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Vorhaben

Wehrrechtsänderungsgesetz 2014

Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001 geändert wird

2019
Vorhaben überplanmäßig erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: -423

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Freiwillige Meldungen zu Milizübungen sind unwiderruflich und verpflichten somit automatisch zur Leistung zu dieser Präsenzdienstart in der gesetzlich normierten Gesamtdauer. Dieses System ist auf Frauen auf Grund ihrer absoluten und jederzeitigen Freiwilligkeit einer Wehrdienstleistung nach Art. 9a B-VG nicht übertragbar. Frauen können nach der derzeitigen Rechtslage keine Milizübungen sondern ausschließlich freiwillige Waffenübungen leisten, was nicht zuletzt durch die betroffenen Frauen zunehmend als nicht gerecht empfunden wird. Ausgehend von den durchschnittlich 27 Frauen, welche sich jährlich zu Übungen des ÖBH melden, wird von einer Verdoppelung dieser Anzahl an freiwilligen Meldungen ausgegangen. Frauen, die sich zu Milizübungen freiwillig melden werden daher im selben Ausmaß wie milizübungspflichtige Männer zu Milizübungen herangezogen werden können.

Schließlich trägt die derzeitige Rechtslage über die Anzahl der Mitglieder der Parlamentarischen Bundesheerkommission der Mandatsverteilung im Nationalrat der XXV. GP nur ungenügend Rechnung.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

– Regierungsprogramm 2017 – 2022 (Seite 52): Miliz Neu: Die jederzeitige Einsetzbarkeit der Miliz ist sicherzustellen.
– Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 – 2018 (Seite 82): Der Dienst im Bundesheer ist für Wehrdienstleistende attraktiv und nützt bestmöglich den Zwecken der Landesverteidigung. Das Österreichische Bundesheer (ÖBH) zieht dabei den höchstmöglichen Nutzen für seine Aufgabenerfüllung und Personalentwicklung.
– Regierungsprogramm 2020 – 2024 (Seite 226): Erhöhung des Anteils von Frauen im ÖBH.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Signifikante Erhöhung des Frauenanteils in Funktionen in der Einsatzorganisation des Bundesheeres

Beschreibung des Ziels

Völlige rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern in Bezug auf den freiwilligen Zugang zu Milizübungen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Frauen in Milizverwendung [Anzahl]

Istwert

545

Anzahl

Zielzustand

160

Anzahl

Datenquelle: BMLV / Sektionen I und IV sowie Heerespersonalamt

Ziel 2: Anpassung der Anzahl der Mitglieder der Parlamentarischen Bundesheerkommission an die derzeitige Mandatsverteilung im Nationalrat

Beschreibung des Ziels

Flexible Erhöhung der Mitgliederanzahl der Parlamentarischen Bundesheerkommission

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: jede politische Partei des NR ist in der Kommission vertreten

Ausgangszustand 2014:

Begrenzung der Mitglieder der Parlamentarischen Bundesheerkommission auf drei Vorsitzende und sechs weitere Mitglieder

Zielzustand 2019:

Flexible Erhöhung der Anzahl der weiteren Mitglieder

Istzustand 2019:

Durch diese flexible Anpassung besteht die Kommission dzt. aus acht Mitgliedern und drei Vorsitzenden, wodurch die ursprüngliche Absicht, dass jede politische Partei in der Kommission vertreten ist, zur Gänze erreicht ist.

Datenquelle:
Büro Parlamentarische Bundesheerkommission

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Gesetzliche Ermöglichung für Frauen auf Basis einer freiwilligen Meldung Milizübungen leisten zu können, verbunden mit den gleichen Rechten und Pflichten wie wehrpflichtige Männer

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Schaffung von besseren Rahmenbedingungen für die Miliztätigkeiten von Frauen durch völlige diesbezügliche rechtliche Gleichstellung mit wehrpflichtigen Männern. Dadurch soll der Zugang für Frauen zur Leistung in der Miliz verbessert werden. Sie sollen nunmehr nach absolviertem Ausbildungsdienst die Möglichkeit zur Abgabe einer rechtlich verbindlichen Freiwilligenmeldung erhalten, auf deren Grundlage die Verpflichtung zu Einsätzen und Übungen besteht.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Anpassung der Anzahl der Mitglieder der Parlamentarischen Bundesheerkommission an die Mandatsverteilung des Nationalrates (XXV. GP)

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Möglichkeit der Erhöhung der Gesamtzahl der Mitglieder der Parlamentarischen Bundesheerkommission, sofern durch die Aufteilung der zunächst vorgesehenen sechs weiteren Mitglieder nach dem d’Hondtschen Berechnungsmodell nicht jede im Hauptausschuss vertretene politische Partei ein Mitglied stellt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2019
2015
2016
2017
2018
2019

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-423

Tsd. Euro

Plan

-132

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

411

Tsd. Euro

Plan

128

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

12

Tsd. Euro

Plan

4

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

423

Tsd. Euro

Plan

132

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-98

Tsd. Euro

Plan

-3

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

95

Tsd. Euro

Plan

2

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

3

Tsd. Euro

Plan

1

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

98

Tsd. Euro

Plan

3

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-86

Tsd. Euro

Plan

-44

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

83

Tsd. Euro

Plan

43

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

3

Tsd. Euro

Plan

1

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

86

Tsd. Euro

Plan

44

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-114

Tsd. Euro

Plan

-27

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

111

Tsd. Euro

Plan

26

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

3

Tsd. Euro

Plan

1

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

114

Tsd. Euro

Plan

27

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-125

Tsd. Euro

Plan

-58

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

122

Tsd. Euro

Plan

57

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

3

Tsd. Euro

Plan

1

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

125

Tsd. Euro

Plan

58

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen wurden zum Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständlichen WFA mit Gesamtaufwendungen von 2015 bis 2018 in der Höhe von € 132.000,- abgeschätzt. Tatsächlich sind Gesamtaufwendungen in der Höhe von € 423.000,- eingetreten. Die Differenz in der Höhe von € 291.000,- ergibt sich i. W. durch die von Frauen in diesem Zeitraum tatsächlich geleisteten Übungstage. Die Bedeckung der Mehraufwendungen war jederzeit sichergestellt.
Erläuterungen:
Im Bereich des Personalaufwandes wurde für die Bearbeitung der Anträge p. a. die Arbeitskapazität von 2 % (2015) bzw. 1 % (2016ff) eines bzw. einer Bediensteten M BUO 1 (als kleinster hier erfassbarer Wert) und somit in einer Gesamthöhe von € 4.000 angesetzt. Durch die erhöhte Anzahl an Anträgen hat sich der angenommene Personalaufwand um € 8.000,- auf insgesamt € 12.000,- erhöht.
Im Bereich des betrieblichen Sachaufwandes wurden konstante Durchschnittskosten pro Milizübungstag von € 97,- angenommen. Der hierfür abgeschätzte betriebliche Sachaufwand von 1.225 Übungstage für den Zeitraum 2015 – 2018 in der Höhe von € 120.000,- hat sich durch die von Frauen insgesamt tatsächlich geleisteten 4.119 Übungstage um € 279.000,- auf € 399.000,- erhöht.
Weiters wurde durch die Neuregelung des § 4 WG 2001 eine Zahl von zwei zusätzlichen Mitgliedern der Parlamentarischen Bundesheerkommission (PBHK) angenommen. Erfahrungswerte über die bestehenden Mitglieder belegten einen abgegoltenen betrieblichen Sachaufwand pro Person und Jahr von rund € 1.000,- (vor 2014). Tatsächlich waren diese zwei zusätzlichen Mitglieder für die Funktionsperiode 2015 – 2020 notwendig und es wurden p. P. durchschnittlich € 1.500,- p. a. (2015 – 2018) verrechnet. Der ursprünglich angenommene betriebliche Sachaufwand in der Gesamthöhe von € 8.000,- erhöhte sich daher auf insgesamt € 12.000,-. Die Differenz in der Höhe von € 4.000,- ist i. W. mit einem quantitativen Mehrbedarf sowie mit § 4 Abs. 4 WG 2001 (Prüfungsfrequenz gem. Auftrag PBHK, IDR, ADR) zu begründen.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Direkte Leistungen
  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Die völlige rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern in Bezug auf den freiwilligen Zugang zu Milizübungen ist gewährleistet (Details hierzu sind der narrativen Gesamtbeurteilung zu entnehmen.)

Gesamtbeurteilung

Durch Umsetzung dieses Regelungsvorhabens ist nunmehr gewährleistet, dass
1) Frauen auf Basis einer freiwilligen Meldung Milizübungen rechtlich völlig gleichgestellt wie wehrpflichtige Männer leisten können sowie
2) jede politische Partei des NR durch Anpassung der Anzahl der Mitglieder in der Parlamentarischen Bundesheerkommission (PBHK) vertreten ist.
Das überplanmäßige Erreichen der erwarteten Wirkung des Gesamtvorhabens ist im Wesentlichen darin begründet, indem sich gem. Z1
– die Anzahl an Frauen in Milizfunktionen in der Einsatzorganisation des ÖBH von 80 auf 545 nahezu versiebenfachte sowie
– die Anzahl von Freiwilligenmeldungen von Frauen für Milizübungen p. a. von durchschnittlich 27 auf durchschnittlich 79 nahezu verdreifachte.
Darüber hinaus wird noch ergänzt, dass von den für Frauen angenommenen 1.225 tatsächlich 4.119 Übungstage (2015 – 2018) geleistet wurden. Die daraus resultierenden Mehraufwendungen (siehe Erläuterungen zu den finanziellen Aufwendungen) werden jedenfalls als im Interesse des Ressorts gelegen bewertet.
Das Vorhabensziel – Anpassung der Anzahl der Mitglieder der Parlamentarischen Bundesheerkommission an die derzeitige Mandatsverteilung im Nationalrat – wurde durch die Einfügung des Worts „zunächst“ (§ 4 Abs. 1 WG 2001: „…sowie zunächst sechs weitere Mitglieder an …“) zur Gänze erreicht. Dem Anspruch jeder im NR vertretenen politischen Partei, in der Kommission vertreten zu sein, wird damit Rechnung getragen. Durch die Neuregelung des § 4 WG 2001 ergibt sich für die Funktionsperiode 2015 – 2020 eine Mitgliederanzahl von absolut 11 Personen.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen