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Vorhaben

Förderungsvertrag für die land- und forstwirtschaftliche Beratung 2014-2016

Förderungsvertrag für die land- und forstwirtschaftliche Beratung 2014-2016

2017
Vorhaben überplanmäßig erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: -25.029

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 59 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die land- und forstwirtschaftliche Beratung leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung von agrarpolitischen Zielen und von Anliegen des öffentlichen Interesses. Eine leistungsfähige agrarische Beratung ist ein entscheidender Wettbewerbsfaktor für die österreichische Land- und Forstwirtschaft für die Bewältigung von Veränderungsprozessen. Es sind österreichweit rund 170.000 Familienbetriebe betroffen. Diese erbringen die von der Gesellschaft erwarteten multifunktionalen Leistungen. Neben der Produktion von qualitativ hochwertigen und sicheren Nahrungsmitteln sind dies der Tier- und Artenschutz, der Schutz der Ressourcen Boden, Wasser, Luft und die Erhaltung und Entwicklung einer attraktiven Kulturlandschaft. Die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sichern direkt und indirekt für vor- und nachgelagerte Bereiche Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Österreichs Landwirtschaft ist im internationalen Vergleich klein- bis mittelbäuerlich strukturiert. Angesichts dieser strukturellen Voraussetzungen bedarf es für eine künftige Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Landwirtinnen und Landwirte einer hohen unternehmerischen Kompetenz, klarer Unternehmensziele, marktfähiger Produkte und Dienstleistungen sowie einer kontinuierlichen Betriebsentwicklung. Diese Ausgangssituation erfordert ein Einkommenswachstum in Vielfalt mit Chancen in der Urproduktion, in der Diversifikation sowie durch inner- und außeragrarische Erwerbskombinationen.

Um diese Herausforderungen zur Einkommensbildung auf den Bauernhöfen sowie die im öffentlichen Interesse stehenden Anforderungen zu bewältigen, ist es ein wichtiges agrarpolitisches Ziel, möglichst allen
Betriebsleiter/innen den Zugang zur agrarischen Ausbildung, Weiterbildung und Beratung zu ermöglichen. Grundversorgung und Spezialangebote in Bildung und Beratung notwendig:
In der Erwachsenenbildung und Beratung bedarf es dazu eines zielgruppenorientierten Bildungs- und Beratungsangebots, das sowohl eine breite Grundversorgung als auch die Abdeckung der speziellen Bedürfnisse der
sich weiterentwickelnden Spezialbetriebe in verschiedenen Produktionssparten abverlangt. Kundenorientierung und Nutzen stiften für verschiedene Zielgruppen, die richtigen Methoden und ein passender Produktmix sind dabei laufende Herausforderungen.

Der Förderungsgeber erwartet zudem auch, Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrzunehmen. Das sind vor allem begleitende Informationen zu sich verändernden agrarpolitischen Rahmenbedingungen (z. B. Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik [GAP], gute landwirtschaftliche Praxis, Qualitätsanforderungen der Gesellschaft und daraus abgeleitete Produktionsauflagen (z. B. Gentechnikfreiheit, Tierhaltungsstandards, Biolandbau, Biodiversität, Umwelt- und Klimaschutzauflagen). Laut EU-Recht (derzeit Art. 12 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, das Angebot einer landwirtschaftlichen Betriebsberatung (FAS) sicherzustellen. Mit Inkrafttreten der neuen GAP-Förderperiode ist laut Anhang I des Vorschlags der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen, KOM(2011) 628 endg 2, geändert durch KOM(2012) 551 endg, mit einer erheblichen Ausweitung der Inhalte zu rechnen.

