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KENNZAHL
Bezirksgerichte mit weniger als vier RichterInnen
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Grafik
Tabelle
Status
Istzustand:-1
Zielzustand:-1
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Tabelle
Von der mit 1. Juli 2016 geplanten Zusammenlegung der Bezirksgerichte Hietzing und Purkersdorf musste aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken Abstand genommen werden. Somit wurde im Jahr 2016 zwar keine weitere Zusammenlegung von Bezirksgerichten mit weniger als vier systemisierten RichterInnen-Planstellen wirksam, jedoch konnte die rechtliche Basis für weitere Zusammenlegungen in Salzburg und Vorarlberg geschaffen werden, womit die Strukturoptimierung der Gerichtsorganisation weitergeführt wird.
Quelle
BMJ
Berechnungsmethode
Zählung der Gerichte zum 31. Dezember