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Vorhaben

Polizeikooperationsabkommen zwischen Österreich und Ukraine

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Kriminalität (Unterzeichnung) gebündelt mit Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Kriminalität (Inkraftsetzung)“ Ratifikation des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Kriminalität

2018
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Um den internationalen Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die durch die organisierte Kriminalität und den Terrorismus bestehen, wirksam begegnen zu können, ist die Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen den österreichischen und den ukrainischen Sicherheitsbehörden erforderlich. Zu diesem Zweck wurde ein Abkommen mit der Ukraine über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität verhandelt und am 21. November 2013 unterzeichnet. Das Abkommen schafft insbesondere einen rechtlichen Rahmen für die Zusammenarbeit durch Informations- und Erfahrungsaustausch oder die gegenseitige Unterstützung bei der Personen- und Sachenfahndung.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Es steht im Einklang mit der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) und damit mit der Östlichen Partnerschaft (ÖP) der EU, die ein wichtiges Instrument der Europäischen Nachbarschaftspolitik zur umfassenden Intensivierung der Beziehungen zwischen der EU und ihren sechs östlichen Partnerstaaten ist. Der Fokus ist ua auf die Stabilisierung in sicherheitspolitischer Hinsicht gerichtet.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Abschluss einer Vereinbarung, welche die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Österreich und der Ukraine regelt

Ausgangszustand 2014:

Derzeit besteht keine zeitgemäße rechtliche Vereinbarung, welche die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Österreich und der Ukraine regelt.

Zielzustand 2018:

Das Abkommen erweitert die Möglichkeiten der österreichischen Behörden zur Zusammenarbeit mit vergleichbaren Stellen in der Ukraine bei der Kriminalitätsbekämpfung.

Istzustand 2018:

Der Verbindungsbeamte hatte 2018 in seinem Büro 189 Akte in Bearbeitung, davon fielen 150 Akte in den Bereich Allgemein Polizeiliches und Migration, sowie diverse Unterstützungen z.B. für Staatsanwaltschaften.

Datenquelle:
Protokollaufzeichnungen des Verbindungsbeamten in Kiew

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Abschluss eines Polizeikooperationsabkommens mit der Ukraine

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Das Abkommen umfasst unter Berücksichtigung der Bekämpfung der organisierten Kriminalität insbesondere die Zusammenarbeit in den Bereichen Bekämpfung von Terrorismus, Schlepperei, Menschenhandel, Kinderpornographie, Computer- und Wirtschaftskriminalität sowie Bekämpfung von Drogen- und Waffenhandel. Des Weiteren werden im Abkommen die zuständigen Behörden der Vertragsparteien benannt sowie die Formen der Zusammenarbeit (Informationsaustausch, gegenseitige Unterstützung bei der Personen- und Sachenfahndung u.a.) festgelegt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Inkraftsetzung eines Polizeikooperationsabkommens mit der Ukraine

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Das Abkommen umfasst unter Berücksichtigung der Bekämpfung der organisierten Kriminalität insbesondere die Zusammenarbeit in den Bereichen Bekämpfung von Terrorismus, Schlepperei, Menschenhandel, Kinderpornographie, Computer- und Wirtschaftskriminalität sowie Bekämpfung von Drogen- und Waffenhandel. Des Weiteren werden im Abkommen die zuständigen Behörden der Vertragsparteien benannt sowie die Formen der Zusammenarbeit (Informationsaustausch, gegenseitige Unterstützung bei der Personen- und Sachenfahndung u.a.) festgelegt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2018
2014
2015
2016
2017
2018

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

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Erträge

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Ergebnis

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Erträge

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Personalaufwand

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Erträge gesamt

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Ergebnis

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Erträge

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Betrieblicher Sachaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Aus dem Vorhaben ergaben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt.

Gesamtbeurteilung

Das Abkommen hat sich, wiewohl ohne große Anzahl von Anwendungsfällen, bewährt. Jeder Schritt für eine verbesserte Zusammenarbeit ist zu begrüßen. Das gegenseitige Verständnis und Vertrauen wird durch ein derartiges Abkommen gestärkt.
Ein Problem stellt die Schnelllebigkeit bei Umstrukturierungsprozessen in der Ukraine dar. Klassische Strukturen in der Kriminalpolizei sind traditionell sehr gute Partner im Informationsaustausch und in dieser Hinsicht auch verlässlich. Problematisch wird es bei neu geschaffenen Behörden (hier v.a. im Wirtschafts- und Korruptionsbereich). Die zur Zusammenarbeit bestimmten Behörden sind im Abkommen festgeschrieben. Die Vertragsparteien haben einander eintretende Änderungen der Zuständigkeit oder der Bezeichnung der genannten Behörden auf diplomatischem Wege mitzuteilen.
Hier muss der Verbindungsbeamte die ukrainische Seite immer wieder darauf hinweisen.
Im Falle der Kooperation nach dem Abkommen verläuft diese gut und zielführend.

Der Verbindungsbeamte hatte 2018 in seinem Büro 189 Akte in Bearbeitung, davon fielen 150 Akte in den Bereich Allgemein Polizeiliches und Migration, sowie diverse Unterstützungen z.B. für Staatsanwaltschaften.

Allfällig kann – bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen – eine weitere Vertiefung der Kooperation angedacht werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt dürfte dafür jedoch kein Bedarf bestehen.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.