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Vorhaben

Änderung des Marktordnungsgesetzes 2007

Änderung des Marktordnungsgesetzes 2007

2019
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: -7.003

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP 2020) wurde den potenziellen Herausforderungen, Zielen und Ausrichtungen der GAP nach 2013 Rechnung getragen. Der neue Politikrahmen ist auf die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, der nachhaltigen Entwicklung und der Innovation in der Landwirtschaft ausgerichtet und schafft Bedingungen, mit denen die Landwirte (auch in Form von Erzeugergemeinschaften) den auf sie zukommenden wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen besser begegnen können. Die Direktzahlungen sollen ein stabiles Einkommen bei gleichzeitig ausgewogenerer Umverteilung gewährleisten, wobei bestimmte Empfänger (Kleinerzeuger, Junglandwirte, gefährdete Erzeugungssektoren/-regionen) gezielt angesprochen werden sollen. Besonderes Augenmerk soll auch auf die Beachtung/Förderung grundlegender umweltfreundlicher Landbewirtschaftungsmethoden gerichtet werden. Mit den Verordnungen (EU) Nr. 1305 bis 1308/2013 wurden vier Basisrechtsakte zur GAP 2020 verlautbart. Für das Jahr 2014 enthält die Verordnung (EU) Nr. 1310/2013 Übergangsregeln betreffend Direktzahlungen.
Die nationale Umsetzung der den Mitgliedstaaten dabei offen stehenden inhaltlichen Spielräume im Bereich der gemeinsamen Marktorganisation, der Direktzahlungen und der betreffenden horizontalen Vorschriften erfolgt mit dem MOG 2007.
Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018 hält zu dieser Thematik Folgendes fest:
– Umsetzung eines österreichweit einheitlichen Regionalmodells ohne produktionsbezogene Koppelungen für Acker-, Dauerkultur- und Grünlandflächen (inkl. einmähdiges Grünland). Für Hutweiden/Almflächen wird eine differenzierte Flächenzahlung sowie eine tierbezogene Zahlung für den Almauftrieb vorgesehen
– Übergangsregelung: Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe durch eine schrittweise Einführung des Regionalmodells bis 2019 (5 x 20 % Schritte ab 2015)
– Attraktive Kleinlandwirteregelung und Junglandwirteunterstützung
Anzahl der von den einzelnen Maßnahmen (potenziell) betroffenen Betriebsinhaber:
Von rund 130.000 Betriebsinhabern erhalten derzeit 114.000 Betriebsinhaber Direktzahlungen. Damit sind zumindest 16.000 weitere Betriebsinhaber (mit z. B. ausschließlich Dauerkulturflächen oder Maßnahmen der 2. Säule der GAP) potenzielle Nutznießer der Reform.
24.000 Betriebsinhaber haben im Jahr 2013 Rinder, Schafe oder Ziegen auf Almen (342.000 ha Almfutterfläche) aufgetrieben.
Die Kleinerzeugerregelung kann von 22.000 Betriebsinhabern (mit mindestens 2 ha beihilfefähiger Fläche) und die Zahlung für Junglandwirte von 10.000 Betriebsinhabern (2.000 neue Betriebsinhaber/Jahr) in Anspruch genommen werden.
Die Vorgaben gemäß Arbeitsprogramm werden mit dem vorliegenden Vorschlag umgesetzt. Weiters sind noch Festlegungen zum Ausmaß der jeweiligen Obergrenze und der nationalen Reserve wie auch zur möglichen Gewährung von Direktzahlungen enthalten und für die technische Ausgestaltung Verordnungsermächtigungen vorgesehen. Für das Jahr 2014 sollen kleinere Betriebsinhaber von der linearen Kürzung des Werts der Zahlungsansprüche ausgenommen werden, damit sind 65.000 Betriebsinhaber von dieser Kürzung nicht betroffen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Vorhaben diente auch der nachhaltigen Entwicklung eines vitalen ländlichen Raums durch Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung sowie der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer österreichischer Unternehmen. Die im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018 festgelegten Themen wurden umgesetzt.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe durch die schrittweise Einführung des Regionalmodells bis 2019

