Vorhaben
Elektrizitätsabgabegesetz-Novelle
Elektrizitätsabgabegesetz-Novelle
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: -532
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Förderung der umweltfreundlichen Erzeugung elektrischer Energie
Beschreibung des Ziels
Durch weitgehende Befreiung der nachhaltigen Stromerzeugung von der Elektrizitätsabgabepflicht und Verwaltungsvereinfachung für die Stromerzeuger soll die nachhaltige inländische Stromproduktion mit steuerlichen Maßnahmen unterstützt werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Anteil erneuerbare Energie
Ausgangszustand 2012:
Im Jahr 2012 waren in Österreich ca. 13.200 Photovoltaikanlagen in Betrieb (Quelle: „Innovative Energietechnologien in Österreich – Marktentwicklung 2012", Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, Stand Mai 2013, Seite 85; http://www.pvaustria.at/wp-content/uploads/2013/07/PV-Marktstatistik-2012.pdf [23.05.2014]). Ende des Jahres 2012 waren in Österreich 763 Windkraftanlagen in Betrieb (Quelle: „Erneuerbare Energie in Zahlen – Die Entwicklung erneuerbarer Energie in Österreich im Jahr 2012", Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Stand: Dezember 2013, Seite 37; http://www.bmlfuw.gv.at/publikationen/umwelt/energie/energie_zahlen_2012.html [23.05.2013]). Im Jahr 2013 waren in Österreich ca. 872 Windkraftanlagen in Betrieb (Quelle: Jahresanfangspressekonferenz der IG Windkraft, Stand: 9. Jänner 2014; http://www.igwindkraft.at/mmedia/download/2014.01.08/1389206076605739.pdf [23.05.2014]). Weiters existieren rund 2.800 Kleinwasserkraftwerke (Quelle: http://www.kleinwasserkraft.at/wasserkraft [23.05.2014]).
Zielzustand 2019:
Gemäß den unionsrechtlichen Bestimmungen zum EU 2020 Klima- und Energiepaket muss im Jahr 2020 34 % des österreichischen Energieverbrauches aus erneuerbaren Energieträgern gewonnen werden. Andernfalls droht ein Vertragsverletzungsverfahren mit entsprechenden budgetären Implikationen für den österreichischen Bundeshaushalt. Das Ziel ist erreicht, wenn der weitere Ausbau der Stromgewinnung aus erneuerbaren Energieträgern in Österreich den nationalen und europäischen Vorgaben entspricht oder diese übertrifft.
Istzustand 2019:
Bei der Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien beträgt der Anteil Österreichs im Jahr 2017 72,2%. Der Anteil an anrechenbarer erneuerbarer Energie insgesamt lag im Jahr 2017 bei 32,6%. Der Istzustand für 2018 und 2019 ist zum aktuellen Zeitpunkt mangels Vorliegen der Daten noch nicht verfügbar. Die Datenquelle wurde im Juli 2019 veröffentlicht und bezieht sich auf den Istzustand 2017. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass sich der Trend wie im Gesetzesvorhaben entwickelt hat und das Ziel insgesamt somit zur Gänze erreicht wurde. Hinsichtlich der Erfüllung des Meilensteins wird aufgrund mangelnder Daten für das zu evaluierende Jahr von einem überwiegenden Erreichungsgrad ausgegangen.
Datenquelle:
Daten, Zahlen, Fakten 2019/2020 des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (Veröffentlicht: Juli 2019)
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
überwiegend erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Einführung eines Freibetrages für die Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Primärenergiequellen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die bisherige Freigrenze von 5.000 kWh für jegliche Elektrizitätserzeugung (auch aus fossilen Primärenergieträgern) bleibt unverändert. Wird die elektrische Energie hingegen aus erneuerbaren Primärenergiequellen, wie z. B. Photovoltaik, Kleinwasserkraftwerken, Windenergieanlagen und ähnlichem erzeugt, wird ein Freibetrag in Höhe von 25.000 kWh pro Jahr eingeführt. Aufgrund dieses Freibetrages wird für 90 % der in Betrieb befindlichen Photovoltaikanlagen keine Elektrizitätsabgabe mehr zu entrichten sein (Quelle: http://www.pvaustria.at/petition/ [23.05.2014]).
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Verwaltungsvereinfachung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Zur Verwaltungsvereinfachung wird von einer monatlichen Einhebung der Elektrizitätsabgabe abgesehen, wenn der zu entrichtende Steuerbetrag die Höhe von 50 Euro pro Monat nicht übersteigt. In diesem Fall ist mit der Jahressteuererklärung die gesamte Abgabe für das Jahr zu entrichten. Beträgt die gesamte Jahressteuerschuld nicht mehr als 50 Euro, wird von einer Einhebung abgesehen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die steuerliche Begünstigung war eine Begleitmaßnahme zu Förderungen in anderen Bereichen (z. B. ÖSG 2012, BGBl. I Nr. 75/2011), weshalb die Ermittlung des Erfolgs der Steuerbegünstigung isoliert schwer kalkulierbar ist. Die historischen Daten zeigen jedoch, dass die Entwicklung der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Primärenergiequellen extremen Schwankungen unterworfen ist, die nicht von der steuerlichen Behandlung, sondern von Einspeisetarifen, Förderungen oder aufsichtsrechtlichen Maßnahmen hervorgerufen werden. Diese extremen Schwankungen führen dazu, dass eine Entwicklung für die kommenden Jahre nicht abschätzbar ist. Es wird daher davon ausgegangen, dass sich der prognostizierte Steuerausfall innerhalb der Schätzungsbandbreite befindet. Die Istwerte beruhen auf der Einschätzung des Ressorts und scheinen plausibel.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Die Detaildaten können aus verwaltungsökonomischen Gründen und auf Grund der hohen Komplexität nicht isoliert erhoben werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die damals getroffenen Annahmen eingetreten sind.
Die Detaildaten können aus verwaltungsökonomischen Gründen und auf Grund der hohen Komplexität nicht isoliert erhoben werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die damals getroffenen Annahmen eingetreten sind.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.