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Vorhaben

Streichung des Hebeanlagenwärters bzw. des beauftragten Betreuungsunternehmens in der Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009

Streichung des Hebeanlagenwärters bzw. des beauftragten Betreuungsunternehmens in der Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009

2019
Vorhaben teilweise erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm zum Ziel gesetzt, durch rechtliche Verpflichtungen verursachte Kosten durch umfassende Deregulierung massiv zu reduzieren. Die Liste der Beauftragten wird laut Regierungsprogramm 2014 mit dem Ziel, drei Positionen abzubauen, überarbeitet. Dazu zählt der sog. Hebeanlagenwärter bzw. das beauftragte Betreuungsunternehmen nach der Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 (HBV 2009). Das vorliegende Verordnungsvorhaben dient der Umsetzung des Regierungsprogrammes 2014.

Aus diesem Grund wird die HBV 2009 dahingehend überarbeitet, dass der Hebeanlagenwärter bzw. das beauftragte Betreuungsunternehmen nicht mehr rechtlich zwingend vorgeschrieben werden. Mit dieser Änderung wird es künftig in der Disposition des Betreibers einer Hebeanlage stehen, auf welche Art und Weise dieser die in der HBV 2009 festgelegten Pflichten erfüllt. Soweit ein gewerberechtlicher Geschäftsführer gemäß § 370 GewO bestellt ist, trifft diesen die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung für die Einhaltung der Bestimmungen der HBV.

Laut HBV 2009 haben Hebeanlagenanwärter bzw. beauftragte Betreuungsunternehmen vom Inspektionsbericht Kenntnis zu erlangen und diese Kenntnisnahme mit ihrer Unterschrift zu bestätigen, Betriebskontrollen in festgelegten Intervallen durchzuführen. Weiters treffen sie Meldepflichten bei Mängeln und Gebrechen der Anlage gegenüber dem Betreiber und bei Unfällen bzw. außergewöhnlichen Vorfällen gegenüber der Behörde. Die Befreiung eingeschlossener Personen ist binnen Zeitfrist sowie die Betreuung der überwachungsbedürftigen Hebeanlage durchzuführen.

Dabei ist beabsichtigt das Schutzniveau auf hohem Niveau zu erhalten. Dies ist durch die allgemeine Vorsorgepflicht des Betreibers einer Hebeanlage zu gewährleisten. Die HBV 2009 gilt für ca. 11.467 Unternehmen, mit ca. 25.740 überwachungsbedürftigen Hebeanlagen.

Die Streichung des Hebeanlagenwärters bzw. des beauftragten Betreuungsunternehmens aus der HBV 2009 bringt eine geschätzte Einsparung von ca. EUR 15.360.000,– mit sich. Insgesamt ergibt sich bei ca. 25.740 Anlagen eine Einsparungssumme von ca. EUR 24.292.000,–. Durch das Vorsorgeprinzip und die Erhaltung eines Schutzniveaus auf hohem Niveau durch die Betreiber ergibt sich für diese ein geschätzter neuer Aufwand von ca. EUR 8.932.000,–. Aus der Differenz ergibt sich die geschätzte Einsparung für Unternehmen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Dieses Vorhaben ist dem Regierungsprogramm (2013 – 2018) mit dem Ziel „Aufgabenreform und Deregulierung zur Effizienzsteigerung und Entlastung in der Verwaltung sowie Senkung von Verwaltungslasten für Bürgerinnern und Bürger und Unternehmer.“ zuzuordnen. Die Reduktion von Regelungen zur Entlastung der österreichischen Unternehmen ist zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit von großer Bedeutung.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verringerung der verursachten Kosten für Unternehmen mit überwachungsbedürftigen Hebeanlagen

Beschreibung des Ziels

Die Streichung des Hebeanlagenwärters bzw. des beauftragten Betreuungsunternehmens aus der HBV 2009 bringt eine geschätzte Einsparung von ca. EUR 15.360.000,– mit sich. Insgesamt ergibt sich bei ca. 25.740 Anlagen eine Einsparungssumme von ca. EUR 24.292.000,–. Durch das Vorsorgeprinzip und die Erhaltung des Schutzniveaus auf hohem Niveau durch die Betreiber ergibt sich für diese ein geschätzter neuer Aufwand von ca. EUR 8.932.000,–. Aus der Differenz ergibt sich die geschätzte Einsparung für Unternehmen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Kosten für Unternehmen mit Hebeanlagen [€]

Istwert

n.v.

Zielzustand

8.932.000

Datenquelle: TÜV Austria

Ziel 2: Erhaltung des Schutzniveaus auf hohem Niveau

Beschreibung des Ziels

Es ist beabsichtigt das Schutzniveau auf hohem Niveau zu erhalten. Dies ist durch die allgemeine Vorsorgepflicht des Betreibers einer Hebeanlage zu gewährleisten.
Als Indikator wird die Einschätzung der Inspektionsstellen im Zuge der Evaluierung 2019 herangezogen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Erhaltung des Schutzniveaus auf hohem Niveau

Ausgangszustand 2014:

In ca. 11.467 Unternehmen werden ca. 25.740 überwachungsbedürftige Hebeanlagen durch Hebeanlagenwärter bzw. beauftragte Betreuungsunternehmen betreut und dabei wird ein Schutzniveau auf hohem Niveau erfüllt.

Zielzustand 2019:

In ca. 11.467 Unternehmen werden ca. 25.740 überwachungsbedürftige Hebeanlagen durch die Betreiber der überwachungsbedürftigen Hebeanlagen betreut und dabei wird ein Schutzniveau auf hohem Niveau erfüllt.

Istzustand 2019:

Das Schutzniveau ist laut Überprüfungen weiterhin auf hohem Niveau erfüllt.

Datenquelle:
TÜV

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Streichung des vorgeschriebenen Hebeanlagenwärters bzw. beauftragten Betreuungsunternehmens

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die die HBV 2009 wird dahingehend überarbeitet, dass der Hebeanlagenwärter bzw. das beauftragte Betreuungsunternehmen nicht mehr rechtlich zwingend vorgeschrieben werden. Mit dieser Änderung wird es künftig in der Disposition des Betreibers einer Hebeanlage stehen, auf welche Art und Weise dieser die in der HBV 2009 festgelegten Pflichten erfüllt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Übertragung der allgemeinen Vorsorgepflichten an die Betreiber

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Betreiber der überwachungsbedürftigen Hebeanlage erfüllen die Aufgabe der Erhaltung des Schutzniveaus auf hohem Niveau unter der Nutzung von innerbetrieblichen Synergien zur Realisierung der Wettbewerbsverbesserung durch den gesetzten Deregulierungsschritt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2018
2014
2015
2016
2017
2018

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Werkleistungen

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Transferaufwand

Ist

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Tsd. Euro

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Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

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Tsd. Euro

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Tsd. Euro

Erträge

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Transferaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

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Tsd. Euro

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Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Erträge

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Ergebnis

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Tsd. Euro

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Tsd. Euro

Erträge

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

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Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Für den Bund ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Durch das Vorhaben wurden die Betreiber von Hebeanlagen in die Lage versetzt, unter Berücksichtigung ihrer innerbetrieblichen Struktur zu entscheiden, ob sie die für diese Anlagen vorgeschriebenen Kontrollen weiterhin durch externes Personal durchführen lassen oder entsprechend geschultes Personal des eigenen Unternehmens dazu verwenden. Derzeit zeigt sich, dass die Mehrzahl der betroffenen Betreiber den vor der Novelle bestehenden Zustand beibehalten hat, sodass die prognostizierten Einsparungen mehrheitlich nicht eingetreten sind. Das Potenzial, das durch diese Wahlmöglichkeit geschaffen wurde, bleibt jedoch aufrecht und könnte somit künftig zu einer weiteren Verlagerung in Richtung betriebsinterner Kontrolle und dementsprechender Kostenreduktion für einschlägige Unternehmen führen.

Gesamtbeurteilung

Das Ziel des Vorhabens war, dass durch eine entsprechende Novellierung der Vorschriften hinsichtlich der Kontrolle von überwachungsbedürftigen Hebeanlagen eine spürbare Entlastung der diesbezüglichen Kosten für die Betreiber (iSd § 6 HBV 2009) dieser Anlagen erfolgen würde. Gleichzeitig musste aber auch sichergestellt werden, dass das Schutzniveau für Hebeanlagen weiterhin auf hohem Niveau erhalten bleibt, um zu vermeiden, dass etwaige Kosteneinsparungen zu Lasten der Sicherheit gehen würden. Daher wurde den Betreibern die Möglichkeit gegeben, die vorgeschriebenen Kontrollen durch eigenes Personal durchzuführen, jedoch unter vollständiger Belassung der bestehenden Kontrollvorschriften, die auch in verwaltungsstrafrechtlicher Hinsicht für den Betreiber bindend bleiben. Es wurde also die Erfüllung der vorgeschriebenen Maßnahmen in die Eigenverantwortlichkeit der Betreiber verlagert, die nun auswählen konnten, ob sie die Kontrollen wie bisher durch Auslagerung oder nun möglich durch Eigenpersonal vornehmen lassen. Eine entsprechende Befragung der einschlägigen Inspektionsstellen (TÜV) ergab, dass die Vornahme der Kontrollen nach wie vor vornehmlich durch von den Betreibern betraute Personen bzw. Firmen erfolgt und die Möglichkeit zur internen Abwicklung nur in relativ seltenen Fällen genutzt wird. Eine zahlenmäßige Auswertung der tatsächlich eingetretenen Einsparungen wäre nur durch eine umfassende Befragung aller betroffenen Unternehmen möglich, wobei aber durch die große Anzahl entsprechende Kosten anfallen würden – daher war dies in der Evaluierung nicht vorgesehen. Diese Einschätzung der Inspektionsstellen wird auch durch die WKÖ (und deren Landesstellen) geteilt, sodass die prognostizierten Einsparungen mehrheitlich als ausgeblieben angenommen werden, wiewohl dieses Potenzial nach wie vor besteht und möglicherweise zukünftig vermehrt genutzt werden könnte. Als Hauptgrund für das Zögern der Betreiber, Einsparungen durch Nutzung von Eigenpersonal vorzunehmen, könnte vornehmlich die damit notwendige Übernahme der Verantwortung für etwaige Schadensfälle anzunehmen sein, welche im Falle der Beauftragung an auswärtiges Personal entsprechend beschränkt ist. Möglicherweise könnte auch die Kommunikation der Deregulierungsmaßnahmen für die davon betroffenen Unternehmer verstärkt werden, da ein entsprechender Informationsmangel nicht auszuschließen ist, insbesondere bei relativ kleinen Unternehmen, die für sie bedeutsame Einsparungsmöglichkeiten durch Rechtsänderungen oft nicht so schnell wahrnehmen (z. B. keine regelmäßige Information beim Rechtinformationssystem RIS oder fehlende Übersicht über diesbezügliche Beiträge im Internet/Fachzeitschriften).


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.