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KENNZAHL

Bezirksgerichte mit weniger als vier RichterInnen

2015
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Entwicklung entspricht den Erwartungen. Zwar wurde im Jahr 2015 keine weitere Zusammenlegung von Bezirksgerichten mit weniger als vier systemisierten Richter/innenplanstellen wirksam, jedoch wurde die rechtliche Basis für eine weitere Zusammenlegung zweier Bezirksgerichte geschaffen und damit die Strukturoptimierung der Gerichtsorganisation weitergeführt.


Quelle

BMJ

Berechnungsmethode

Zählung der Gerichte zum 31. Dezember