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KENNZAHL

Verfahrensdauer in den Bereichen Obsorge und Besuchsrecht an Standorten mit Familiengerichtshilfe

Verfahrensdauer in den Bereichen Obsorge und Besuchsrecht an Standorten mit Familiengerichtshilfe

2016
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Der bundesweite Vollausbau der Familiengerichtshilfe wurde mit 1. Juli 2014 erreicht. Die zum Vorjahr (2015) zu verzeichnende kürzere durchschnittliche Verfahrensdauer im Jahr 2016 spiegelt die Optimierung der Verfahrensabläufe und beschleunigte Erledigung von „Routineaufgaben“ wider. Das Ziel, die Verfahrensdauer auf unter 64,77 Tage zu verkürzen wurde daher erreicht.


Quelle

VJ (Verfahrensautomation Justiz), Sonderauswertung Familiengerichtshilfe

Berechnungsmethode

Zählung der durchschnittlichen Verfahrensdauer bezogen auf ein Kalenderjahr vom Tag der Antragstellung bis zur Erledigung