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MASSNAHME

Zielgerichtete und bedarfsmotivierte Aus- und Fortbildungsveranstaltungen

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Jährliche Anzahl von Personentagen von RichterInnen, StaatsanwältInnen und RichteramtsanwärterInnen bei Fortbildungsveranstaltungen

Details zur Kennzahl

2016

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

10.510

Tage

Zielzustand

10.529

Tage

Erläuterung der Entwicklung

Der aktuellste Istwert, der zur Verfügung steht, ist jener für das Jahr 2015 (10.328 Personentage).

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2012

Ausgangspunkt der Planung

10.844


Quelle

BMJ

Berechnungsmethode

Anzahl der Personentage von RichterInnen, StaatsanwältInnen und RichteramtsanwärterInnen bei Fortbildungsveranstaltungen