellt werden.
Weiters sollen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Bedarfsträger umgesetzt werden. Insbesondere bei Translationsprozessen im Asylverfahren werden spezifische Anforderungen an Dolmetscher gestellt. Damit diese eine entsprechende Handlungskompetenz erwerben können, erfordert es Ausbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten, die auf die Anforderungen im Verfahren vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl bzw. auf die Erstbefragungen von Asylsuchenden durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ausgerichtet sind. Weiters sollen unter anderem auch Schulungsmaßnahmen, die verbesserten und beschleunigten Verfahrensabläufen dienen oder die der erhöhten Belastung der Mitarbeiter begegnen, verwirklicht werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Flüchtlingsspezifische Psychotherapie insbesondere zur Behandlung von Traumatisierungen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Projekte sollen sich einer gezielten Behandlung von psychischen Krankheiten verschreiben, an denen die Zielpersonen in Folge des Erlebten leiden. Ziel der Behandlungen soll es sein, die Gesundheit, die Arbeitsfähigkeit und die Fähigkeit für die lebenswichtigen persönlichen Bedürfnisse zu sorgen, nach Möglichkeit wiederherzustellen, zu festigen oder zu verbessern.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Bereitstellung von Herkunftsländerinformation für Asylbehörden
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Es sollen für die Zielgruppen unabhängige, objektive, sorgfältig recherchierte und aktuelle Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen gesammelt werden und weiterhin den Asylbehörden in Österreich und anderen Mitgliedstaaten sowie Dritten zur Unterstützung im Verfahren zur Verfügung gestellt werden. Zudem sollen Nutzer auch in der Handhabung der Datenbank geschult werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Maßnahmen zur Unterstützung bei der Neuansiedlung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit dem Aufnahmeprogramm sollen die für Resettlement und Humanitäre Hilfe erforderlichen Maßnahmen (z.B. Transfer der Personen nach Österreich, entsprechende Information, Unterstützung und Versorgung bei Ankunft, Familienzusammenführung, sprachliche Unterstützung) abgedeckt werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Angestrebt werden Sprachkurse und Projekte im Bereich Bildung bzw. Bildungsberatung sowie Projekte, die während der Phase des Übergangs von Schule zu Beruf bzw. bei der Berufs- und Ausbildungswahl Unterstützung anbieten
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit Unterstützung des AMIF sollen bereits bestehende nationalstaatliche Maßnahmen, wie z.B.: die Integrationsvereinbarung, ausgebaut werden:
Konkret sollen insbesondere Projekte gefördert werden, die zum einen über Sprachkurse und zum anderen über Projekte im Bereich Bildung bzw. Bildungsberatung Defizite im sprachlichen Bereich ausgleichen. Weiters sollen, begleitend zur sprachlichen Integration, auch Grundkenntnisse in Bezug auf die Geschichte, die Institutionen, die sozioökonomischen Merkmale, die Kultur und die grundlegenden Normen und Werte der österreichischen Aufnahmegesellschaft vermittelt werden.
Ein verstärkter Fokus soll dabei auf Kinder und Jugendliche gelegt werden, um einer ungleichen Ausgangslage für den Eintritt in die Schule bzw. den Arbeitsmarkt möglichst früh entgegen zu wirken und die Zahl der Jugendlichen mit nichtdeutscher Muttersprache, ohne Pflichtschulabschluss oder weiterführender Ausbildung im Idealfall zu senken. Während der Phase des Übergangs von Schule zu Beruf bzw. bei der Berufs- und Ausbildungswahl sollen Kindern und Jugendlichen Informationen und Unterstützung geboten werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Es werden Projekte angestrebt, die die Zielgruppe beim Wissenserwerb über das österreichische Wertesystem fördern, diese und die Aufnahmegesellschaft einander näher bringen und sie beim Start in ein selbständiges Leben unterstützen.
