Vorhaben
Änderung des Rechtspraktikantengesetzes
Änderung des Rechtspraktikantengesetzes, des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes, des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, der Rechtsanwaltsordnung, des Rechtsanwaltsprüfungsgesetzes und der Notariatsordnung
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2016
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017
Nettoergebnis in Tsd. €: -20.879
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Intensivierung, Vertiefung und Attraktivierung der notwendigen Berufsaus- und vorbildung für Rechtsberufe
Beschreibung des Ziels
Die an der Gerichtspraxis teilnehmenden Personen sollen sich bestmöglich auf die Ausübung des von ihnen angestrebten Rechtsberufs vorbereiten können.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Optimale Berufsaus- und -vorbildung ist gewährleistet
Ausgangszustand 2016:
Eine optimale Vorbereitung auf die Ausübung der angestrebten Rechtsberufe ist nicht gewährleistet.
Zielzustand 2021:
Eine optimale Vorbereitung auf die Ausübung der jeweils angestrebten Rechtsberufe ist gewährleistet.
Istzustand 2021:
Durch die Verlängerung der Gerichtspraxis konnte die praktische Berufsausbildung der Rechtspraktikant:innen verbessert werden, was insbesondere auf die zusätzliche Praxiszeit zurückzuführen ist. Bemerkbar ist diese Verbesserung insbesondere durch vertiefte gerichtsspezifische und fachliche Kenntnisse. In den meisten Fällen erleichtert die Verlängerung den Rechtspraktikant:innen zudem den Berufseinstieg.
Datenquelle:
Umfragen bei Ausbildungsverantwortlichen, Ausbildungsrichter:innen und -staatsanwält:innen, Rechtsanwält:innen und Notar:innen (bis 19. November 2021)
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Anhebung der Mindestdauer der Gerichtspraxis von derzeit fünf Monaten auf künftig sieben Monate und maßvolle Anhebung des Ausbildungsbeitrags
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit der Verlängerung der Gerichtspraxis von derzeit fünf Monaten auf künftig sieben Monate (bei maßvoll angehobenem Ausbildungsbeitrag) durch entsprechende Anpassungen im Rechtspraktikantengesetz (RPG), im Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG), im Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979), in der Rechtsanwaltsordnung (RAO), im Rechtsanwaltsprüfungsgesetz (RAPG) und in der Notariatsordnung (NO) sollen wesentliche Rechtsgrundlagen zur Ermöglichung einer Optimierung, Intensivierung und Attraktivierung der Berufsaus- und -vorbildung der Rechtsberufe angepasst werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Vornahme gewisser organisatorischer Adaptierungen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit der Änderung einiger organisatorischer Adaptierungen soll der Verlängerung der Gerichtspraxis, auch in redaktioneller Hinsicht, Rechnung getragen werden, vor allem, um etwaige Unklarheiten im Zuge der Umstellungen zu vermeiden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
In den letzten Jahren hat eine Vielzahl von Personen die Gerichtspraxis absolviert: Der monatliche Durchschnitt der ausgabenwirksamen Rechtspraktikant:innen beträgt im Jahr 2016 rund 730, im Jahr 2017 rund 789, im Jahr 2018 rund 807, im Jahr 2019 rund 844 und im Jahr 2020 rund 827. Die Zahl der monatsbezogen ausgabenwirksamen Rechtspraktikant:innen ist demzufolge nicht in dem ursprünglich erwarteten, sich rein rechnerisch aus der Verlängerung der Gerichtspraxis ergebenden Ausmaß angestiegen, wobei sich der prognostizierte Trend – abgesehen von der pandemiebedingten Sonderkonstellation im Jahr 2020 – sehr wohl bestätigt hat.
Die entsprechenden Personalauszahlungen (inklusive Nebenkosten wie z. B. Reisegebühren und Fahrtkostenzuschüsse) stellen sich wie folgt dar (in Tsd. Euro):
Jahr Ausbildungsbeitrag mtl. (in Euro) Personalauszahlung
2016 13.858 1.272,35
2017 17.763 1.288,90
2018 18.594 1.318,95
2019 20.015 1.359,45
2020 19.939 1.390,05
Ungeachtet der maßvollen Anhebung des Ausbildungsbeitrags auf das Niveau vergleichbarer Verwaltungspraktikant:innen sind die Erhöhungen der Personalauszahlungen im Bereich der Gerichtspraxis weitaus niedriger ausgefallen als erwartet (in Tsd. Euro):
Jahr Plan Ist
2017 9.093 3.905
2018 9.446 4.736
2019 9.810 6.157
2020 10.184 6.081
Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Anzahl an (ausgabenwirksamen) Rechtspraktikant:innen pro Monat trotz der nunmehr siebenmonatigen Gerichtspraxis nur marginal angewachsen ist und sich folglich die Ausgabenerhöhungen v. a. zu Beginn weitgehend auf den erhöhten Ausbildungsbeitrag beschränkt haben.
Zur Auswirkung der RPG-Novelle 2016 auf die Zahl der Rechtspraktikant:innen bleibt anzumerken, dass die im Zuge der WFA erstellte Prognose naturgemäß nur eine Annäherung sein konnte, weil die Entwicklung der Rechtspraktikant:innenzahl von zahlreichen, von der RPG-Novelle 2016 unabhängigen Faktoren wie der Zahl der Studienabgänger:innen, Interessensverschiebungen bei der Berufsauswahl, Jobaussichten uvm. abhängt.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass sich keine wesentlichen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt ergeben.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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