Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
Vorhaben

Änderung des Rechtspraktikantengesetzes

2021
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2016

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017

Nettoergebnis in Tsd. €: -20.879

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Problemdefinition

Die Justiz erbringt in Bezug auf Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten für deren spätere Berufspraxis vor allem in den „klassischen“ Rechtsberufen (wie Richterin und Richter, Staatsanwältin und Staatsanwalt, Rechtsanwältin und Rechtsanwalt sowie Notarin und Notar) unverzichtbare Ausbildungsleistungen. Die durch das Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, mit Wirkung vom 1. Juli 2011 vorgenommene Verkürzung dieser Praxis von früher (zumindest) neun auf derzeit lediglich (mindestens) fünf Monate ist bei den beruflichen Praktikerinnen und Praktikern nahezu einhellig auf massive Kritik gestoßen, weil innerhalb eines dermaßen kurzen Zeitraums keine hinreichend vertiefte praktische Berufsaus- und -vorbildung erfolgen kann.

Zudem liegt die Höhe des derzeitigen (im Jahr 2011 sogar budgetbedingt abgesenkten und seit mehr als vier Jahren unveränderten) Ausbildungsbeitrags deutlich unter den für Verwaltungspraktikantinnen und Verwaltungspraktikanten in vergleichbarer Einstufung gewährten Ansätzen.

Derzeit absolvieren rund 720 Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten ihre Gerichtspraxis. Ausgehend von dem sich die letzten Jahre abzeichnenden Trend, ist bei dieser Anzahl von einem durchschnittlich jährlichen Anstieg um 1,75 % auszugehen, sodass im Jahr 2017 rund 975, im Jahr 2018 rund 990, im Jahr 2019 rund 1.010 und im Jahr 2020 rund 1.030 Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten auszubilden sein werden.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Ausstattung der Justiz mit erforderlichen Ressourcen, um Verfahren rasch und qualitätsvoll durchführen zu können, ist im Regierungsprogramm 2020 bis 2024 (S. 21ff) ebenso genannt wie die Weiterentwicklung des Auswahl- und Aufnahmeverfahrens für den richterlichen Vorbereitungsdienst.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Intensivierung, Vertiefung und Attraktivierung der notwendigen Berufsaus- und vorbildung für Rechtsberufe

Beschreibung des Ziels

Die an der Gerichtspraxis teilnehmenden Personen sollen sich bestmöglich auf die Ausübung des von ihnen angestrebten Rechtsberufs vorbereiten können.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Optimale Berufsaus- und -vorbildung ist gewährleistet

Ausgangszustand 2016:

Eine optimale Vorbereitung auf die Ausübung der angestrebten Rechtsberufe ist nicht gewährleistet.

Zielzustand 2021:

Eine optimale Vorbereitung auf die Ausübung der jeweils angestrebten Rechtsberufe ist gewährleistet.

Istzustand 2021:

Durch die Verlängerung der Gerichtspraxis konnte die praktische Berufsausbildung der Rechtspraktikant:innen verbessert werden, was insbesondere auf die zusätzliche Praxiszeit zurückzuführen ist. Bemerkbar ist diese Verbesserung insbesondere durch vertiefte gerichtsspezifische und fachliche Kenntnisse. In den meisten Fällen erleichtert die Verlängerung den Rechtspraktikant:innen zudem den Berufseinstieg.

Datenquelle:
Umfragen bei Ausbildungsverantwortlichen, Ausbildungsrichter:innen und -staatsanwält:innen, Rechtsanwält:innen und Notar:innen (bis 19. November 2021)

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Anhebung der Mindestdauer der Gerichtspraxis von derzeit fünf Monaten auf künftig sieben Monate und maßvolle Anhebung des Ausbildungsbeitrags

