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Vorhaben

Sonderrichtlinie Frostschäden 2016

Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Abfederung von außerordentlichen Schäden bei landwirtschaftlichen Kulturen aufgrund von Frost im Jahr 2016

2018
Vorhaben teilweise erreicht

Finanzjahr: 2016

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016

Nettoergebnis in Tsd. €: -24.951

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Ende April 2016 verursachten mehrere aufeinander folgende Frostnächte v.a. im Süden und Südosten Österreichs erhebliche Schäden, v.a. bei Sonderkulturen wie Kernobst, Steinobst, Beerenobst, Wein und Spezialkulturen wie Hopfen. Das endgültige Schadensausmaß wird erst zur Ernte bekannt sein und davon abhängen, inwieweit die geschädigten Kulturen noch regenerationsfähig sind. Vielfach ist mit Totalernteausfällen zu rechnen, v. a. in der Steiermark, aber auch im Burgenland, in Niederösterreich und Kärnten.
Eine Novelle zum Katastrophenfondsgesetz und Hagelversicherungsförderungsgesetz wurde am 18.5.2016 im Nationalrat und am 23.5.2016 im Bundesrat beschlossen.
Im Hinblick auf die beschlossene Erweiterung der staatlichen Unterstützung für landwirtschaftliche Betriebe zur Eigenvorsorge gegen Naturkatastrophen und diesen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse durch Abschluss von Versicherungen (Hagelversicherungs-Förderungsgesetz) ist eine differenzierte Förderung geboten:
Für jene Kulturarten, für die bereits seit längerem die Möglichkeit zum Abschluss einer bezuschussten Versicherung bestand (Wein, Erdbeeren), soll lediglich dann eine Förderung an den betroffenen Bewirtschafter gewährt werden, wenn diese Kulturen auf seinem Betrieb in hohem Ausmaß geschädigt wurden (Betrieb muss für sämtliche Flächen dieser Kultur im Durchschnitt ein Schadausmaß von mehr als 70 % ausweisen) und wenn die damit einhergehenden Einkommensverluste nicht durch ein entsprechend hohes landwirtschaftliches oder außerlandwirtschaftliches Einkommen kompensiert werden können (Härtefallregelung). Bei Wein bedeutet dies, dass der Betrieb weniger als 2.000 Liter Ertrag am Hektar laut Weinerntemeldung erzielt.
Für jene Kulturarten, für die diese Möglichkeit zur Eigenvorsorge erst seit Kurzem bestand (Apfel, Birne) gelten zwar nicht die zusätzlichen Voraussetzungen bezüglich Einkommen, es werden aber nur Flächen mit höheren Schäden (nur jene Schläge mit mehr als 50 % Schaden) berücksichtigt.
Bei allen anderen Kulturarten, für die diese Möglichkeit zur Eigenvorsorge bisher nicht bestand (nicht versicherbare Kulturen), werden unter Beachtung der durch das Beihilferecht vorgegebenen Einstiegsschwellen auch bereits Verluste aufgrund von mittleren Schäden berücksichtigt (nur jene Schläge mit mehr als 35 % Schaden).


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Abfederung außergewöhnlicher Einkommensverluste durch Frostschäden 2016 in der Landwirtschaft

Beschreibung des Ziels

Unterstützung von Landwirten, die außergewöhnliche Einkommensverluste durch Ertragsverluste bei bestimmten landwirtschaftlichen Kulturen erlitten haben, welche durch Frost im April 2016 entstanden sind.
Demnach werden bis zu 50 Mio. € aus Bundesmitteln, welche durch die Länder zu verdoppeln sind, insgesamt also bis zu 100 Mio. € (aus Bundes- und Landesmitteln) zur Abfederung der außergewöhnlichen Schäden aufgrund des Frostes 2016 zur Verfügung gestellt.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Entschädigung betroffener Betriebe aus Bundes- und Landesmitteln [€]

Istwert

49.606.601,00

Zielzustand

100.000.000,00

Datenquelle: Verwendungsnachweis zur Förderungsmaßnahme


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Frostentschädigungsmaßnahme 2016

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Teilweiser Ausgleich der Einkommensverluste durch Ertragsverluste bei über 35% aufgetretenen Frostschäden an nicht versicherbaren Obst- und Beerenkulturen sowie Hopfen. Bei erst kurz versicherbaren Obstkulturen (Äpfel, Birnen) muss das Schadausmaß über 50% betragen. In Härtefällen (Schadausmaß über 70%) sollen für Wein- und Erdbeerkulturen Entschädigungen geleistet werden.

Bei noch nicht im Ertrag stehenden geschädigten Kernobstjunganlagen (das sind Anlagen im Alter von bis zu zwei Jahren) werden nur die zusätzlichen Kosten aufgrund einer Wiederauspflanzung (hier nur Kosten des Pflanzmaterials, nicht jedoch Arbeitskosten) berücksichtigt.

Die Schäden werden von sachverständigen Schadensschätzern bzw. Schadenskommissionen einzelbetrieblich erfasst. Die Ertragsverluste werden bei Obst,- Beeren- und Hopfenkulturen abgestuft nach dem Schädigungsgrad >35%-75% bzw. für Apfel- und Birnenanlagen >50%-75% und >75% beurteilt. Daraus folgt eine nach Kultur und Schädigungsgrad abgestufte Entschädigungshöhe/ha.
Für Wein- und Erdbeerkulturen wurde eine Sonderregelung geschaffen, wobei ein Schaden von über 70% betriebsbezogen für einen Entschädigungsanspruch vorliegen muss.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2016 - 2018
2016
2017
2018

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-24.951

Tsd. Euro

Plan

-50.148

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

38

Tsd. Euro

Plan

38

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

24.803

Tsd. Euro

Plan

50.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

110

Tsd. Euro

Plan

110

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

24.951

Tsd. Euro

Plan

50.148

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-13.768

Tsd. Euro

Plan

-15.113

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

29

Tsd. Euro

Plan

29

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

13.655

Tsd. Euro

Plan

15.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

84

Tsd. Euro

Plan

84

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

13.768

Tsd. Euro

Plan

15.113

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-11.183

Tsd. Euro

Plan

-35.035

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

9

Tsd. Euro

Plan

9

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

11.148

Tsd. Euro

Plan

35.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

26

Tsd. Euro

Plan

26

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

11.183

Tsd. Euro

Plan

35.035

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Geplant war gem. WFA die Bereitstellung von bis zu 100 Mio.€ Gesamtmittel bzw. davon je 50 Mio.€ aus Bundes- und Landesmitteln (Tabelle bezieht sich auf den Bundesmittelanteil) für ca. 8.500 Betriebe. Tatsächlich wurde nur rund die Hälfte der Transfermittel für die von Frost geschädigten Betriebe benötigt. Zum Zeitpunkt der Entstehung der Maßnahme nach den Frosttagen des April 2016 konnte man lediglich das Höchstmaß des Förderbedarfs schätzen. Dass die daraus resultierenden Förderungen entsprechend niedriger ausfallen würden, konnte im Falle von Obst erst gegen Ende des Jahres 2016 und bei Wein Anfang 2017 (Auswertungen der Weinerntedatenbank) festgestellt werden.

Detaillierte Begründung:
Die ursprünglich bereitgestellten Bundesmittel von 50 Mio.€ wurden mit 24,8 Mio.€ (siehe Transferaufwand) nur etwa zur Hälfte ausgeschöpft, da auch nur etwas weniger als die Hälfte der ursprünglich angenommen Betriebe (47%) einen Antrag auf Frostentschädigung gestellt hatte. Das ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass bei Apfel- und Birnenkulturen, welche 2016 fast zwei Drittel des Erwerbsobstbaus einnahmen (7.123 ha von 11.445 ha), erst ab einem Ertragsausfall über 50% und bei Weinkulturen nur in Härtefällen bei über 70% entschädigt wurde. Die Schäden lagen vielfach unter den genannten Ertragsausfallsschwellen, weshalb in diesen Fällen auch kein Antrag gestellt wurde. Bei Antragstellung waren Apfel, Birne, Wein und Erdbeeren bereits gegen Frost versicherbar. Im Falle des Fehlens einer Versicherung bei den versicherbaren Kulturen wurde zudem auch noch die Entschädigung auf die Hälfte reduziert. Die versicherten Betriebe erhielten außerdem nur die fehlende Differenz auf die Versicherungsleistung abgegolten. Die anderen, weniger bedeutenderen Obstkulturen wurden bereits ab einem Rohertragsverlust von 35% entschädigt, da sie noch nicht versicherbar gewesen waren.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Soziales Unternehmen Verwaltungskosten für Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Soziales

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Die Frostereignisse 2016 hatten zur Folge, dass einerseits das Versicherungsangebot für alle 2016 geschädigten Obstkulturen und außerdem die staatliche Bezuschussung der Versicherungsprämien (50 %, ab 2019 nun 55%) auf alle Frostschäden generell ausgeweitet wurde, um nochmaligen Entschädigungsmaßnahmen wie 2016 vorzubeugen.

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

3.994 landwirtschaftliche Betriebe haben von der Entschädigung für die erheblichen Frostschäden 2016 profitiert, 47% der Betriebe (1.854) davon für Obstschäden und 53% davon (2.130) für Schäden an Weinkulturen. Im Weinbau handelte es sich nur um Härtefälle bei existenzbedrohten Betrieben mit einem Schadensausmaß von über 70%.

Verwaltungskosten für Unternehmen

Mit der Antragstellung der geschädigten landwirtschaftlichen Betriebe waren auch Aufwendungen verbunden. Für die Beschaffung von Informationen und der Erbringung von Nachweisen entstanden auch für die betreffenden Landwirtinnen und Landwirte Verwaltungskosten von etwa 30 € (ca. 1,5 h bei einem Kostensatz von 20 €/h). Im Summe sind das bei 3.994 Betrieben 119.820 €.

Gesamtbeurteilung

Der prognostizierte finanzielle Aufwand für die Maßnahme ist nur ca. zur Hälfte verausgabt worden. Dies liegt insbesondere darin, dass etwas weniger als die Hälfte der prognostizierten Betriebe an der Maßnahme teilnahmen. Gemäß den Vorgaben der WFA erfolgte allerdings die Auszahlung der Bundesmittel an die Förderungsabwicklungsstellen in den Ländern rasch, bei geschädigten Obstkulturen noch im Dezember 2016, bei Wein im März 2017. Bei vorangegangenen Entschädigungsaktionen der Vorjahre, welche sich v.a. auf Dürreschäden bezogen, wurde erst ein Jahr nach Entstehung des Schadens aufgrund eines langwierigen Genehmigungsverfahrens durch die Europäische Kommission ausgezahlt. Basierend auf der EU – Gruppenfreistellungsverordnung (EU) 702/2014 war keine Genehmigung, sondern nur mehr eine Meldung an die Europäische Kommission erforderlich. Im Rahmen dieser Maßnahme wurden ursprünglich bis zu 100 Mio. € für geschätzte 8.500 Betriebe vorgesehen. Tatsächlich wurden nur 49,6 Mio. € an 3.994 Betriebe ausbezahlt. Zum Zeitpunkt der Entstehung der Maßnahme nach den Frosttagen des April 2016 konnte man lediglich das Höchstmaß des Förderbedarfs schätzen. Dass die daraus resultierenden Förderungen entsprechend niedriger ausfallen würden, konnte im Falle von Obst erst gegen Ende des Jahres 2016 und bei Wein Anfang 2017 (Auswertungen der Weinerntedatenbank) festgestellt werden. Außerdem erhielten nicht alle geschädigten Betriebe die Beihilfe, welche prinzipiell erst ab einem Schadausmaß über 35 % ausbezahlt wurde (siehe auch „Beschreibung der tatsächlich eingetretenen finanziellen Auswirkungen“). Weiters wurden im Rahmen dieser Maßnahme allfällige erbrachte Versicherungsleistungen von den zu zahlenden Entschädigungen in Abzug gebracht, was noch zusätzlich zur Reduzierung der Entschädigungen beitrug. Die Maßnahme wurde in einem Zeitraum durchgeführt, als die geschädigten Kulturen zum Großteil noch nicht versichert bzw. versicherbar gewesen waren. Als Folge dieser Schäden wurde das Versicherungsangebot für die von der Maßnahme betroffenen Kulturen auf Frost erweitert und auch die staatliche Bezuschussung der Versicherungsprämien analog zur Hagelversicherungsprämie auf Frost und andere wichtige Schadereignisse erweitert.


Verbesserungspotentiale

Insbesondere im Rahmen der Durchführung der Maßnahme wurde eine künftig umfassende Versicherung der gefährdeten Früchte gefordert. Dies führte zur Aufstockung der Frostversicherung auf alle im Wesentlichen durch Frost geschädigten Obstkulturen und zur Einführung der staatlichen Bezuschussung der Versicherungsprämien für Frost. Damit sollte sich eine vergleichbare Maßnahme in Hinkunft erübrigen.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen