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Vorhaben

Förderung Verein VertretungsNetz 2016

Förderung Verein VertretungsNetz 2016

2017
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2016

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016

Nettoergebnis in Tsd. €: -27.816

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Das Bundesministerium für Justiz fördert seit dem Jahr 1984 Vereine für Sachwalterschaft, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung. Rechtsgrundlage ist das Vereinssachwalter-, Patientenanwalts- und Bewohnervertretergesetz (VSPBG), BGBl. I Nr. 156/1990. § 1 VSPBG ermächtigt die Bundesministerin/den Bundesminister für Justiz, die Eignung eines Vereins, gemäß § 279 Abs. 3 und Abs. 4 ABGB zum Sachwalter bestellt zu werden, gemäß § 13 Abs. 1 UbG Patientenanwälte oder gemäß § 8 Abs. 3 HeimAufG Bewohnervertreter namhaft zu machen, mit Verordnung festzustellen.
Nach § 8 VSPBG hat die Bundesministerin/der Bundesminister für Justiz den Vereinen den Aufwand, der mit den durch ihre Mitarbeiter/innen erbrachten Vertretungs- und Beratungsleistungen im Zusammenhang steht, im Rahmen der jeweils im Bundesfinanzgesetz für diese Zwecke verfügbaren Mittel zu ersetzen. Dabei ist eine möglichst ausreichende Versorgung der Betroffenen mit Vereinssachwaltern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern sicherzustellen.
Der sachliche und räumliche Tätigkeitsbereich des Vereins VertretungsNetz, Forsthausgasse 16-20, 1200 Wien, umfasst nach der aktuellen Eignungsfeststellungsverordnung der Bundesministerin für Justiz BGBl. II Nr. 117/2007 in den Fachbereichen Sachwalterschaft und Bewohnervertretung die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Steiermark, Tirol und Wien sowie Teile der Bundesländer Niederösterreich und Salzburg, im Fachbereich Patientenanwaltschaft ganz Österreich mit Ausnahme des Bundeslandes Vorarlberg.
Mit Förderungsansuchen vom 28.10.2015 hat der Verein VertretungsNetz um Gewährung einer Förderung für das Jahr 2016 in Höhe von 29.065.800 Euro ersucht.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Finanzierung einer ausreichenden Anzahl von Betreuungsstellen, die dem Verein eine Aufgabenwahrnehmung im erforderlichen Umfang ermöglicht

Beschreibung des Ziels

Die gesetzlichen Aufgaben des Vereins werden von (bei diesem angestellten) hauptamtlichen Vereinssachwaltern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern wahrgenommen. Zusätzlich kann der Verein auch geeignete ehrenamtlich tätige Personen als Vereinssachwalter bekannt geben, die aber von hauptamtlichen Mitarbeitern anzuleiten und zu überwachen sind. Eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung setzt daher vor allem eine ausreichende Anzahl hauptamtlicher Vereinssachwalter, Patientenanwälte und Bewohnervertreter (Betreuungsstellen) voraus.
Angestrebt wird, dass der Verein Leistungen zumindest im selben Ausmaß wie in den vergangenen Jahren erbringt, was voraussetzt, dass der Personalstand im Wesentlichen aufrecht erhalten werden kann. Darüber hinaus ist eine geringfügige Personalaufstockung geplant, um vor allem in der Vereinssachwalterschaft in Wien wenigstens den dringendsten Mehrbedarf abdecken zu können.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Durch Förderung finanzierte Betreuungsstellen des Vereins VertretungsNetz [VBÄ]

Istwert

251

VBÄ

Zielzustand

251

VBÄ

Datenquelle: Controllingberichte VertretungsNetz


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Gewährung einer Förderung an den Verein VertretungsNetz in Höhe von 27.526.000 Euro

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit dem Verein VertretungsNetz wäre ein Förderungsvertrag für das Jahr 2016 in Höhe von 27.526.000 Euro abzuschließen. Eine Förderung in dieser Höhe ist zur Finanzierung des angestrebten Personalstandes durch den genannten Verein jedenfalls erforderlich.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2016 - 2017
2016
2017

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-27.816

Tsd. Euro

Plan

-27.526

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

27.816

Tsd. Euro

Plan

27.526

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

27.816

Tsd. Euro

Plan

27.526

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-27.816

Tsd. Euro

Plan

-27.526

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

27.816

Tsd. Euro

Plan

27.526

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

27.816

Tsd. Euro

Plan

27.526

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Um den im Jahr 2016 erreichten Personalstand unter Berücksichtigung der strukturellen Effekte (Gehaltsanpassungen, Vorrückungen) finanzieren zu können, wurde dem Verein VertretungsNetz – über die urspürngliche Förderung von 27.526.000 Euro hinaus – im Dezember 2016 eine Nachtragsförderung in Höhe von 290.000 Euro gewährt.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Soziales
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Soziales

Subdimension(en)

  • Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung (in Hinblick auf deren Beschäftigungssituation sowie außerhalb der Arbeitswelt)

Vom Verein VertretungsNetz wurden im Jahr 2016 rund 6.000 Personen als Sachwalter vertreten und rund 6.100 Clearings in SW-Verfahren durchgeführt. Weiters hat die Patientenanwaltschaft dieses Vereins psychisch kranke Personen in 32 psychiatrischen Anstalten nach dem UbG und die Bewohnervertretung des Vereins die Bewohner/innen von insgesamt über 2.000 Einrichtungen nach dem HeimAufG vertreten. Durch all diese Leistungen des Vereins VertretungsNetz wurde die gesellschaftliche Teilhabe psychisch kranker und geistig behinderter Menschen wesentlich gestärkt.