Beschreibung des Ziels

Für die einzelnen Betriebsinhaber soll der Wechsel vom derzeitigen Betriebsprämienmodell (mit historisch begründeten Werten der Zahlungsansprüche) auf das Regionalmodell österreichweit (einheitlicher Wert der Zahlungsansprüche) vorsehbarer gestaltet werden, damit diese noch allfällig notwendige Maßnahmen bei der Bewirtschaftung bzw. Betriebsführung treffen können und damit abrupte finanzielle Auswirkungen beim Übergang auf Regionalmodell vermieden werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: schrittweise Anpassung der Direktzahlungen

Ausgangszustand 2014:

Die einzelnen Betriebsinhaber erhalten Direktzahlungen in unterschiedlicher Höhe. Diese Zahlungen sind zum einem abhängig von den in einem Bezugszeitraum, der nunmehr Jahre zurückliegt, gewährten Zahlungen und zum anderen von allfällig aktuell gehaltenen Rindern, für die die Mutterkuh- oder Milchkuhprämie gewährt wird. Insbesondere unterscheidet sich die Höhe der Direktzahlungen auch je nach Betriebstypus und Bewirtschaftungsintensität.

Zielzustand 2019:

Der mit dem Regionalmodell vorgesehene österreichweit einheitliche Wert der Zahlungsansprüche – und damit einheitliche Zahlung pro ha beihilfefähiger Fläche – ist nach zwischenzeitiger schrittweiser Anpassung der betriebsindividuellen Direktzahlungen erreicht.

Istzustand 2019:

einheitlicher Wert je Zahlungsanspruch in Höhe von 203 €

Datenquelle:
AMA (INVEKOS-Daten)

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Aufrechterhaltung der Almbewirtschaftung

Beschreibung des Ziels

Zur Pflege und Erhaltung der Almflächen und Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung ist eine Beweidung mit raufutterverzehrenden) Tieren erforderlich. Der bisher in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 enthaltene GLÖZ-Standard (Mindestbesatzdichte und/oder andere geeignete Regelungen), der im Rahmen der durch die INVEKOS-CC-V erfolgten Umsetzung ein Beweiden der Almflächen verlangt hat, entfällt, sodass durch andere Maßnahmen die Almbewirtschaftung sichergestellt werden soll.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Weitgehende Beibehaltung des bisherigen Almauftriebs mit Rindern [Anzahl]

Istwert

297.589

Anzahl

Zielzustand

301.000

Anzahl

Datenquelle: AMA (INVEKOS-Datenbank)

Weitgehende Beibehaltung des bisherigen Almauftriebs mit Schafen und Ziegen [Anzahl]

Istwert

107.812

Anzahl

Zielzustand

118.000

Anzahl

Datenquelle: AMA (INVEKOS-Datenbank)


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Schrittweise Anpassung der Direktzahlungen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Festlegung der Anpassungsschritte (5 x 20 %) sowie der einzubeziehenden Zahlungen (die im Jahr 2014 erhaltene Betriebsprämie und Rinderprämien) wird mit der Novelle zum MOG 2007 klargestellt.
Anlässlich der Erstzuweisung der Zahlungsansprüche 2015 werden von der AMA auf einzelbetrieblicher Basis die 2014 erhaltenen Zahlungen gegenübergestellt („Ausgangswert“) und der Anpassung unterzogen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Einführung einer gekoppelten Zahlung für den Auftrieb von Rindern, Schafen und Ziegen auf Almen

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Das Vorsehen einer gekoppelten Zahlung, die Bestimmung des Prämiensatzes je Kategorie und der maximal förderfähigen Obergrenze erfolgt durch die Novelle zum MOG 2007. Ergänzende Detailvorschriften, wie z. B. Haltedauer, Einhaltung der Vorschriften zur Kennzeichnung und Identifizierung der Tiere, werden durch Verordnung geregelt.
Die erforderlichen Schritte im Zusammenhang mit der Beantragung, Kontrolle und Auszahlung erfolgen durch die AMA.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2018
2014
2015
2016
2017
2018

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-7.003

Tsd. Euro

Plan

-7.003

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

1.816

Tsd. Euro

Plan

1.816

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

5.187

Tsd. Euro

Plan

5.187

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

7.003

Tsd. Euro

Plan

7.003

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-5.252

Tsd. Euro

Plan

-5.252

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

1.362

Tsd. Euro

Plan

1.362

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

3.890

Tsd. Euro

Plan

3.890

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

5.252

Tsd. Euro

Plan

5.252

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.751

Tsd. Euro

Plan

-1.751

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

454

Tsd. Euro

Plan

454

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

1.297

Tsd. Euro

Plan

1.297

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.751

Tsd. Euro

Plan

1.751

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Der dargestellte Personalaufwand (samt errechneten Sachaufwand) in den Jahren 2014 und 2015 wurde eingehalten.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
  • Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus

Die Junglandwirtezahlung wurde Im Zeitraum 2015 – 2019 wurde an 10.766 Junglandwirtinnen und Junglandwirte
(Durchschnitt der Jahre 2015 – 2019) mit einem Gesamtausmaß von 66.050.775 € gewährt. Die Differenz zur
prognostizierten Entlastung ergibt sich dadurch, dass die durchschnittliche Betriebsgröße der Junglandwirtinnen und
Junglandwirte ca. 20 ha beträgt.

Gesamtbeurteilung

Die durch die GAP-Reform 2013 notwendigen bzw. in Anspruch genommenen Umsetzungsmaßnahmen haben sich wie geplant ausgewirkt.
In 5 Schritten á 20 % wurde aus den bisher divergierenden Werten der Zahlungsansprüche (zwischen 0,37 € bis 6.823 €) im Jahr 2019 ein einheitlicher Wert (203 €) geschaffen. Damit konnten die EU-rechtlichen Vorgaben sowohl fristgerecht als auch zur Gänze umgesetzt werden.
Der Auftrieb von Rindern, Schafe und Ziegen auf Almen hat sich bei Rindern gegenüber 2013 auf 93 % bzw. bei Schafen und Ziegen auf 86 % verringert. Damit konnte mit der gekoppelten Zahlung die beabsichtigte weitgehende Beibehaltung des Auftriebsverhaltens sichergestellt werden.
Zu den Auswirkungen auf Unternehmen:
Die Anzahl der Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die aufgrund der Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit die Zahlung für Junglandwirte in Anspruch genommen haben, entspricht dem geplanten Ausmaß (10.000 Betriebe), wobei in den Jahren 2018 und 2019 durch zwischenzeitliche Änderung der EU-rechtlichen Vorgaben auch Junglandwirtinnen und Junglandwirte die Zahlung erhalten haben, die vor 2005 die landwirtschaftliche Tätigkeit aufgenommen haben. Die prognostizierte Entlastung der Betriebe (11.300 €/Betrieb) ist nicht vollständig eingetreten; die durchschnittliche Entlastung beläuft sich nämlich nur auf 6.135 €/Betrieb. Dies ist dadurch begründet, dass die durchschnittliche Betriebsgröße der Junglandwirtinnen und Junglandwirte weiterhin der österreichweiten durchschnittliche Betriebsgröße entspricht. Es wurde in der Prognose davon ausgegangen, dass die durchschnittliche Betriebsgröße der Junglandwirtinnen und Junglandwirte bei 32 ha liegen wird; tatsächlich liegt sie bei 20 ha. Die Annahme, dass Junglandwirtinnen und Junglandwirte generell eine höhere durchschnittliche Betriebsgröße aufweisen werden, hat sich bei dieser Generalbetrachtung nicht bestätigt. Überdies war die Gesamtförderhöhe für diese Maßnahme mit 2 % der nationalen Obergrenze begrenzt, sodass die Zahlung pro ha in den Jahren 2018 und 2019 eingekürzt werden musste.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.