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Vorhaben

Richtlinie für eine Investitionszuwachsprämie Kärnten

Richtlinie für eine Investitionszuwachsprämie Kärnten

2019
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2016

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016

Nettoergebnis in Tsd. €: -2.291

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Kärnten erholt sich von den negativen Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise langsamer als andere Bundesländer. Im Jahr 2015 konnte – nach Jahren der Stagnation – ein geringes Wirtschaftswachstum von rund 0,6 % erzielt werden. Den größten Beitrag dazu leistete der Dienstleistungssektor, hier vor allem der Tourismus (nach Rückgängen stiegen die Nächtigungszahlen im Jahr 2015 erstmals wiederum um 0,6 %).
Die konjunkturelle Schwäche führte zu massiven Arbeitsplatzverlusten (Arbeitslosenquote 11,1 %, österreichischer Durchschnitt 9,1 %, zweithöchster Wert in Österreich). Die Bevölkerung reagiert darüber hinaus mit Abwanderung. Bis 2030 ist prognostiziert, dass 40.000 Kärntnerinnen und Kärntner im erwerbsfähigen Alter fehlen werden.
Die Investitionsbereitschaft der Kärntner Unternehmen ist dramatisch geringer als jene des Durchschnitts der österreichischen Unternehmen (lediglich knapp 20 – 30 % der Kärntner Unternehmen würden derzeit Investitionen realisieren, österreichweit ist der Anteil gerade umgekehrt: rund 21 % der Unternehmen beabsichtigen in den nächsten 12 Monaten nicht zu investieren).
Vor diesem Hintergrund soll mit dieser Fördermaßnahme die sich abzeichnende Konjunkturwende gestützt und verstärkt werden. Der Impuls für unternehmerische Investitionen soll zu einer Steigerung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit, zur Sicherung von Unternehmensstandorten und Betriebsstätten sowie von Arbeits- und Ausbildungsplätzen beitragen.

Quellen:
Bank Austria Economics & Market Analysis Austria, Mai 2016, Seite 9
WIFO-Monatsberichte, 2016, 89 (5), Seite 327 und 328
Wirtschaftskammer Kärnten, Konjunkturschnelltest Kärnten, 4. Quartal 2015 Univ.Prof. MMag. Dr. Gottfried Haber (Foliensatz und 2-seitige Ausformulierung)
Industriellenvereinigung Kärnten, Wirtschaftsdaten, Industrie- und Innovationsland Kärnten, Homepage, Ausdruck vom 28.6.2015



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben ist Teil des Programmes der österreichischen Bundesregierung zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen. Es unterstützt physische oder juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des Handelsrechts, die ein gewerbliches Unternehmen betreiben, Kleinstunternehmen bzw. kleine Unternehmen mit max. 50 Mitarbeitern und Mitglieder der Wirtschaftskammer Kärnten sind und über eine Betriebsstätte in Kärnten verfügen, bei der Realisierung ihrer Investitionsvorhaben. Das Programm trägt auf diesem Weg zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich insbesondere im Bundesland Kärnten bei.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Sicherung von Unternehmensstandorten und Betriebsstätten in Kärnten

Beschreibung des Ziels

Ziel ist es durch die Maßnahme die sich abzeichnende Konjunkturwende zu stützen und zu verstärken. Der Impuls für unternehmerische Investitionen soll zu einer Steigerung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und somit zur Sicherung von Unternehmensstandorten und Betriebsstätten beitragen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Bestand der geförderten Unternehmen im Jahr 2019

Ausgangszustand 2015:

Ausgangspunkt ist das Jahr 2015. Zu diesem Zeitpunkt belief sich die Anzahl an der Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Wirtschaftskammer in Kärnten auf 29.266. Es ist davon auszugehen, dass rund 100 Unternehmen, eine finanzielle Unterstützung im Rahmen des Förderungsprogramms in Anspruch nehmen werden.

Zielzustand 2019:

Jene Unternehmen, die eine finanzielle Unterstützung im Rahmen des Förderungsprogrammes in Anspruch genommen haben, bestehen auch noch 2 Jahre nach Förderungsgewährung – also im Jahr 2019.

Istzustand 2019:

Jene 82 Unternehmen, die eine Förderung erhalten haben, bestehen im Jahr 2019 (Stichtag 3. Dezember 2019).

