Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
Vorhaben

Änderung des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes

Änderung des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes

2018
Vorhaben teilweise erreicht

Finanzjahr: 2013

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013

Nettoergebnis in Tsd. €: -116.000

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Zur Sicherung der Schuldentragfähigkeit Griechenlands haben die Finanzminister des Euro-Währungsgebiets (Euro-Gruppe) am 27. November 2012 zugesagt, an Griechenland ab dem Finanzjahr 2013 jährlich Beträge weiterzuleiten, die den geschätzten Einkünften der nationalen Zentralbanken aus im Rahmen des EZB-Programms für die Wertpapiermärkte erworbenen griechischen Wertpapieren entsprechen. Erträge aus diesen Wertpapieren, die im öffentlichen Interesse von den nationalen Zentralbanken des Euro-Währungsgebiets angekauft wurden, sollen Griechenland zugutekommen. In der Einschätzung der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und des Internationalen Währungsfonds (sogenannte „Troika“) war diese Zusage ein unabdingbares Element eines Maßnahmenbündels, das die Rückführung der Schuldenquote auf 124% im Jahr 2020 und unter 110% im Jahr 2022 zum Ziel hat. Mit der Maßnahme werden rund 10 Milliarden Euro des Finanzierungsbedarfs Griechenlands abgedeckt; der österreichische Anteil ergibt sich aus dem Schlüssel für die Zeichnung des Kapitals der EZB.
Einkünfte der Oesterreichischen Nationalbank werden gem. § 69 Nationalbankgesetz an den Bund abgeführt.
Für die Auszahlung der vereinbarten Beträge ist eine Ermächtigung für den Bundesminister für Finanzen erforderlich, die aus systematischen Gründen im Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz verankert werden soll.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Beitrag zur Rückkehr Griechenlands auf einen nachhaltigen Schuldenpfad

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Rückkehr Griechenlands auf einen nachhaltigen Schuldenpfad

Ausgangszustand 2013:

Die Zusage der Euro-Gruppe ist Teil eines Maßnahmenbündels, dessen umfassende Umsetzung als Voraussetzung für eine Rückkehr Griechenlands auf einen nachhaltigen Schuldenpfad gilt.

Zielzustand 2018:

Durch die Erstattung der Einkünfte aus im öffentlichen Interesse erworbenen Wertpapieren kann eine Zahlungsunfähigkeit Griechenlands abgewendet werden. Griechenland erreicht eine Schuldenquote von 124% bis 2020 und von unter 110% bis 2022 und kehrt somit auf einen nachhaltigen Schuldenpfad zurück.

Istzustand 2018:

Eine mögliche Zahlungsunfähigkeit Griechenlands konnte abgewendet werden. Die gewährten Zuschüsse haben, durch Minderung des Schuldendienstes, zu einer Verbesserung der griechischen Schuldentragfähigkeit beigetragen; allerdings wurden die Zuschüsse nicht vollständige ausbezahlt. Zudem haben Unstimmigkeiten zwischen Griechenland und seinen Gläubigern im Jahr 2015 sowie der Antrag auf ein weiteres Finanzhilfeprogramm dazu geführt, dass die Schuldenquote insgesamt angestiegen ist. Aus diesem Grund wurde das Ziel nur teilweise erreicht.

Datenquelle:
Eurostat, Europäische Kommission

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

teilweise erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Zuschüsse an Griechenland in Höhe der von der OeNB erwarteten, Griechenland zuordenbaren Einkünfte aus dem Programm für die Wertpapiermärkte („Securities Market Programme (SMP) - Einkünfte“)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

In gemeinsamer Vorgangsweise mit den anderen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets erfolgen jährlich Überweisungen von Zuschüssen an Griechenland im Ausmaß der auf die Oesterreichische Nationalbank entfallenden erwarteten Einkünfte. Die Abwicklung erfolgt im Wege eines vom Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) verwalteten Zwischenkontos. Die Auszahlung an Griechenland erfolgt im Zusammenhang mit der nächsten erfolgreich abgeschlossenen Prüfmission der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und des Internationalen Währungsfonds.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2013 - 2017
2013
2014
2015
2016
2017

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-116.000

Tsd. Euro

Plan

-215.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

116.000

Tsd. Euro

Plan

215.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

116.000

Tsd. Euro

Plan

215.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-61.000

Tsd. Euro

Plan

-61.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

61.000

Tsd. Euro

Plan

61.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

61.000

Tsd. Euro

Plan

61.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-55.000

Tsd. Euro

Plan

-55.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

55.000

Tsd. Euro

Plan

55.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

55.000

Tsd. Euro

Plan

55.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-42.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

42.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

42.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-32.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

32.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

32.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-25.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

25.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

25.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

In den Jahren 2013 und 2014 erfolgten von österreichischer Seite Zahlungen an das ESM-Sammelkonto in Höhe von insgesamt 116 Mio. Euro. Davon wurden letztlich nur 61 Mio. Euro an Griechenland ausbezahlt; die übrigen 55 Mio. Euro gelangten nicht zur Auszahlung, da die letzte Programmprüfung im Rahmen des EFSF-Finanzhilfeprogramms nicht positiv abgeschlossen werden konnte. Gemäß den Beschlüssen der Eurogruppe vom 25. Mai 2016 verblieben die bereits überwiesenen SMP-Zuschüsse auf dem ESM-Sammelkonto, wo sie treuhänderisch vom ESM verwaltet werden. Die Auszahlung der SMP-Zuschüsse in den Jahren 2015 und 2016 entfiel. Die Zuschüsse ab dem Jahr 2017 sowie die Zuschüsse auf dem Sammelkonto sollen gemäß dem Beschluss der Eurogruppe vom 22. Juni 2018 an Griechenland ausbezahlt werden, sofern Griechenland die dafür vorgesehenen Auflagen im Zusammenhang mit dem im August 2018 abgeschlossenen ESM-Programm erfüllt. Im Ergebnis wird der im Gesetz festgelegte Höchstbetrag nicht ausgenützt.

Gesamtbeurteilung

Die Griechenland gewährten Zuschüsse (darunter der Beitrag Österreichs) haben zu einer Reduktion des griechischen Schuldendienstes (d.h. Zins- und Tilgungszahlungen) und damit der griechischen Schuldenlast insgesamt geführt, was sich positiv auf die griechische Schuldentragfähigkeit ausgewirkt hat. Nachdem die Zuschüsse jedoch nicht wie geplant ausbezahlt wurden, konnte nicht das volle Potenzial dieser (schuldenreduzierenden) Maßnahme ausgeschöpft werden. Konkret beschloss die Eurogruppe im Juni 2015, die Zahlungen auszusetzen (aufgrund des Auslaufens des Finanzhilfeprogramms), während sie erst im Mai 2016 eine Wiederaufnahme der Zahlungen per 2017 in Aussicht stellte, weshalb die Auszahlung der Zuschüsse für 2015 und 2016 entfiel. Zudem führte der Umstand, dass Griechenland sich gegen Ende des zweiten Finanzhilfeprogramms nicht mit seinen öffentlichen Gläubigern einigen konnte und schließlich im Sommer 2015 um ein weiteres Finanzhilfeprogramm ansuchen musste dazu, dass die griechische Wirtschaft großen Schaden nahm, was die Verschuldungsquote weiter in die Höhe trieb. Im Ergebnis wurde das Ziel daher nur teilweise erreicht.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.