Vorhaben
Polizeikooperationsabkommen zwischen Österreich und Ukraine
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Kriminalität (Unterzeichnung) gebündelt mit Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Kriminalität (Inkraftsetzung)“ Ratifikation des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Kriminalität
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Abschluss einer Vereinbarung, welche die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Österreich und der Ukraine regelt
Ausgangszustand 2014:
Derzeit besteht keine zeitgemäße rechtliche Vereinbarung, welche die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Österreich und der Ukraine regelt.
Zielzustand 2018:
Das Abkommen erweitert die Möglichkeiten der österreichischen Behörden zur Zusammenarbeit mit vergleichbaren Stellen in der Ukraine bei der Kriminalitätsbekämpfung.
Istzustand 2018:
Der Verbindungsbeamte hatte 2018 in seinem Büro 189 Akte in Bearbeitung, davon fielen 150 Akte in den Bereich Allgemein Polizeiliches und Migration, sowie diverse Unterstützungen z.B. für Staatsanwaltschaften.
Datenquelle:
Protokollaufzeichnungen des Verbindungsbeamten in Kiew
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Abschluss eines Polizeikooperationsabkommens mit der Ukraine
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Das Abkommen umfasst unter Berücksichtigung der Bekämpfung der organisierten Kriminalität insbesondere die Zusammenarbeit in den Bereichen Bekämpfung von Terrorismus, Schlepperei, Menschenhandel, Kinderpornographie, Computer- und Wirtschaftskriminalität sowie Bekämpfung von Drogen- und Waffenhandel. Des Weiteren werden im Abkommen die zuständigen Behörden der Vertragsparteien benannt sowie die Formen der Zusammenarbeit (Informationsaustausch, gegenseitige Unterstützung bei der Personen- und Sachenfahndung u.a.) festgelegt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Inkraftsetzung eines Polizeikooperationsabkommens mit der Ukraine
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Das Abkommen umfasst unter Berücksichtigung der Bekämpfung der organisierten Kriminalität insbesondere die Zusammenarbeit in den Bereichen Bekämpfung von Terrorismus, Schlepperei, Menschenhandel, Kinderpornographie, Computer- und Wirtschaftskriminalität sowie Bekämpfung von Drogen- und Waffenhandel. Des Weiteren werden im Abkommen die zuständigen Behörden der Vertragsparteien benannt sowie die Formen der Zusammenarbeit (Informationsaustausch, gegenseitige Unterstützung bei der Personen- und Sachenfahndung u.a.) festgelegt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Aus dem Vorhaben ergaben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.