Gesamtbeurteilung

Die Vereine im Sinne des ErwSchVG (vormals: VSPBG) vertreten Betroffene als Sachwalter. Darüber hinaus wurden diesen Vereinen mit dem UbG die Aufgaben der Patientenanwaltschaft, mit dem HeimAufG die Aufgaben der Bewohnervertretung und mit dem SWRÄG 2006 Clearingaufgaben im Sachwalter-Bestellungsverfahren übertragen. Nach § 8 ErwSchVG hat die Bundesministerin/der Bundesminister für Justiz den Vereinen den Aufwand, der mit den durch ihre Mitarbeiter/innen erbrachten Vertretungs- und Beratungsleistungen im Zusammenhang steht, im Rahmen der jeweils im Bundesfinanzgesetz für diese Zwecke verfügbaren Mittel zu ersetzen. Dabei ist eine möglichst ausreichende Versorgung der Betroffenen mit Vereinssachwaltern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern sicherzustellen.
Die gesetzlichen Aufgaben der Vereine werden von (bei diesen angestellten) hauptamtlichen Vereinssachwaltern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern wahrgenommen. Zusätzlich können die Vereine auch geeignete ehrenamtlich tätige Personen als Vereinssachwalter bekannt geben, die aber von hauptamtlichen Mitarbeitern anzuleiten und zu überwachen sind. Eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung setzt daher vor allem eine ausreichende Anzahl hauptamtlicher Vereinssachwalter, Patientenanwälte und Bewohnervertreter (Betreuungsstellen) voraus.
Der Verein VertretungsNetz ist mit Abstand der größte der Vereine nach dem ErwSchVG, sein Wirkungsbereich erstreckt sich auf den Großteil Österreichs. Für das Jahr 2016 wurde angestrebt, dass dieser Verein Leistungen zumindest im selben Ausmaß wie in den vergangenen Jahren erbringt, was voraussetzt, dass der Personalstand (2015: insgesamt rund 245 Betreuungsstellen) im Wesentlichen aufrecht erhalten werden kann. Darüber hinaus wurde eine geringfügige Personalaufstockung eingeplant, um vor allem in der Vereinssachwalterschaft in Wien wenigstens den dringendsten Mehrbedarf abdecken zu können.
Dieses Ziel wurde zur Gänze erreicht: mit der dem Verein VertretungsNetz gewährten Förderung in Höhe von insgesamt 27.816.000 Euro (inkl. Nachtragsförderung) konnte der Verein im Jahr 2016 (durchschnittlich) 251 Betreuungsstellen finanzieren und für die Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben einsetzen.
Effekte der Förderung: Mit dem (überwiegend durch die Förderung finanzierten) Personal hat der Verein VertretungsNetz im Jahr 2016 ingesamt rund 6.000 Personen als Sachwalter vertreten. Darüber hinaus wurde die Clearingtätigkeit des Vereins erfolgreich fortgesetzt: 2016 wurden rund 6.100 Clearingberichte für die Gerichte in Sachwalterbestellungsverfahren erstattet und damit ein wesentlicher Beitrag zur Vermeidung von Sachwalterschaften geleistet, sowie fast 7.400 Beratungen für Betroffene und Angehörige durchgeführt. Die Patientenanwaltschaft des Vereins hat PatientInnen in 32 psychiatrischen Anstalten vertreten; insgesamt wurden im Jahr 2016 fast 24.000 Unterbringungen an den Verein VertretungsNetz gemeldet. Die Bewohnervertretung hat BewohnerInnen von über 2.000 Einrichtungen bei der Wahrnehmung ihrer Freiheitsrechte nach dem HeimAufG vertreten; insgesamt wurden 2016 rund 32.300 freiheitsbeschränkende Maßnahmen an den Verein gemeldet.
Das Verhältnis zwischen dem eingesetzten Transferaufwand (Subventionen) und den erreichten Wirkungen ist als effizient zu beurteilen. Kostensteigerungen ergaben sich (erwartungsgemäß) vor allem aus strukturellen Effekten beim Personalaufwand des Vereins.
Änderungsbedarf oder Verbesserungspotenziale gibt es aus heutiger Sicht nicht, allerdings werden die Aufgaben des Vereins durch das am 1. Juli 2018 in Kraft tretende 2. Erwachsenenschutz-Gesetz maßgeblich geändert und erweitert.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen