Vorhaben
Streichung des Hebeanlagenwärters bzw. des beauftragten Betreuungsunternehmens in der Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009
Streichung des Hebeanlagenwärters bzw. des beauftragten Betreuungsunternehmens in der Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009
Vorhaben teilweise erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verringerung der verursachten Kosten für Unternehmen mit überwachungsbedürftigen Hebeanlagen
Beschreibung des Ziels
Die Streichung des Hebeanlagenwärters bzw. des beauftragten Betreuungsunternehmens aus der HBV 2009 bringt eine geschätzte Einsparung von ca. EUR 15.360.000,– mit sich. Insgesamt ergibt sich bei ca. 25.740 Anlagen eine Einsparungssumme von ca. EUR 24.292.000,–. Durch das Vorsorgeprinzip und die Erhaltung des Schutzniveaus auf hohem Niveau durch die Betreiber ergibt sich für diese ein geschätzter neuer Aufwand von ca. EUR 8.932.000,–. Aus der Differenz ergibt sich die geschätzte Einsparung für Unternehmen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Kosten für Unternehmen mit Hebeanlagen [€]
Istwert
n.v.€
Zielzustand
8.932.000€
Datenquelle: TÜV Austria
Ziel 2: Erhaltung des Schutzniveaus auf hohem Niveau
Beschreibung des Ziels
Es ist beabsichtigt das Schutzniveau auf hohem Niveau zu erhalten. Dies ist durch die allgemeine Vorsorgepflicht des Betreibers einer Hebeanlage zu gewährleisten.
Als Indikator wird die Einschätzung der Inspektionsstellen im Zuge der Evaluierung 2019 herangezogen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Erhaltung des Schutzniveaus auf hohem Niveau
Ausgangszustand 2014:
In ca. 11.467 Unternehmen werden ca. 25.740 überwachungsbedürftige Hebeanlagen durch Hebeanlagenwärter bzw. beauftragte Betreuungsunternehmen betreut und dabei wird ein Schutzniveau auf hohem Niveau erfüllt.
Zielzustand 2019:
In ca. 11.467 Unternehmen werden ca. 25.740 überwachungsbedürftige Hebeanlagen durch die Betreiber der überwachungsbedürftigen Hebeanlagen betreut und dabei wird ein Schutzniveau auf hohem Niveau erfüllt.
Istzustand 2019:
Das Schutzniveau ist laut Überprüfungen weiterhin auf hohem Niveau erfüllt.
Datenquelle:
TÜV
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Streichung des vorgeschriebenen Hebeanlagenwärters bzw. beauftragten Betreuungsunternehmens
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die die HBV 2009 wird dahingehend überarbeitet, dass der Hebeanlagenwärter bzw. das beauftragte Betreuungsunternehmen nicht mehr rechtlich zwingend vorgeschrieben werden. Mit dieser Änderung wird es künftig in der Disposition des Betreibers einer Hebeanlage stehen, auf welche Art und Weise dieser die in der HBV 2009 festgelegten Pflichten erfüllt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Übertragung der allgemeinen Vorsorgepflichten an die Betreiber
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Betreiber der überwachungsbedürftigen Hebeanlage erfüllen die Aufgabe der Erhaltung des Schutzniveaus auf hohem Niveau unter der Nutzung von innerbetrieblichen Synergien zur Realisierung der Wettbewerbsverbesserung durch den gesetzten Deregulierungsschritt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Für den Bund ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Durch das Vorhaben wurden die Betreiber von Hebeanlagen in die Lage versetzt, unter Berücksichtigung ihrer innerbetrieblichen Struktur zu entscheiden, ob sie die für diese Anlagen vorgeschriebenen Kontrollen weiterhin durch externes Personal durchführen lassen oder entsprechend geschultes Personal des eigenen Unternehmens dazu verwenden. Derzeit zeigt sich, dass die Mehrzahl der betroffenen Betreiber den vor der Novelle bestehenden Zustand beibehalten hat, sodass die prognostizierten Einsparungen mehrheitlich nicht eingetreten sind. Das Potenzial, das durch diese Wahlmöglichkeit geschaffen wurde, bleibt jedoch aufrecht und könnte somit künftig zu einer weiteren Verlagerung in Richtung betriebsinterner Kontrolle und dementsprechender Kostenreduktion für einschlägige Unternehmen führen.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.