Vorhaben
Wehrrechtsänderungsgesetz 2014
Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001 geändert wird
Vorhaben überplanmäßig erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015
Nettoergebnis in Tsd. €: -423
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Signifikante Erhöhung des Frauenanteils in Funktionen in der Einsatzorganisation des Bundesheeres
Beschreibung des Ziels
Völlige rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern in Bezug auf den freiwilligen Zugang zu Milizübungen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Frauen in Milizverwendung [Anzahl]
Istwert
545Anzahl
Zielzustand
160Anzahl
Datenquelle: BMLV / Sektionen I und IV sowie Heerespersonalamt
Ziel 2: Anpassung der Anzahl der Mitglieder der Parlamentarischen Bundesheerkommission an die derzeitige Mandatsverteilung im Nationalrat
Beschreibung des Ziels
Flexible Erhöhung der Mitgliederanzahl der Parlamentarischen Bundesheerkommission
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: jede politische Partei des NR ist in der Kommission vertreten
Ausgangszustand 2014:
Begrenzung der Mitglieder der Parlamentarischen Bundesheerkommission auf drei Vorsitzende und sechs weitere Mitglieder
Zielzustand 2019:
Flexible Erhöhung der Anzahl der weiteren Mitglieder
Istzustand 2019:
Durch diese flexible Anpassung besteht die Kommission dzt. aus acht Mitgliedern und drei Vorsitzenden, wodurch die ursprüngliche Absicht, dass jede politische Partei in der Kommission vertreten ist, zur Gänze erreicht ist.
Datenquelle:
Büro Parlamentarische Bundesheerkommission
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Gesetzliche Ermöglichung für Frauen auf Basis einer freiwilligen Meldung Milizübungen leisten zu können, verbunden mit den gleichen Rechten und Pflichten wie wehrpflichtige Männer
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Schaffung von besseren Rahmenbedingungen für die Miliztätigkeiten von Frauen durch völlige diesbezügliche rechtliche Gleichstellung mit wehrpflichtigen Männern. Dadurch soll der Zugang für Frauen zur Leistung in der Miliz verbessert werden. Sie sollen nunmehr nach absolviertem Ausbildungsdienst die Möglichkeit zur Abgabe einer rechtlich verbindlichen Freiwilligenmeldung erhalten, auf deren Grundlage die Verpflichtung zu Einsätzen und Übungen besteht.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Anpassung der Anzahl der Mitglieder der Parlamentarischen Bundesheerkommission an die Mandatsverteilung des Nationalrates (XXV. GP)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Möglichkeit der Erhöhung der Gesamtzahl der Mitglieder der Parlamentarischen Bundesheerkommission, sofern durch die Aufteilung der zunächst vorgesehenen sechs weiteren Mitglieder nach dem d’Hondtschen Berechnungsmodell nicht jede im Hauptausschuss vertretene politische Partei ein Mitglied stellt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die finanziellen Auswirkungen wurden zum Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständlichen WFA mit Gesamtaufwendungen von 2015 bis 2018 in der Höhe von € 132.000,- abgeschätzt. Tatsächlich sind Gesamtaufwendungen in der Höhe von € 423.000,- eingetreten. Die Differenz in der Höhe von € 291.000,- ergibt sich i. W. durch die von Frauen in diesem Zeitraum tatsächlich geleisteten Übungstage. Die Bedeckung der Mehraufwendungen war jederzeit sichergestellt.
Erläuterungen:
Im Bereich des Personalaufwandes wurde für die Bearbeitung der Anträge p. a. die Arbeitskapazität von 2 % (2015) bzw. 1 % (2016ff) eines bzw. einer Bediensteten M BUO 1 (als kleinster hier erfassbarer Wert) und somit in einer Gesamthöhe von € 4.000 angesetzt. Durch die erhöhte Anzahl an Anträgen hat sich der angenommene Personalaufwand um € 8.000,- auf insgesamt € 12.000,- erhöht.
Im Bereich des betrieblichen Sachaufwandes wurden konstante Durchschnittskosten pro Milizübungstag von € 97,- angenommen. Der hierfür abgeschätzte betriebliche Sachaufwand von 1.225 Übungstage für den Zeitraum 2015 – 2018 in der Höhe von € 120.000,- hat sich durch die von Frauen insgesamt tatsächlich geleisteten 4.119 Übungstage um € 279.000,- auf € 399.000,- erhöht.
Weiters wurde durch die Neuregelung des § 4 WG 2001 eine Zahl von zwei zusätzlichen Mitgliedern der Parlamentarischen Bundesheerkommission (PBHK) angenommen. Erfahrungswerte über die bestehenden Mitglieder belegten einen abgegoltenen betrieblichen Sachaufwand pro Person und Jahr von rund € 1.000,- (vor 2014). Tatsächlich waren diese zwei zusätzlichen Mitglieder für die Funktionsperiode 2015 – 2020 notwendig und es wurden p. P. durchschnittlich € 1.500,- p. a. (2015 – 2018) verrechnet. Der ursprünglich angenommene betriebliche Sachaufwand in der Gesamthöhe von € 8.000,- erhöhte sich daher auf insgesamt € 12.000,-. Die Differenz in der Höhe von € 4.000,- ist i. W. mit einem quantitativen Mehrbedarf sowie mit § 4 Abs. 4 WG 2001 (Prüfungsfrequenz gem. Auftrag PBHK, IDR, ADR) zu begründen.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Direkte Leistungen
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Die völlige rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern in Bezug auf den freiwilligen Zugang zu Milizübungen ist gewährleistet (Details hierzu sind der narrativen Gesamtbeurteilung zu entnehmen.)
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.