Datenquelle:
Austria Wirtschaftsservice GesmbH (AWS) und Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT)

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Investitionszuwachsprämie

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Gegenstand der Förderung sind materielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen, die in einer Betriebsstätte im Bundesland Kärnten realisiert werden. Das BMWFW erstellt die Rechtsgrundlagen und beauftragt die Förderungsstellen mit der Abwicklung der Maßnahme.
Die Förderung eines Vorhabens im Rahmen dieser Förderungsrichtlinie erfolgt durch die Gewährung einer Investitionszuwachsprämie in Form eines Zuschusses.
Für die Förderbarkeit des Investitionsprojektes ist nachzuweisen, dass förderbare Investitionskosten (Investitionszuwachs) in Höhe von zumindest 100.000,00 Euro über dem Durchschnitt des Wertes der jeweils neu aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens der Geschäftsjahre 2013 – 2015 vorliegen. Als Förderungsbemessungsgrundlage werden demnach zusätzliche förderbare und aktivierungspflichtige Investitionskosten von zumindest 100.000,00 Euro bis 400.000,00 Euro herangezogen und diese mit einer Investitionszuwachsprämie in Form eines Zuschuss von 10 %, demnach mindestens 10.000,00 Euro bis max. 40.000,00 Euro gefördert.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2016 - 2019
2016
2017
2018
2019

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-2.291

Tsd. Euro

Plan

-3.516

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

141

Tsd. Euro

Plan

152

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

4

Tsd. Euro

Plan

4

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.134

Tsd. Euro

Plan

3.348

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

12

Tsd. Euro

Plan

12

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.291

Tsd. Euro

Plan

3.516

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.291

Tsd. Euro

Plan

-3.516

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

141

Tsd. Euro

Plan

152

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

4

Tsd. Euro

Plan

4

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.134

Tsd. Euro

Plan

3.348

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

12

Tsd. Euro

Plan

12

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.291

Tsd. Euro

Plan

3.516

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

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Betrieblicher Sachaufwand

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Tsd. Euro

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Transferaufwand

Ist

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Plan

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Personalaufwand

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Plan

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Sonstige Aufwendungen

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Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

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Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Ergebnis

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Plan

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Tsd. Euro

Erträge

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Plan

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Werkleistungen

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Plan

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Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

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Plan

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Transferaufwand

Ist

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Personalaufwand

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Erträge gesamt

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

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Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

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Plan

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Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Aufwendungen für Werkleistungen wurden mit in Summe 152.000 Euro angenommen.
Tatsächlich sind Aufwendungen von in Summe 140.500 Euro (aws 75.000 Euro und ÖHT 65.500 Euro) angefallen.

Für die Abwicklung der Fördermaßnahme durch die aws wurden ursprünglich Werkleistungen in Höhe von 87.200 Euro angesetzt. Die Kalkulation dieses Maximalbetrages ist von einem Mengengerüst von 72 Förderfällen (57 Zusagen, 15 Ablehnungen) ausgegangen und hat eine einmalige Basisabgeltung für Produktparametrisierung im IT-System, Erarbeitung der Dokumente, Einrichtung eines Reportings, Kommunikation etc. umfasst.
Tatsächlich gab es 75 Förderfälle im Bereich des Gewerbes ( 36 Förderzusagen und 39 Ablehnungen). Die Abwicklungskosten belaufen sich auf 75.000 Euro.

Für die Abwicklung der Fördermaßnahme durch die ÖHT wurden ursprünglich Werkleistungen in Höhe von 65.000 Euro angesetzt. Die Kalkulation dieses Maximalbetrages ist von einem Mengengerüst von 43 Förderzusagen ausgegangen. Tatsächlich wurden von der ÖHT 46 Förderzusagen abgegeben. Die Kosten für die Abwicklung belaufen sich auf 65.500 Euro.

Für diese Fördermaßnahme wurden Fördermittel in Höhe von 3,348 Mio. Euro angesetzt. Es wurde davon ausgegangen, dass 100 Unternehmen die Förderung in Anspruch nehmen werden. 43 Betriebe aus dem Bereich Tourismus und 57 Betriebe aus dem Bereich des Gewerbes. Diese Unternehmen werden mindestens 35 Mio. Euro mehr investieren als in den vorangegangenen drei Geschäftsjahren.
Schlussendlich wurden von der aws 36 Förderprojekte mit einem Zuschussvolumen von 937.000 Euro genehmigt. Damit verbunden ist die Realisierung von förderbaren Investitionen in Höhe von 13,2 Mio. Euro.
Von der ÖHT wurden 46 Förderprojekte mit einem Zuschussvolumen von 1,197 Mio. Euro genehmigt. Damit verbunden ist die Realisierung von förderbaren Investitionen in Höhe von 24,27 Mio. Euro.
Zusammenfassung: 82 Unternehmen mit einem förderbaren Investitionsvolumen von 37,47 Mio. Euro wurden Zuschüsse in Höhe von 2,134 Mio. Euro genehmigt.
Der Grund für die etwas geringere Anzahl der geförderten Unternehmen ist darin zu sehen, dass es sich gegen Ende der Frist zur Antragseinreichung bereits abgezeichnet hat, dass eine Investitionszuwachsprämie für Gesamtösterreich kommen wird. Die Unternehmen haben ihre Investitionspläne auf diese in Aussicht gestellte Fördermaßnahme ausgerichtet. Tatsächlich wurde die „KMU-Investitionszuwachsprämie Österreich“ Anfang des Jahres 2017 gestartet.