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit der Verlängerung der Gerichtspraxis von derzeit fünf Monaten auf künftig sieben Monate (bei maßvoll angehobenem Ausbildungsbeitrag) durch entsprechende Anpassungen im Rechtspraktikantengesetz (RPG), im Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG), im Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979), in der Rechtsanwaltsordnung (RAO), im Rechtsanwaltsprüfungsgesetz (RAPG) und in der Notariatsordnung (NO) sollen wesentliche Rechtsgrundlagen zur Ermöglichung einer Optimierung, Intensivierung und Attraktivierung der Berufsaus- und -vorbildung der Rechtsberufe angepasst werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Vornahme gewisser organisatorischer Adaptierungen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit der Änderung einiger organisatorischer Adaptierungen soll der Verlängerung der Gerichtspraxis, auch in redaktioneller Hinsicht, Rechnung getragen werden, vor allem, um etwaige Unklarheiten im Zuge der Umstellungen zu vermeiden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2017 - 2021
2017
2018
2019
2020
2021

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-20.879

Tsd. Euro

Plan

-38.533

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

20.879

Tsd. Euro

Plan

38.533

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

20.879

Tsd. Euro

Plan

38.533

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.905

Tsd. Euro

Plan

-9.093

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

3.905

Tsd. Euro

Plan

9.093

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.905

Tsd. Euro

Plan

9.093

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-4.736

Tsd. Euro

Plan

-9.446

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

4.736

Tsd. Euro

Plan

9.446

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

4.736

Tsd. Euro

Plan

9.446

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-6.157

Tsd. Euro

Plan

-9.810

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

6.157

Tsd. Euro

Plan

9.810

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

6.157

Tsd. Euro

Plan

9.810

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-6.081

Tsd. Euro

Plan

-10.184

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

6.081

Tsd. Euro

Plan

10.184

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

6.081

Tsd. Euro

Plan

10.184

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

In den letzten Jahren hat eine Vielzahl von Personen die Gerichtspraxis absolviert: Der monatliche Durchschnitt der ausgabenwirksamen Rechtspraktikant:innen beträgt im Jahr 2016 rund 730, im Jahr 2017 rund 789, im Jahr 2018 rund 807, im Jahr 2019 rund 844 und im Jahr 2020 rund 827. Die Zahl der monatsbezogen ausgabenwirksamen Rechtspraktikant:innen ist demzufolge nicht in dem ursprünglich erwarteten, sich rein rechnerisch aus der Verlängerung der Gerichtspraxis ergebenden Ausmaß angestiegen, wobei sich der prognostizierte Trend – abgesehen von der pandemiebedingten Sonderkonstellation im Jahr 2020 – sehr wohl bestätigt hat.
Die entsprechenden Personalauszahlungen (inklusive Nebenkosten wie z. B. Reisegebühren und Fahrtkostenzuschüsse) stellen sich wie folgt dar (in Tsd. Euro):
Jahr Ausbildungsbeitrag mtl. (in Euro) Personalauszahlung
2016 13.858 1.272,35
2017 17.763 1.288,90
2018 18.594 1.318,95
2019 20.015 1.359,45
2020 19.939 1.390,05
Ungeachtet der maßvollen Anhebung des Ausbildungsbeitrags auf das Niveau vergleichbarer Verwaltungspraktikant:innen sind die Erhöhungen der Personalauszahlungen im Bereich der Gerichtspraxis weitaus niedriger ausgefallen als erwartet (in Tsd. Euro):
Jahr Plan Ist
2017 9.093 3.905
2018 9.446 4.736
2019 9.810 6.157
2020 10.184 6.081
Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Anzahl an (ausgabenwirksamen) Rechtspraktikant:innen pro Monat trotz der nunmehr siebenmonatigen Gerichtspraxis nur marginal angewachsen ist und sich folglich die Ausgabenerhöhungen v. a. zu Beginn weitgehend auf den erhöhten Ausbildungsbeitrag beschränkt haben.
Zur Auswirkung der RPG-Novelle 2016 auf die Zahl der Rechtspraktikant:innen bleibt anzumerken, dass die im Zuge der WFA erstellte Prognose naturgemäß nur eine Annäherung sein konnte, weil die Entwicklung der Rechtspraktikant:innenzahl von zahlreichen, von der RPG-Novelle 2016 unabhängigen Faktoren wie der Zahl der Studienabgänger:innen, Interessensverschiebungen bei der Berufsauswahl, Jobaussichten uvm. abhängt.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass sich keine wesentlichen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt ergeben.

