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WIRKUNGSZIEL

Moderne Justizverwaltung

Sicherstellung der organisatorischen, personellen und sachlichen Voraussetzungen für eine geordnete Rechtsverfolgung und -durchsetzung durch die Justizverwaltung

2016
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Einrichtung der Familiengerichtshilfe verläuft weiterhin sehr erfreulich und wird positiv angenommen.
Die zum Erreichen des Wirkungsziels beitragende Reduktion der Zahl von besonders kleinen Bezirksgerichten konnte erfolgreich weiter umgesetzt und die Anzahl der Bezirksgerichte mit weniger als vier systemisierten Richter/innen-Planstellen ist im Berichtszeitraum gleichbleibend; weitere Zusammenlegungen in Salzburg und Vorarlberg sind in den Folgeperioden geplant.

Die zur Erreichung des Wirkungszieles beitragende Reduktion der Zahl von besonders kleinen Bezirksgerichten wurde weiterverfolgt, indem mit der BG-Verordnung Salzburg 2016 und der BG-Verordnung Vorarlberg 2016 die Basis für die Zusammenführung weiterer Bezirksgerichte in den nächsten Jahren gelegt wurde.
Die Einführung der Teamassistenzen erfolgt in einem von Evaluierungen begleiteten Prozess; nach den Fortschritten im Jahr 2016 ist auch im Jahr 2017 mit einem weiteren Anstieg der Zahl der Teams bei Gerichten und Staatsanwaltschaften zu rechnen.