Vorhaben
- Ökostrom-Einspeisetarifverordnungs-Novelle 2017 - Ökostromförderbeitragsverordnung 2017
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2016
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Schaffung eines stabilen finanziellen Rahmens für die Ökostromabwicklungsstellefür das Jahr 2017
Beschreibung des Ziels
Bei der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf einen Anteil von 34% im Jahr 2020 stellt die OeMAG die notwendige „Drehscheibe“ zwischen den Ökostromerzeugern auf der einen Seite und den Stromhändlern auf der anderen Seite dar. Zur Aufrechterhaltung dieses für die Erreichung des 34%-Ziels im Jahr 2020 essentiellen Systems ist es erforderlich, jährlich einen stabilen finanziellen Rahmen für die OeMAG zu schaffen. Umgekehrt ist es erforderlich, die seitens der OeMAG an die Ökostromerzeuger ausbezahlten Förderungen jährlich an die Marktverhältnisse anzupassen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anteil an erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch [%]
Istwert
n.v.%
Zielzustand
33,5%
Datenquelle: Statistik Austria (vorläufige Einschätzung)
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Erlassung der Ökostrom-Einspeisetarifverordnungs-Novelle 2017
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der An- und Verkauf von Ökoenergie aus Ökostromanlagen, für die gemäß § 12 ÖSG 2012 eine Kontrahierungspflicht zu festgelegten Einspeisetarifen besteht, erfolgt gemäß § 31 ÖSG 2012 durch die Ökostromabwicklungsstelle. Mit der ÖSET-VO Novelle 2017 werden die Tarife für Photovoltaikanlagen, für die eine Abnahme- und Vergütungspflicht besteht, festgelegt. Dabei soll für das Jahr 2017 ein neuer Tarif von 7,91 Cent/kWh verordnet werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Festsetzung von Ökostromförderbeiträgen für das Jahr 2017 zur Finanzierung der Mehraufwendungen der OeMAG
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Finanzierung der nicht durch Erlöse aus der Ökostromzuweisung und HKN-Abrechnung gedeckten Mehraufwendungen der Ökostromabwicklungsstelle erfolgt im Wesentlichen (neben der Ökostrompauschale) über den Ökostromförderbeitrag. Dieser ist gemäß § 48 Abs. 2 ÖSG 2012 jährlich im Vorhinein durch Verordnung des Bundeministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zu erlassen, wobei als Grundlage für die festgesetzten Beiträge Gutachten herangezogen werden, die die für das folgende Kalenderjahr prognostizierten Ökostrommengen und Systemnutzungsentgelte berücksichtigen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Mittel der Ökostromförderung werden aus Zuschlägen zu Netztarifen und dem Verkauf von Ökostrom aufgebracht, es sind dabei keine Bundesmittel vorgesehen. Somit erfolgt die gesamte Finanzierung außerbudgetär und belastet den Bundeshaushalt nicht
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Wie in der WFA ausgeführt kam es beim Ökostromförderbeitrag auf allen Netzebenen zu einer Kostenreduktion gegenüber dem Jahr 2016.
Subdimension(en)
- Konsumentenschutzeinrichtungen und Verhältnis der KonsumentInnen zu Unternehmen
Auch für Endverbraucher auf der Netzebene 7 (vornehmlich Haushalte) kam es zu einer Reduktion der Kostenbelastung durch den Ökostromförderbeitrag.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.