Vorhaben
Richtlinie für eine Investitionszuwachsprämie Kärnten
Richtlinie für eine Investitionszuwachsprämie Kärnten
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2016
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016
Nettoergebnis in Tsd. €: -2.291
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Sicherung von Unternehmensstandorten und Betriebsstätten in Kärnten
Beschreibung des Ziels
Ziel ist es durch die Maßnahme die sich abzeichnende Konjunkturwende zu stützen und zu verstärken. Der Impuls für unternehmerische Investitionen soll zu einer Steigerung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und somit zur Sicherung von Unternehmensstandorten und Betriebsstätten beitragen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Bestand der geförderten Unternehmen im Jahr 2019
Ausgangszustand 2015:
Ausgangspunkt ist das Jahr 2015. Zu diesem Zeitpunkt belief sich die Anzahl an der Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Wirtschaftskammer in Kärnten auf 29.266. Es ist davon auszugehen, dass rund 100 Unternehmen, eine finanzielle Unterstützung im Rahmen des Förderungsprogramms in Anspruch nehmen werden.
Zielzustand 2019:
Jene Unternehmen, die eine finanzielle Unterstützung im Rahmen des Förderungsprogrammes in Anspruch genommen haben, bestehen auch noch 2 Jahre nach Förderungsgewährung – also im Jahr 2019.
Istzustand 2019:
Jene 82 Unternehmen, die eine Förderung erhalten haben, bestehen im Jahr 2019 (Stichtag 3. Dezember 2019).
Datenquelle:
Austria Wirtschaftsservice GesmbH (AWS) und Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT)
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Investitionszuwachsprämie
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Gegenstand der Förderung sind materielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen, die in einer Betriebsstätte im Bundesland Kärnten realisiert werden. Das BMWFW erstellt die Rechtsgrundlagen und beauftragt die Förderungsstellen mit der Abwicklung der Maßnahme.
Die Förderung eines Vorhabens im Rahmen dieser Förderungsrichtlinie erfolgt durch die Gewährung einer Investitionszuwachsprämie in Form eines Zuschusses.
Für die Förderbarkeit des Investitionsprojektes ist nachzuweisen, dass förderbare Investitionskosten (Investitionszuwachs) in Höhe von zumindest 100.000,00 Euro über dem Durchschnitt des Wertes der jeweils neu aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens der Geschäftsjahre 2013 – 2015 vorliegen. Als Förderungsbemessungsgrundlage werden demnach zusätzliche förderbare und aktivierungspflichtige Investitionskosten von zumindest 100.000,00 Euro bis 400.000,00 Euro herangezogen und diese mit einer Investitionszuwachsprämie in Form eines Zuschuss von 10 %, demnach mindestens 10.000,00 Euro bis max. 40.000,00 Euro gefördert.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Aufwendungen für Werkleistungen wurden mit in Summe 152.000 Euro angenommen.
Tatsächlich sind Aufwendungen von in Summe 140.500 Euro (aws 75.000 Euro und ÖHT 65.500 Euro) angefallen.
Für die Abwicklung der Fördermaßnahme durch die aws wurden ursprünglich Werkleistungen in Höhe von 87.200 Euro angesetzt. Die Kalkulation dieses Maximalbetrages ist von einem Mengengerüst von 72 Förderfällen (57 Zusagen, 15 Ablehnungen) ausgegangen und hat eine einmalige Basisabgeltung für Produktparametrisierung im IT-System, Erarbeitung der Dokumente, Einrichtung eines Reportings, Kommunikation etc. umfasst.
Tatsächlich gab es 75 Förderfälle im Bereich des Gewerbes ( 36 Förderzusagen und 39 Ablehnungen). Die Abwicklungskosten belaufen sich auf 75.000 Euro.
Für die Abwicklung der Fördermaßnahme durch die ÖHT wurden ursprünglich Werkleistungen in Höhe von 65.000 Euro angesetzt. Die Kalkulation dieses Maximalbetrages ist von einem Mengengerüst von 43 Förderzusagen ausgegangen. Tatsächlich wurden von der ÖHT 46 Förderzusagen abgegeben. Die Kosten für die Abwicklung belaufen sich auf 65.500 Euro.
Für diese Fördermaßnahme wurden Fördermittel in Höhe von 3,348 Mio. Euro angesetzt. Es wurde davon ausgegangen, dass 100 Unternehmen die Förderung in Anspruch nehmen werden. 43 Betriebe aus dem Bereich Tourismus und 57 Betriebe aus dem Bereich des Gewerbes. Diese Unternehmen werden mindestens 35 Mio. Euro mehr investieren als in den vorangegangenen drei Geschäftsjahren.
Schlussendlich wurden von der aws 36 Förderprojekte mit einem Zuschussvolumen von 937.000 Euro genehmigt. Damit verbunden ist die Realisierung von förderbaren Investitionen in Höhe von 13,2 Mio. Euro.
Von der ÖHT wurden 46 Förderprojekte mit einem Zuschussvolumen von 1,197 Mio. Euro genehmigt. Damit verbunden ist die Realisierung von förderbaren Investitionen in Höhe von 24,27 Mio. Euro.
Zusammenfassung: 82 Unternehmen mit einem förderbaren Investitionsvolumen von 37,47 Mio. Euro wurden Zuschüsse in Höhe von 2,134 Mio. Euro genehmigt.
Der Grund für die etwas geringere Anzahl der geförderten Unternehmen ist darin zu sehen, dass es sich gegen Ende der Frist zur Antragseinreichung bereits abgezeichnet hat, dass eine Investitionszuwachsprämie für Gesamtösterreich kommen wird. Die Unternehmen haben ihre Investitionspläne auf diese in Aussicht gestellte Fördermaßnahme ausgerichtet. Tatsächlich wurde die „KMU-Investitionszuwachsprämie Österreich“ Anfang des Jahres 2017 gestartet.
Gesamtbeurteilung
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