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
In dieser Maßnahme soll der Bezug zu Österreich, vor allem für kürzlich zugewanderte Personen, gestärkt und rechtskulturelle Werte wie Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gemeinwohl u.a. näher gebracht werden. Es werden daher Projekte angestrebt, die den Gedanken der Service- und Willkommenskultur vor allem auf lokaler Ebene umsetzen und die Aufnahme von neuzugewanderten Drittstaatsangehörigen unterstützen, ein Zusammentreffen der Mehrheitsgesellschaft und der Zuwanderer ermöglichen und Zuwanderer durch die Vermittlung der in Österreich geltenden Werte an die österreichische Gesellschaft heranführen und somit zur Stärkung des interkulturellen Dialogs beitragen. Andererseits sollen in dieser Maßnahme, im Sinne einer aktiven Willkommenskultur, auch Projekte zur Unterstützung von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten nach Zuerkennung eines Schutzstatus und Ende der Grundversorgung bei ihrem Start in ein selbständiges Leben umgesetzt werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Es werden Projekte angestrebt, die berufs- bzw. fachspezifische Sprachkurse, Qualifizierungs- und Berufsausbildungsmaßnahmen, Mentoring- und Orientierungsprogramme aber auch berufsbezogene Beratung (z.B.: Informationsvermittlung über die Möglichkeiten der Anerkennung vorhandener Qualifikationen) anbieten
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Befähigung zur Arbeitsmarktintegration der Erwerbspersonen mit Migrationshintergrund soll einer der Schwerpunkte der kommenden Jahre sein und sich auch in der Förderstruktur in Österreich widerspiegeln. Der Fokus dieser Maßnahme liegt somit auf Projekten mit dem weiterführenden Ziel, den Anteil der Drittstaatsangehörigen an der Erwerbsbevölkerung zu erhöhen und die Erwerbsbeteiligung zeitlich zu verlängern. Angestrebt werden Projekte, die berufs- bzw. fachspezifische Sprachkurse, Qualifizierungs- und Berufsausbildungsmaßnahmen, Mentoring- und Orientierungsprogramme aber auch berufsbezogene Beratung (z.B.: Informationsvermittlung über die Möglichkeiten der Anerkennung vorhandener Qualifikationen) anbieten.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Durch die Schaffung von Vernetzungsebenen und Integrationsplattformen sowie dem Austausch von best-practice Beispielen, sollen Kommunikation und Erfahrungsaustausch der relevanten Akteure verbessert und der interkulturelle Kapazitätenaufbau von öffentlichen, privaten und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen gefördert werden
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
In dieser Maßnahme werden Projekte angestrebt, die die Schaffung von Vernetzungsebenen und Integrationsplattformen sowie den Austausch von best practice Beispielen Kommunikation und Erfahrungsaustausch der relevanten Akteure verbessern sollen. Im Rahmen dieser Maßnahme soll der interkulturelle Kapazitätenaufbau von öffentlichen, privaten und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen gefördert werden. Projekte zur Verbesserung der interkulturellen Kompetenz und Kommunikation (z.B.: durch interkulturelles Training) insbesondere für öffentliche Leistungsanbieter, sollen Migranten einen verbesserten Zugang zu öffentlichen Leistungen ermöglichen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Rückkehrberatung im freien Parteienverkehr sowie in Anhaltezentren
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
In erster Linie sollen damit Projekte zur Rückkehrberatung umgesetzt werden, die die Zielgruppe über die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr und den damit verbundenen Vorteilen informiert sowie die Rückkehr im Bedarfsfall organisiert. Hierbei soll der Fokus auf das Bestehen einer flächendeckenden und zielgerichteten Beratungsstruktur gelegt werden, um effiziente Mittel zur Steigerung der Attraktivität der freiwilligen Rückkehr zu etablieren. Auf spezielle Gegebenheiten bzw. Bedürfnisse bestimmter Zielgruppenangehöriger wie insbesondere Personen in Anhaltezentren sowie besonders schutzwürdige Gruppen wird dabei durch spezifische Maßnahmen Bedacht genommen
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Die Projekte zur Evaluierung und Bewertung der Integrationspolitik sollen systematische Daten und Statistiken über Migrationsverfahren und Integrationsverläufe auswerten sowie Monitoring-Instrumente, Evaluierungskonzepte, Indikatoren und Vorgaben zur Messung der Erfolge entwickeln
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Im Sinne der Stärkung der Fähigkeit der Mitgliedstaaten, ihr Migrationsmanagement und ihre Integrationsstrategien weiter zu entwickeln, sollen im Rahmen dieser Maßnahme Projekte gefördert werden, die systematische Daten und Statistiken über Migrationsverfahren und Integrationsverläufe analysieren und verbreiten sowie Monitoring-Instrumente, Evaluierungs-konzepte und Indikatoren und Vorgaben zur Messung der Erfolge entwickeln.
Die Projekte zur Evaluierung und Bewertung der Integrationspolitik sollen den Wissensstand über den Integrationsprozess erhöhen und dadurch Integrationsstrategien – innerstaatlich und auf EU-Ebene – verbessern.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Reintegrationsunterstützung in ausgewählten Drittstaaten
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Begleitend zur Rückkehrberatung werden in ausgewählten Zielländern, die sich aufgrund der aktuellen Bedarfslage nach Herkunft der stärksten Migrationsströme ergeben, Reintegrationsprojekte durchgeführt, um den Anreiz und die Effektivität der freiwilligen Rückkehr zu steigern, eine Nachhaltigkeit der Rückkehr zu gewährleisten und den Bedarf an Re-Migration zu reduzieren. Durch Umsetzung von individuell abgestimmten Reintegrationsmaßnahmen soll die wirtschaftliche und soziale Wiedereingliederung des Rückkehrers in seinem Herkunftsland gewährleistet werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter im Rückkehrbereich
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durchführung von entsprechenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Zum Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständigen WFA wurde mit Erträgen in Höhe von € 4,517 Mio. für das Kalenderjahr 2015, € 9,35 Mio. für das Kalenderjahr 2016 und € 5,817 Mio. für das Kalenderjahr 2017 im Bereich AMIF geplant.
Tatsächlich sind finanzielle Auswirkungen in der Höhe von € 4,937 Mio. im Kalenderjahr 2015, € 17,432 Mio. im Kalenderjahr 2016, sowie € 8,945 Mio. im Kalenderjahr 2017 eingetreten.
Gründe hierfür sind zusätzlich bereitgestellte Mittel seitens der Europäischen Komission, wie zum Beispiel für Relocation und eine erhebliche Forcierung im Rückkehrbereich.
Diese Mehreinnahmen waren zum Zeitpunkt der Planung und Erstellung gegenständiger WFA nicht absehbar und beziehen sich auch nicht ausschließlich auf die rein durch die durchgeführten Projekte erzielten Indikatoren. Die übermäßig erreichten Indikatoren lassen sich darauf zurückzuführen, dass es in vielen Projekten zu höheren Ergebnissen, als ursprünglich bei der WFA-Erstellung angenommen, gekommen ist. Bei der WFA-Erstellung wurden Zielwerte, aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit angenommen. Die Istwerte überschreiten durch verschiedenste externe Einflüsse (beispielsweise der hohe Flüchtlingsstrom 2015) diese Zielwerte. Die Mehreinnahmen und Minderauszahlungen haben zwangsläufig nichts mit der übermäßigen Erreichung der Zielwerte zu tun, da es sich um zusätzliche Mittel für Relocation und Maßnahmen im Rückkehrbereich handelt. Bereits laufende Projekte wurden dadurch finanziell nicht aufgestockt, außer in einzelnen Fällen im Bereich „Rückkehr“.
Zusätzlich zu den gestiegenen Mehreinnahmen, wurden die tatsächlichen Aufwende pro Kalenderjahr gesenkt, da für die Projekte mit Laufzeitbeginn 01.01.2017 eine längere Laufzeit (3 Jahre) gewählt wurde und somit statt drei nun vier Raten mit prozentuell geringerem Ausmaß ausbezahlt werden.
Sonstige unerwartete „Probleme“ sind nicht aufgetreten.
Emergency Assistance (EMAS) fällt nicht in den Wirkungsbereich des Österreichischen AMIF Mehrjahresprogramms und ist folglich nicht Teil der gegenständlichen WFA.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Gem. Art. 57 Abs. 1 (a) der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 haben die Mitgliedstaaten der Kommission bis zum 31. Dezember 2017 einen Zwischenbericht über die Durchführung der Maßnahmen und den Fortschritt beim Erreichen der Ziele der nationalen Programme zu legen.
Gem. Art. 57 Abs. 1 (b) der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 haben die Mitgliedstaaten der Kommission bis zum 31. Dezember 2023 einen Ex-post-Evaluierungsbericht über die Wirkung der Maßnahmen der nationalen Programme zu legen.