Der Wissenstransfer durch Beratung und Bildung ist für die Erbringung der oben beschriebenen Leistungen der bäuerlichen Familien unabdingbar und befähigt die Betriebsleiter/innen und deren mitwirkenden
Familienangehörigen, die richtigen Strategien zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Betriebe im Hinblick auf neue Marktsituationen und veränderte Rahmenbedingungen zu wählen.
Das BMLFUW hat 2012 eine Studie über die Wirkungsforschung in der agrarischen Bildung und Beratung in Auftrag gegeben, die auch eine repräsentative Befragung von 1.000 Inhabern von land- und forstwirtschaftlichen
Betrieben aus ganz Österreich umfasste. Die Studie bestätigt, dass die durch den Beratervertrag 2008-2013 unterstützten Landwirtschaftskammern als erfolgreiche Partner in der Weiterbildung und Beratung aktiv sind und das agrarische Bildungs- und Beratungssystem gut auf Herausforderungen unterschiedlicher Arbeits- und Lebensbereiche vorbereitet. Ingesamt wurde in der Studie ein sehr positives Zeugnis für das Bildungs- und
Beratungsangebot der Landwirtschaftskammern ausgestellt. Hinsichtlich Inanspruchnahme von Angeboten nach Beratungsanbietern wurden die Landwirtschaftskammern mit 78 Prozent mit erheblichem Abstand zu anderen Einrichtungen genannt.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die „Umsetzung und Evaluierung des Bildungs-, Beratungskonzepts im ländlichen Raum Unternehmen Landwirtschaft 2020“ wird als wesentliches Wirkungsziel des BMNT positioniert – siehe Erläuterungen BFG 2015. Der Erfolg wurde definiert an den Meilensteinen wie z.B.: Steuerung und Qualitätssicherung mit den jährlich in der Planungskonferenz festgesetzten Beratungsplänen und Evaluierung der Beratungsleistungen. Im jährlichen bundesweiten Beratungsbericht – der erstmalig im Jahr 2014 erstellt wurde und auch für die Jahre 2015 und 2016 vorliegt (ca. 150 Seiten Umfang, Text und Tabellen) – wurde der quantitative und qualitative Leistungsnachweis der erbrachten Beratungsleistungen dokumentiert. Alle Leistungserbringer (Vertragspartner Beratungsvertrag 2014-2016) verfügen über ein zertifiziertes und gültiges Qualitätsmanagement-System für das Geschäftsfeld Beratung.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Umfassendes Beratungsangebot österreichweit sicherstellen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Leistungsumfang Beratungsstunden

Ausgangszustand 2014:

Leistungsumfang laut Förderverträge: 437.000 Beratungsstunden. Mit dem BMLFUW akkordierte Planzahlen zu Beratungsthemen bzw. Beratungsfeldern in Beratungsstunden je Vertragspartner laut Verfahrensanweisung für die Planung der land- und forstwirtschaftlichen Beratung 2014-2016

Zielzustand 2017:

Ist-Zahlen Beratungsstunden nach Beratungsthemen und Beratungsfeldern je Vertragspartner und als Gesamtbericht laut Verfahrensanweisung für die Berichtslegung. Nachweis über tatsächliches Angebot zu allen Themenschwerpunkten laut Verfahrensanweisung für die Leistungsdatenerfassung.

Istzustand 2017:

Der tatsächliche erbrachte Leistungsumfang von Beratungsleistungsstunden gemäß Förderungsvertrag für die land-, und forstwirtschaftliche der Jahre 2014-2016 wurde deutlich übertroffen (plus 15,6 % an Leistungsstunden im Zeitraum 2014-2016). So wurden im Jahr 2014: 511.125 Beratungsstunden, im Jahr 2015: 480.210 Beratungsstunden und für das Jahr 2016: 533.400 Beratungsstunden gemäß der Anforderungen laut Verfahrensanweisung für die Leistungsdatenerfassung erbracht. Es wird darauf hingewiesen, das durch die über planmäßige Leistungserbringung in den Jahren 2014-2016 keine zusätzliche Kosten für das BMNT anfielen.

Datenquelle:
Bundesberatungsbericht 2016

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überplanmäßig erreicht

Meilenstein 2: Beratungszertifizierung der Vertragspartner

Ausgangszustand 2014:

Die Wirkung von Beratung kann anhand wissenschaftlicher Expertisen, insbesondere bei kurzen Zeitspannen und mangelnder kausaler Zusammenhänge sowie Überlagerung durch externe Einflüssen (z. B. Preis-/Kostenrelationen, Witterung) nicht eindeutig dargestellt werden. Als wesentlicher Indikator für eine wirkungsorientierte Beratung auf Anbieterseite gelten: Die Bereitstellung und Absicherung eines kundenorientierten Beratungsangebotes sowie die Festlegung von nutzenstiftenden Beratungsprozessen durch ein funktionierendes QM-System. Dazu gehören beispielsweise das Vorhandensein eines dokumentierten Beratungsangebots (Beratungskatalog), die Beschreibung des Angebots, der eingesetzten Methoden sowie definierte Standards in der Qualitätssicherung in Form von Produktstammblättern.

Zielzustand 2017:

Nachweis über die erfolgreiche Zertifizierung der Beratung bei den Vertragspartnern im Jahr 2015 nach dem Standard ISO 9001:2008 idgF.

Istzustand 2017:

In Rahmen des festgelegten Steuerungsprozesses fanden jährliche Planungskonferenzen sowie Evaluierungsbesprechungen statt. Damit konnte die Qualität der definierten Standards (Produktstammblätter) und das auf die Kundenerfordernisse abgestimmtes Beratungsangebot nachweislich sichergestellt werden. Gültiges Zertifikat nach ISO 9001:2008 liegt mit Gültigkeit bis Febr. 2018 im BMNT auf.

Datenquelle:
ISO Zertifikat Beratung, Ergebnisse Planungskonferenz

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Invekos-Betriebe mit Bildungs- und Beratungsprodukten [%]

Istwert

54

%

Zielzustand

50

%

Datenquelle: Monitoringbericht "Mein Betrieb - Meine Zukunft"

Ziel 3: Einhaltung der Umweltziele im Rahmen der GAP 2020

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Nachweis der Gesamtleistung an Beratungsstunden für FAS-relevante Themen [%]

Istwert

1,6

%

Zielzustand

1,5

%

Datenquelle: Bundesberatungsbericht 2016


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Beratung

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Abschluss von Förderungsverträgen mit den Landwirtschaftskammern mit Festlegung eines Katalogs an Beratungsthemen und anzuwendenden Methoden, mit dessen Hilfe die Erreichung der angeführten Ziele unterstützt werden soll.
Einführung eines verbindlichen Steuerungsablaufes, mit dem gezielt Schwerpunkte in der land- und forstwirtschaftlichen Beratung gesetzt werden können. Dieser ist in der Verfahrensanweisung für die Planung der
geförderten Beratungsleistungen dargestellt. Weitere konkrete Anforderungen aus dem Förderungsvertrag sind in den Verfahrensanweisungen für die Leistungsdatenerfassung und das Berichtswesen enthalten.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2017
2014
2015
2016
2017

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-25.029

Tsd. Euro

Plan

-25.074

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

45

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

102

Tsd. Euro

Plan

102

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

24.636

Tsd. Euro

Plan

24.636

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

291

Tsd. Euro

Plan

291

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

25.029

Tsd. Euro

Plan

25.074

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-8.343

Tsd. Euro

Plan

-8.358

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

15

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

34

Tsd. Euro

Plan

34

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

8.212

Tsd. Euro

Plan

8.212

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

97

Tsd. Euro

Plan

97

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

8.343

Tsd. Euro

Plan

8.358

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-8.343

Tsd. Euro

Plan

-8.358

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

15

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

34

Tsd. Euro

Plan

34

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

8.212

Tsd. Euro

Plan

8.212

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

97

Tsd. Euro

Plan

97

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

8.343

Tsd. Euro

Plan

8.358

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-8.343

Tsd. Euro

Plan

-8.358

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

15

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

34

Tsd. Euro

Plan

34

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

8.212

Tsd. Euro

Plan

8.212

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

97

Tsd. Euro

Plan

97

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

8.343

Tsd. Euro

Plan

8.358

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Im Zeitpunkt der Planung wurden Werkleistungen (15 Tsd. €) für die Auswertung der Leistungsdaten vorgesehen. Die Auswertung der Leistungsdaten wurden jedoch im Zuge der Vorhabens Umsetzung nicht als Werkleistungen vergeben, sondern in Rahmen der Arbeitstätigkeit eines Mitarbeiters der Abteilung II 9 wahrgenommen (war u.a. Arbeitsthema der Grundausbildungsarbeit zur Dienstprüfung des Mitarbeiters im BMNT). Es wurden deutlich (+ 19,6 %) mehr vertragskonforme Leistungen über den Leistungszeitraum 2014-2016 von den (zehn) Vertragspartner des Förderungsvertrags Beratung erbracht als in den Förderungsverträgen festgelegt. In Summe wurden im Zeitraum der Jahr 2014 – 2016 gemäß den Anforderungen Leistungsdatenerfassung 1.554.114 Stunden erbracht, wobei 1.299.000 Stunden die Vollausschöpfung das maximale vereinbarten Leistungsvolumen in den finalen Förderungsverträgen darstellt. Daher blieben deutliche, maßgebliche überplanmäßig erbrachten Beratungsleistungen (19,6 %) ohne Finanzauswirkung. Diese zusätzlichen Beratungsleistungen stellten jedoch aus Sicht des BMNT eine wichtige Kenngröße für überplanmäßige Gesamtbeurteilung der Gesamtwirkung der Beratungsförderung aus Sicht des BMNT dar.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Gesamtwirtschaft Konsumentenschutzpolitik Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Kinder und Jugend
Soziales
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Durch die Leistungserbringung Voraussetzung, dass nur Berater/innen mit entsprechender fachlicher und methodischer Qualifikation (z.B. Methodische Qualifikation – Hochschule für Agrar-, Umweltpädagogik oder Gleichwertig) Leistungen über den Förderungsvertrag Beratung 2014-2016 erbringen konnten, ergaben sich positive Auswirkungen auf die künftige Berater/innen Qualifikation und gleichzeitig der ISO Zertifizierung der Beratungsanbieter im Geschäftsfeld Beratung (Produktstammblätter) sind erkennbar, spürbare positive Auswirkungen bis zu den einzelnen Leistungsempfängern nämlich den zentralen Wirkungsfocus – Personen auf den Land-, Forstwirtschaftlichen Betrieben – auszugehen.

Konsumentenschutzpolitik

Subdimension(en)

  • Konsumentenschutzeinrichtungen und Verhältnis der KonsumentInnen zu Unternehmen
  • Gesundheit und Sicherheit in Zusammenhang mit Produkten oder Dienstleistungen

Im Beratungsbereich 06 Ernährungssicherheit, Lebensmittelqualität/-Sicherheit und gesunde Ernährung wurde bewusst der Konsumentenschutz und die gesunde Ernährung im Focus der Beratungsleistungen gerichtet. Aus wirksame Auswirkung wird auf das nachweislich erbrachte Leistungsvolumen gemäß Förderungsvertrag Beratung 2014-2016 verwiesen (2014: 17.506 h, 2015: 15.399 h und 2016: 16.805 h).

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Direkte Leistungen

Von den insgesamt 110.044 INVEKOS-Hauptbetrieben (ohne Agrargemeinschaften), die im Jahr 2016 um Förderung angesucht haben, werden 87.985 Betriebe von sogenannten natürlichen Personen bewirtschaftet. Der Anteil der von Frauen geleiteten landwirtschaftlichen Betriebe (ohne Ehe- und Personengemeinschaften sowie juristische Personen) liegt laut INVEKOS-Daten 2016 bei 33 % (siehe Grüner Bericht 2017). Dieser Wert ist im europäischen Vergleich sehr hoch. Das Bildungs- und Beratungsangebot richtete sich an Frauen und Männer gleichermaßen. Über die im Bundesberatungsbericht 2016 dargestellte Wirkungskennzahl Kundenzufriedenheit ergab sich eine Gesamtzufriedenheit von 1,41 (Schulnotensystem aus der Beraterkompetenz fachlich, Beratungsumfeld: Freundlichkeit, Erreichbarkeit, Zeit für die Beratung, Wartezeit, Kundennutzen, Praxisorientierung, Erfüllung der Erwartungshaltung).

Gesamtbeurteilung

Gesamterfolg Beratungsleistungen: 115,6 % an Leistungsstunden
Ausgangssituation und Evaluierung
Die Evaluierung der geförderten Beratung für den neuen Zeitraum 2014 – 2016 – die von zehn Vertragspartnern (neun LKn und der LKÖ) erbracht wird – konnte auf bestehende Qualitäts-Prozesse und Abläufe aufbauen.
Leistungsumfang laut Förderverträge: 433.000 Beratungsstunden jährlich.
Mit dem BMLFUW akkordierte Planzahlen zu Beratungsthemen bzw. Beratungsfeldern in Beratungsstunden je Vertragspartner der land- und forstwirtschaftlichen Beratung 2014-2016.
Durch die sorgfältige Strukturierung von 14 zulässigen Beratungsthemenbereichen in Verbindung mit den zulässigen Methoden und einem hoch qualitativen fachlichen und methodischen Ausbildungserfordernis der Beratungskräfte wird seit vielen Jahren bewusst vom zuständigen Bundesministerium für die Land-, Forstwirtschaft auf eine qualitativ beste Beratung und gleichzeitig kostengünstige, unabhängige und räumlich gut erreichbare Beratung für die in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen gesetzt. In den Jahre 2014-2016 wurden die Beratungsförderung über den Förderungsvertrag Beratung mit zehn Leistungserbringern (9 LKn, LKÖ) zielorientiert und erfolgreich umgesetzt. Die oberste Ebene stellt die 14 Beratungsthemen dar (wird nachfolgend aufgelistet) und diese bildet gemeinsam mit den zulässigen Beratungsmethoden (20 zulässige Methoden z.B. 06 Einzelberatung, 12 Gruppenberatung) das Handlungsgerüst der Planung und Evaluierung im Jahresablauf der Beratung.
Themenbereich 01 – Bauen von Wirtschaftsgebäuden und wirtschaftlichen Anlagen, Landtechnik
Bereich 02 – Beratungsmanagement und Bildungsmanagement
Bereich 03 – Stärkung der unternehmerischen Kompetenz
Bereich 04 – Biolandbau
Bereich 05 – Nachwachsende Rohstoffe (Biomasseproduktion und Bioenergiegewinnung)
Bereich 06 – Ernährungssicherheit, Lebensmittelqualität/-sicherheit, gesunde Ernährung
Bereich 07 – Einkommenskombination und Diversifikation
Bereich 08 – Forstwirtschaft
Bereich 09 – Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit (Pflanzen-, Tierproduktion)
Bereich 10 – Rechts-, Steuer- und Sozialversicherungsfragen
Bereich 11 – Umwelt-, Klima-, Ressourcenschutz und Energieeffizienz
Bereich 12 – Landwirtschaftliche Betriebsberatung (FAS)
Bereich 13 – Beratung, Informationen zu EU-kofinanzierten und nationalen Förderungen
Bereich 14 – Fachliche und methodische Weiterbildung von Beraterinnen
Einzelbezug zum Themenbereich 12 – FAS
Das „Farm Advisory System (FAS)” ist verpflichtend in Österreich umzusetzen. Die Leistungen der Landwirtschaftskammern im Hinblick auf Bildungs- und Beratungsangebote für Landwirte zur Einhaltung der Rechtsvorschriften betreffend die landwirtschaftliche Betriebsberatung (FAS) wird gemäß Art.12 der Verordnung (EG) 73/2009 im Fördervertrag unter § 6 geregelt. In der Wirkungskenngröße des Beratungsbereich 12 ist besonders zu beachten, dass das Thema CC-spezifische Beratung inkl. GLÖZ (CC –Anteil 100 %) mindestens 1,5 % der im Förderungsvertrag enthaltenen Gesamtstunden ausmachen muss. Über den Zeitraum 2014 -2016 konnten 1,625 % der Gesamtleistungen (über Plan) von den Vertragspartnern erbracht werden – siehe Grafik. Zielwert 3.
Die Erkenntnisse bei der Umsetzung der Beratungsförderung 2014 -2016 flossen erfolgreich in die aktuell gültige Umsetzung der Beratungsförderung für den Zeitraum 2017 – 2021 ein. In Rahmen eines Dienstleistungskonzessionsvertrags wurden 10 LE und 11 nationale Beratungsbereiche ausgeschrieben und der Zuschlag für die Umsetzung erfolgreich erteilt.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen