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KENNZAHL

Bezirksgerichte mit weniger als vier RichterInnen

2016
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Von der mit 1. Juli 2016 geplanten Zusammenlegung der Bezirksgerichte Hietzing und Purkersdorf musste aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken Abstand genommen werden. Somit wurde im Jahr 2016 zwar keine weitere Zusammenlegung von Bezirksgerichten mit weniger als vier systemisierten RichterInnen-Planstellen wirksam, jedoch konnte die rechtliche Basis für weitere Zusammenlegungen in Salzburg und Vorarlberg geschaffen werden, womit die Strukturoptimierung der Gerichtsorganisation weitergeführt wird.


Quelle

BMJ

Berechnungsmethode

Zählung der Gerichte zum 31. Dezember