Gesamtbeurteilung

Das Bundesland Kärnten hat sich von den negativen Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise langsamer erholt als andere Bundesländer. Im Jahr 2015 zeichnete sich eine leichte positive Konjunkturwende ab, die es zu stützen und zu stärken galt. Die Investitionsbereitschaft der Kärntner Unternehmen war vor dem Start dieser Fördermaßaktion geringer als jene des Durchschnitts der österreichischen Unternehmen. Davon ausgehend, dass unternehmerische Investitionen zu einer Steigerung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit, zur Sicherung der Unternehmensstandorte und Betriebsstätten sowie von Arbeits- und Ausbildungsplätzen beitragen, sollte mit der Förderaktion „Investitionszuwachsprämie Kärnten“ ein Impuls für zusätzliche betriebliche Investitionen gegeben werden.

Zielgruppe waren Kleinstunternehmen bzw. kleine Unternehmen mit maximal 50 Mitarbeitern mit Betriebsstätte in Kärnten. Es wurden materielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen, die zumindest um 100.000,00 Euro (Investitionszuwachs) höher lagen als der Wert der durchschnittlichen aktivierten Anschaffung- und Herstellungskosten der letzten drei Geschäftsjähre, d. h. 2013 bis 2015, gefördert.
Die Förderung bestand aus einer Investitionszuwachsprämie in Form eines Zuschusses von 10 % des Investitionszuwachses von zumindest 100.000,00 Euro bis max. 400.000,00 Euro. Daher war ein maximaler Zuschuss im Einzelfall bis 40.000,00 Euro möglich.

Diese Förderaktion trat mit 1. September 2016 in Kraft. Die Antragstellung war im Hinblick auf den beabsichtigten Investitionsimpuls mit 30. November 2016 befristet.

Für die „Investitionszuwachsprämie Kärnten“ stand ein Budget von 3,5 Mio. Euro, davon 3,348 Mio. Euro Zuschussmittel, zur Verfügung. Bei Konzipierung dieser Fördermaßnahme ist man von 100 Unternehmen ausgegangen, die im Zeitraum 2016 bis Mitte 2018 mindestens 35 Mio. Euro mehr investieren als in den drei vorangegangenen Geschäftsjahren.

Schlussendlich wurden 82 Unternehmen in Kärnten Investitionszuwachsprämien von in Summe 2,134 Mio. Euro genehmigt. Diese Unternehmen haben in den Jahren 2016 bis Mitte 2018 um 37,47 Mio. Euro mehr investiert als in den vorangegangenen drei Jahren. Der Grund für die etwas geringere Anzahl der geförderten Unternehmen ist darin zu sehen, dass es sich gegen Ende der Frist zur Antragseinreichung bereits abgezeichnet hat, dass eine Investitionszuwachsprämie für Gesamtösterreich kommen wird. Die Unternehmen haben ihre Investitionspläne auf diese in Aussicht gestellte Fördermaßnahme ausgerichtet. Tatsächlich wurde die „KMU-Investitionszuwachsprämie Österreich“ Anfang des Jahres 2017 gestartet.

Bei der Konzipierung der Förderaktion ist man davon ausgegangen, dass 43 Unternehmen aus dem Bereich der Tourismus- und Freizeitwirtschaft und 57 Unternehmen aus dem Bereich des Gewerbes die Investitionszuwachsprämie ansprechen werden. Im Tourismusland Kärnten hat es sich in der Realität umgekehrt dargestellt.
46 Unternehmen des Tourismus wurden mit Investitionszuwachsprämien in Höhe von 1,197 Mio. unterstützt. Damit verbunden ist ein gefördertes Investment von in Summe 24,27 Mio. Euro.
36 Unternehmen des Gewerbes wurden mit Investitionszuwachsprämien in Höhe von 937.000 Euro unterstützt. Damit verbunden ist ein gefördertes Investment von in Summe 13,2 Mio. Euro.

Die Förderaktion „Investitionszuwachsprämie Kärnten“ hat in einer wirtschaftlich schwierigen Phase positive Impulse für Unternehmensinvestitionen gegeben. Die geförderten Unternehmen haben mehr investiert als in den vorangegangenen drei Jahren. Diese Investitionen haben zur Steigerung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit, zur Sicherung der Unternehmensstandorte und Betriebsstätten sowie von Arbeits- und Ausbildungsplätzen beitragen. Das Ziel dieser Förderaktion, dass jene Unternehmen, die diese Förderung in Anspruch nehmen, zwei Jahre nach Fördergewährung bestehen, ist erfüllt. Im Dezember 2019 waren alle geförderten Unternehmen unternehmerisch tätig.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.