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MASSNAHME

Konsolidierung der Familiengerichtshilfe

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Verkürzung der Verfahrensdauer in den Bereichen Obsorge und Besuchsrecht an Standorten mit Familiengerichtshilfe

Details zur Kennzahl

2016

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

48,95

Tage

Zielzustand

64,77

Tage

Erläuterung der Entwicklung

Die Verfahrensdauer an Standorten mit Familiengerichtshilfe konnte von 50,62 (2015) auf 48,95 Tage (2016) reduziert werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2014

Ausgangspunkt der Planung

68,18


Quelle

BMJ

Berechnungsmethode

Verfahrensdauerstatistik