Vorhaben
Niederlassungsverordnung 2014-2018
Verordnung der Bundesregierung, mit der die Anzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel und die Höchstzahlen der Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2014 festgelegt wird (Niederlassungsverordnung 2014 – NLV 2014) gebündelt mit NLV 2015, NLV 2016, NLV 2017 und NLV 2018
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Steuerung der jährlichen quotenpflichtigen Zuwanderung nach Österreich
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Festlegung von Quoten gem. § 13 NAG
Ausgangszustand 2014:
Für das jeweilige Kalenderjahr werden keine Quoten gemäß § 13 NAG festgelegt, anhand derer eine geordnete Zuwanderung im betreffenden Bereich erfolgen kann und wird der freie Arbeitsmarktzugang für Bürger aus den EU-Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien nicht berücksichtigt.
Zielzustand 2019:
Für das jeweilige werden sachgerechte Quoten gemäß § 13 NAG festgelegt, anhand derer eine geordnete Zuwanderung im betreffenden Bereich erfolgen kann und wird der freie Arbeitsmarktzugang für Bürger aus den EU-Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien berücksichtigt.
Istzustand 2019:
Sachgerechte Quoten gem. § 13 NAG wurden festgelegt unter Berücksichtigung des freien Arbeitsmarktzugangs für Bürger aus Rumänien und Bulgarien.
Datenquelle:
interne Statistiken
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Festlegung der Anzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel und der Höchstzahlen der Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2014
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Nach dem vorliegenden Entwurf dürfen die Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörden im Kalenderjahr 2014 folgende quotenpflichtige Aufenthaltstitel maximal erteilen:
– 4 650 Aufenthaltstitel für den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen,
– 285 Aufenthaltstitel für so genannte „Privatiers“,
– 128 Aufenthaltstitel für den europarechtlichen Mobilitätsfall von Drittstaatsangehörigen mit einem ausländischen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ sowie
– 165 Aufenthaltstitel für die Zweckänderung vom Aufenthaltstitel „Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“ auf den Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“.
Ein administrativer Mehraufwand ist damit nicht verbunden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Festlegung der Anzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel und der Höchstzahlen der Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2015
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Nach dem vorliegenden Entwurf dürfen die Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörden im Kalenderjahr 2015 folgende quotenpflichtige Aufenthaltstitel maximal erteilen:
– 4 750 Aufenthaltstitel für den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen,
– 340 Aufenthaltstitel für so genannte „Privatiers“,
– 138 Aufenthaltstitel für den europarechtlichen Mobilitätsfall von Drittstaatsangehörigen mit einem ausländischen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ sowie
– 195 Aufenthaltstitel für die Zweckänderung vom Aufenthaltstitel „Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“ auf den Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“.
Ein administrativer Mehraufwand ist damit nicht verbunden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Festlegung der Anzahl an quotenpflichtigen Aufenthaltstitel und der Höchstzahlen der Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2016
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Nach dem vorliegenden Entwurf dürfen die Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörden im Kalenderjahr 2016 folgende quotenpflichtige Aufenthaltstitel maximal erteilen:
– 4 890 Aufenthaltstitel für den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen,
– 400 Aufenthaltstitel für so genannte „Privatiers“,
– 138 Aufenthaltstitel für den europarechtlichen Mobilitätsfall von Drittstaatsangehörigen mit einem ausländischen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ sowie
– 228 Aufenthaltstitel für die Zweckänderung vom Aufenthaltstitel „Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“ auf den Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“.
Ein administrativer Mehraufwand ist damit nicht verbunden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Festlegung der Anzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel und der Höchstzahlen der Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2017
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Nach dem vorliegenden Entwurf dürfen die Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörden im Kalenderjahr 2017 folgende quotenpflichtige Aufenthaltstitel maximal erteilen:
– 4 995 Aufenthaltstitel für den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen,
– 450 Aufenthaltstitel für so genannte „Privatiers“,
– 148 Aufenthaltstitel für den europarechtlichen Mobilitätsfall von Drittstaatsangehörigen mit einem ausländischen
Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ sowie
– 260 Aufenthaltstitel für die Zweckänderung vom Aufenthaltstitel „Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“ auf den Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Festlegung der Anzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel und der Höchstzahlen der Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2018
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Nach dem vorliegenden Entwurf dürfen die Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörden im Kalenderjahr 2018 folgende quotenpflichtige Aufenthaltstitel maximal erteilen:
– 5 220 Aufenthaltstitel für den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen,
– 445 Aufenthaltstitel für so genannte „Privatiers“,
– 153 Aufenthaltstitel für den europarechtlichen Mobilitätsfall von Drittstaatsangehörigen mit einem ausländischen
Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ sowie
– 302 Aufenthaltstitel für die Zweckänderung vom Aufenthaltstitel „Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“ auf den Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.