Gesamtbeurteilung

Die Justiz erbringt in Bezug auf Rechtspraktikant:innen für deren spätere Berufspraxis vor allem in den „klassischen“ Rechtsberufen unverzichtbare Ausbildungsleistungen. Durch das Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. Nr. 111/2010, wurde mit Wirkung vom 1. Juli 2011 die Gerichtspraxis von früher (zumindest) neun auf derzeit lediglich (mindestens) fünf Monate gekürzt. Auslöser und maßgeblicher Hintergrund des gegenständlichen Vorhabens war, dass diese Verkürzung nahezu einhellig auf massive Kritik bei den beruflichen Praktiker:innen gestoßen ist, weil innerhalb eines dermaßen kurzen Zeitraums keine hinreichend vertiefte praktische Berufsaus- und -vorbildung erfolgen könne. Ferner lag die Höhe des (im Jahr 2011 budgetbedingt abgesenkten und seit mehr als vier Jahren unveränderten) Ausbildungsbeitrags deutlich unter den für Verwaltungspraktikant:innen in vergleichbarer Einstufung gewährten Ansätzen.
Durch die Verlängerung der Gerichtspraxis auf nunmehr sieben Monate und eine maßvolle Erhöhung des Ausbildungsbeitrags sollen sich Rechtspraktikant:innen bestmöglich auf die Ausübung des von ihnen angestrebten Rechtsberufs vorbereiten können. Zur Umsetzung dieses Vorhabens wurden entsprechende Anpassungen im Rechtspraktikantengesetz (RPG), im Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG), im Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979), in der Rechtsanwaltsordnung (RAO), im Rechtsanwaltsprüfungsgesetz (RAPG) und in der Notariatsordnung (NO) vorgenommen.
Die Evaluierung des Vorhabens erfolgte durch stichprobenartige Befragungen der Ausbildungsverantwortlichen bei den Oberlandesgerichten, der Ausbildungsrichter:innen und Ausbildungsstaatsanwält:innen sowie der Rechtsanwält:innen und Notar:innen.
Zur Auswertung dieser Fragebögen ist zunächst festzuhalten, dass beinahe von sämtlichen teilnehmenden Praktiker:innen die Verlängerung der Gerichtspraxis begrüßt und zumindest als gut beurteilt wird. Eine klare Mehrheit aller Befragten bemerkte eine Verbesserung der Qualität der Ausbildung bzw. der praktischen Kenntnisse der Rechtspraktikant:innen. Dies wird insbesondere auf die längere Praxiszeit zurückgeführt und äußert sich größtenteils durch vertiefte gerichtsspezifische sowie fachliche Kenntnisse. Auch die Frage, ob die verlängerte Gerichtspraxis den Berufseinstieg der Rechtspraktikant:innen erleichtere, wurde beinahe einhellig bejaht. Besonders hervorzuheben ist hierzu, dass ca. 94 % der befragten Rechtsanwält:innen und Notar:innen die Gerichtspraxis als eine gute Vorbereitung für den Rechtsanwalts-/Notarberuf sehen. Die überwiegende Mehrheit der Ausbildungsverantwortlichen bei den Oberlandesgerichten sieht zudem durch die Verlängerung eine Verbesserung des Verfahrens zur Übernahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst, entweder durch die aussagekräftigeren Beurteilungen bei längeren Zuteilungen oder die breitere Entscheidungsgrundlage aufgrund mehrerer vorliegender Beurteilungen.
Insgesamt lässt sich daher festhalten, dass das Ziel des Vorhabens – die Intensivierung, Vertiefung und Attraktivierung der notwendigen Berufsaus- und -vorbildung für Rechtsberufe – zur Gänze erreicht wurde. Die entsprechenden Maßnahmen wurden im Sinne der gesetzlichen Änderungen zur Gänze umgesetzt.
Auch der Meilenstein der optimalen Berufsaus- und -vorbildung konnte realisiert werden. Inwieweit sich dieser durch eine weitere Verlängerung der Gerichtspraxis auf z. B. neun Monate noch besser erreichen ließe, bedürfte einer gesonderten Prüfung.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen